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[Other] Urteile im Missbrauchsfall Münster »Im Grunde dürften Sie nie wieder raus«

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Ungelesen 06.07.21, 16:02   #1
pauli8
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Standard Urteile im Missbrauchsfall Münster »Im Grunde dürften Sie nie wieder raus«

Zitat:
Urteile im Missbrauchsfall Münster

»Im Grunde dürften Sie nie wieder raus«

Der Richter zeigte sich erschüttert: Im Missbrauchsfall von Münster nutzten die Täter offenbar auch die Coronakrise gezielt aus. Mit dem Urteil ist die Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen.

06.07.2021, 14.35 Uhr



Adrian V. vor Gericht: Schlüsselfigur im Missbrauchsfall Münster
Foto:
Guido Kirchner / dpa

Wenn das Urteil Bestand hat, wird Adrian V. für sehr lange Zeit nicht mehr freikommen: Der 28-Jährige ist als Haupttäter zahlreicher erschütternder Fälle von Kindesmissbrauch in Münster zu 14 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er nahm den Schuldspruch weitgehend regungslos entgegen. »Im Grunde dürften Sie nie wieder raus«, sagte einer der Beisitzenden Richter zu Adrian V.

Der IT-Techniker hatte sich laut Anklage gemeinsam mit den anderen Männern teils über Tage in einer Gartenlaube an den Opfern vergangen und Aufnahmen davon im Darknet verbreitet. Jahrelang quälte er auch den Sohn seiner Lebensgefährtin, zum Tatzeitpunkt war der Junge nicht älter als zehn Jahre. V. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen verurteilt.

Drei weitere Mittäter erhielten hohe Haftstrafen, auch für sie wurde im Anschluss Sicherungsverwahrung angeordnet. Wegen ihres Hanges zu den verurteilten Taten müsse die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden, so das Gericht.

• Zehn Jahre Haft für einen 36-Jährigen aus Hannover für vier Fälle.

• Elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle.

• Zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle.


Auch die Mutter von Adrian V. wurde verurteilt: fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe. Sie wusste demnach, was in der Gartenlaube geschah, die sie ihrem Sohn zur Verfügung gestellt hatte. Als Beweis zitierte der Richter aus Chatverläufen und einer Aufnahme in der Laube bei einem Frühstück. »Sie wusste von der Pädophilie ihres Sohnes, sie war über den Missbrauch informiert.« Die Frau wusste aber wohl nicht, dass die Männer die Opfer zum Teil für die Taten betäubt hatten. Das wertete das Gericht strafmildernd.

Die Taten erfolgten gewohnheitsmäßig und mitleidslos

Bei der mündlichen Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler von einem »grauenhaften Geschehen«. Die Taten der Beschuldigten seien »zutiefst verstörend«, die Videoaufnahmen zeugten von deren Skrupellosigkeit. Die Aufnahmen hätten den Anschein erweckt, als sei sexueller Missbrauch »trauriger Alltag« der geschädigten Kinder. »Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde«, sagte der Vorsitzende Richter. Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt. Die auf einem Beweisvideo aus der Gartenlaube zu hörenden Dialoge hätten einen verstörenden Gesamteindruck hinterlassen.

Alle Angeklagten sind nach Auffassung der Kammer voll schuldfähig. Sie hätten »umsichtiges und bedachtes Vorgehen« gezeigt, um ihrer Entdeckung zu entgehen – etwa, indem sie über verschlüsselte Telefone und Chats kommunizierten.

Und: Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des Haupttäters nur um die Spitze des Eisbergs. Im Zentrum standen mehr als 20 Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Laube, bei Durchsuchungen waren allerdings Hunderte Terabyte hochprofessionell verschlüsselten Materials sichergestellt worden. Während der Verhandlung habe die Polizei weiteres Material entschlüsselt. Auf den Aufnahmen seien Täter und Opfer zum Teil eindeutig anhand von unverwechselbaren Körpermerkmalen zu erkennen gewesen.

Adrian V. war schon als Jugendlicher wegen verschiedener Delikte aufgefallen: Betrug, Diebstahl, Beleidigung. Im Januar 2016 stand er erstmals wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht. Es ging um drastische Bilder, die vor allem Kleinkinder zeigten, die Dateien hatten Namen wie »Full Video! – Rape« und »Kinder ficken«. Auf einem Teil der Bilder, so damals das Gericht, seien Kinder gefesselt gewesen, in ihren Gesichtern spiegelten sich »Ekel, Trauer und Schmerz«.

Weil Adrian V. geständig war, Einsicht und Reue zeigte, wie die Richter vermerkten, kam er trotz seiner »erheblichen Tatfrequenz« mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Es sei zu erwarten, so das Gericht, dass er, auch ohne Gefängniserfahrung, »in Zukunft ein straffreies und rechtschaffenes Leben führen werde«. Eine fatale Fehleinschätzung.

»Gefahrloses Miteinander mit Lebensgefährtin und deren Kind«

Am 8. Juni 2017 wurde Adrian V. erneut verurteilt, wieder zu einer Bewährungsstrafe. Das Gericht stellte zwar fest, auf seinem Rechner seien »besonders brutale« Videos gespeichert gewesen. Es würdigte jedoch den »Willen« des Angeklagten, mithilfe therapeutischer Unterstützung künftig ein »normales« Leben zu führen. Sein Bewährungshelfer lobe ihn, er arbeite »engagiert« mit, und er suche Kontakt zum Jugendamt, »um ein gefahrloses Miteinander mit seiner Lebensgefährtin und deren Kind leben zu können«. So bekam er wieder eine günstige Sozialprognose, blieb auf Bewährung in Freiheit – und bei dem Sohn seiner Freundin, den er in der Gartenlaube missbrauchte.

Am 14. Mai 2020 wurde Adrian V. dann verhaftet. In den Wochen davor nutzten er und die anderen Täter offenbar die Coronakrise aus, um die Kinder zu missbrauchen, so schilderte es der Vorsitzende Richter. »Ab März 2020 steigerte sich die Handlungsdichte bei den Taten, weil im coronabedingten Lockdown in den Schulen kein Präsenzunterricht für die Opfer möglich war.«
Das Verfahren habe gezeigt, wie pädophile Täter vorgehen, sagte der Richter: »Sie täuschen, sie lügen, sie manipulieren ihr Umfeld«. Im Prozess hätten die Angeklagten »gegrinst«, teils sogar »laut gelacht«, was er bisher so nicht erlebt habe.

»Unfassbare Datenmenge«

Weite Teile des Prozesses wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Die grauenhaften Szenen aus der Gartenlaube überschritten einem Gerichtssprecher zufolge selbst für erfahrene Berufsrichter »die Grenzen des Vorstellbaren bei Weitem«. Einzig positiv zu bewerten sei die Tatsache, dass keines der Opfer vor Gericht aussagen musste.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte das Urteil »ein wichtiges Etappenziel in einem besonders brutalen Fall mit vielen Mittätern«. Die Bemühungen der Ermittler seien aber noch lange nicht beendet, sagte er den Sendern RTL und n-tv. Die Polizei stehe dabei indes vor einer »Riesenaufgabe«. Bei den Beweismitteln handle es sich um eine »unfassbare Datenmenge«. Dazu komme die seelische Belastung.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.
lmd/dpa/AFP
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Kneter33
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Ich bring jedem die Doku "Der Fall des Gabriel Fernandez" nahe.
Die ersten 10 Minuten von Teil 1 sind schon krass.
Waren meine Kids mal nervig?
Sicher!
Aber hätte ich Ihnen nur im Ansatz Gewalt angetan?
Niemals!
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