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myGully |
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01.06.21, 11:59
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Beiträge: 15.518
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Schröder muss Ex von Ehefrau Schmerzensgeld zahlen
Zitat:
Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder muss dem Ex-Ehemann seiner fünften Ehefrau, Soyeon Schröder-Kim, nun Schmerzensgeld zahlen - das ordnete ein Gericht in Südkorea an. Der Verflossene hatte geklagt, da bei dessen Scheidung von Soyeon vereinbart wurde, dass sie dem Politiker den Laufpass gibt - doch im Jahr darauf heiratete Schröder die Wirtschaftsexpertin. Nun muss der Altkanzler an den gekränkten Ex umgerechnet 22.000 Euro zahlen.

Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder mit Ehefrau Soyeon Kim beim Opernball
Dass Scheidungen teuer werden können, ist wohl jedem bewusst - dass der neue Ehemann zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert wird, ist allerdings schon etwas ungewöhnlich.
Schröder und Soyeon waren beide beim Kennenlernen verheiratet
Wie die „Korea Times“ berichtete, hatte der Ex-Ehemann von Soyeon Schröder-Kim geklagt, weil sie ihren neuen Gatten kennengelernt hatte, als die 53-Jährige noch mit ihm verheiratet war. Das Paar traf sich 2015 bei einem Interview und verliebte sich. Auch der Altkanzler war zu diesem Zeitpunkt noch mit seiner vierten Ehefrau Doris Schröder-Kopf zusammen.
Schröder trennte sich schließlich im Jahr darauf offiziell von Schröder-Kopf. Die Scheidung erfolgte im Frühjahr 2018, kurz vor seiner Hochzeit mit seiner neuen Gattin. Soyeon erwirkte bereits im Jahr 2017 die einvernehmliche Scheidung von ihrem Angetrauten, allerdings unter einer Bedingung: Der bekannte Schönheitschirurg forderte, dass sie sich von dem deutschen Politiker trennt.
„Unerträgliche Seelenschmerzen“ durch Affäre
Im Mai 2018 läuteten jedoch zum fünften Mal die Hochzeitsglocken im Hause Schröder. Seyeons Ex klagte schließlich auf 100 Millionen Won (etwa 73.000 Euro) Schadensersatz für die „unerträgliche Seelenschmerzen“, die ihm die Affäre verursacht habe. Vor Gericht wurden dem Mediziner nun 22.000 Euro zugesprochen.
Schröders Anwalt argumentierte, dass Seyeons Scheidung keinen Zusammenhang mit der Beziehung seines Mandanten gehabt hätte, doch das sah der Richter offenbar anders. In Südkorea gilt Ehebruch auch heute noch als verpönt.
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01.06.21, 15:53
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#2
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Silent Running
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Beiträge: 7.191
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Noch ein Medienbeitrag zum Thema.  und
Zitat:
Urteil gegen Altbundeskanzler
Liefert Schröder aus!
Ein Tipp unter Männern von Markus Deggerich
Gerhard Schröder soll den Ex-Mann seiner aktuellen Gattin entschädigen. Das seltsame Urteil der südkoreanischen Justiz bietet ganz ungewohnte Chancen.
01.06.2021, 14.48 Uhr

Altbundeskanzler Gerhard Schröder
Foto: Sean Gallup / Getty Images
Der Rechtsprechung ist Ironie fremd. Das muss sie auch sein, genauso wie Emotionen, andernfalls gefährdet sie ihre Unabhängigkeit. Andererseits sind Urteile aber auch schon immer Spiegel einer Gesellschaft gewesen, Ausdruck ihres Wertebewusstseins, ihrer Konflikte, Widersprüche, sogar ihrer Fortschritte. Und manchmal schreiben Urteile Geschichte, na ja, zumindest Geschichtchen.
Gerhard Schröder, einst Bundeskanzler, vermutlich für die SPD – ganz sicher war man sich da nie –, selbst gelernter Jurist, war in seinen politischen und privaten Urteilen nie ironiefrei oder emotionslos. Die Herabwürdigung anderer mittels verbalem Handkantenschlag gehörte zu seinen Spezialitäten: Koalitionspartner wie die Grünen waren seine Kellner, Lehrer »faule Säcke«, Familien- und Frauenpolitik »Gedöns«. Und das sind noch die harmloseren, weil öffentlichen Beispiele.
Wer mal mit ihm auf Reisen war – ich durfte ihn einst nach Fernost und zum russischen Busenfreund Putin begleiten –, lernte abends in der Bar schnell: Genussmensch und Macho Schröder neigte zum Herrenwitz und Hof halten – und wer da nicht mitlachte, hatte bei ihm nichts zu lachen.
Dass nun ausgerechnet jener Testosteron-Typus von einer noch überholteren Weltanschauung als der eigenen belangt wird, entbehrt tatsächlich nicht einer gewissen Ironie. Er soll dem Ex-Mann seiner Ehefrau Soyeon Kim eine Entschädigung zahlen, weil der sich nur unter der Voraussetzung von ihr hatte scheiden lassen, dass sie ihre Affäre mit Schröder beende. Wie man weiß, hat er (oder sie?) sich nicht daran gehalten.
Schröder ist ein Opfer! Und zwar das Opfer, dieser Satz schien für immer unschreibbar, einer Frau, seiner Frau, seiner Fünften.
Fast möchte man sich zu Schröders Verteidigung aufschwingen, aber die Konstellation ist zu schön und zu symbolisch: Die in diesem Fall mittelalterlich anmutende südkoreanische Rechtsprechung belangt einen wie Schröder in Fragen von (Rechts-)Treue, Verlässlichkeit – und Vermögen. Kann man sich nicht ausdenken.
Ich möchte unbedingt den Eindruck von Schadenfreude vermeiden, zumal vermutlich auch kein Schaden entsteht; die in Rede stehende Summe von 22.000 Euro ließe sich wahrscheinlich über sein Spesenkonto abrechnen; man(n) wüsste aber dennoch zu gern, was Schröders Ex-Frauen Nummer drei und vier darüber denken, jene Doris, die ihn einst als »Sechser im Lotto« hochjubelte, und noch viel mehr ihre Vorgängerin, die scharfzüngige Hillu.
Sehr viel schöner ist die Vorstellung, wir lieferten ihn aus! Oder er flöge freiwillig zu seiner Verteidigung rüber, um denen mal, wie er es wohl nennen würde, Bescheid zu stoßen. Gemäß seiner Vorstellung von seiner eigenen Größe würde er sich selbst verteidigen und unsterbliche Sätze für die Jurageschichte sprechen: »Ich wasche meine Hände in Unschuld«. Zu ihm passender noch: »Hier stehe ich und kann nicht anders.«
Schröder ist, wann sonst wollte man diesen Satz schreiben, ein Opfer! Und zwar das Opfer, dieser Satz schien für immer unschreibbar, einer Frau, seiner Frau, seiner Fünften. Denn die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, hat ja nicht er, sondern sie begangen. Er war in ihrer Hand, quasi nur das willenlose Tatwerkzeug, zweckentfremdet. Sein Pech: Im – von ihm eingeführten – Hartz IV-Sinne bildet er eine Schuld-Bedarfsgemeinschaft mit seiner Gattin – und soll nun bezahlen.
Schröder müsste dann, im Alter von 77 Jahren, endlich zum Zwecke der Selbstverteidigung und erstmals in seinem Leben feministische Positionen vertreten und mit flammenden Reden das Urteil als das entlarven, was es ist: die Behandlung einer Frau als Ware, als Wertanlange oder Statussymbol, die, wenn sie einem verlustig geht, entschädigt gehört.
Dann wäre er, ganz ironiefrei, schließlich doch noch das, was er immer sein wollte: ein großer Kanzler? Nein. Aber ein echter Kerl.
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