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myGully |
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01.06.21, 07:43
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#1
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Survivor
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 9.377
Bedankt: 174.194
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Regierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen
Zitat:
Mordverdächtigen soll in Deutschland ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet die "Bild" am Dienstag unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und in der kommenden Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll.
Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte das Vorhaben.
Fechner: "Schreiendes Unrecht", wenn es keinen neuen Prozess geben kann, aber neue Beweise vorliegen
"Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen", sagte Fechner der Zeitung.
Rechtssicherheit sei ein hohes Gut. Aber bei unverjährbaren Taten wie Mord dürfe sich kein Täter sicher sein, "auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen". Wie viele andere EU-Staaten erweitere Deutschland deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren, kündigte der SPD-Politiker an. (dpa/AFP/ank)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei mannix70 bedankt:
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01.06.21, 09:39
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#2
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Das hätte schon längst passieren müssen, wird sich jetzt aber ziehen wie Kaugummi unter der Schuhsohle.
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01.06.21, 09:50
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#3
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Newbie
Registriert seit: Oct 2020
Beiträge: 90
Bedankt: 52
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Das sollte man von mir aus ausweiten auf Kinderschänder und Vergewaltiger
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02.06.21, 12:22
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2021
Beiträge: 43
Bedankt: 32
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Das ist ein Fadenscheiniger Wunsch!
Freispruch ist Freispruch!
§ 361 (1) Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
Zitat:
(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weder durch die erfolgte Strafvollstreckung noch durch den Tod des Verurteilten ausgeschlossen.
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„Unterschätze nie die Macht dummer Leute, die einer Meinung sind.“
Kurt Tucholsky
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02.06.21, 14:03
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 124
Bedankt: 83
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Zitat:
Zitat von istjagut123
Das sollte man von mir aus ausweiten auf Kinderschänder und Vergewaltiger
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So fängt es an, und dann auf Taschendiebe und Demonstranten....
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02.06.21, 14:15
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.636
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Moin,
sehr zweischneidig.
Es gäbe den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit mal so zum Test anzuklagen. Wenn es nicht klappt, ermitteln wir weiter und versuchen es später noch einmal. Und wenn es dann noch nicht hinhaut, dann legen wir noch ein paar neue Beweise vor und probieren es noch einmal.
Kling gut um einen schuldigen zu packen. Ist eine Katastrophe für jeden, der unschuldig immer und immer wieder für ein Verbrechen angeklagt wird das er nicht begangen hat. Und das vielleicht nur, weil die Staatsanwaltschaft wegen der Tatumstände unter Druck ist deshalb den verdächtigen schon mal anklagt um die Presse zu beruhigen.
Es gibt auch so Möglichkeiten einen durch Freispruch zu revidieren. Der Strafklageverbrauch ist keineswegs absolut.
das Internet sagt dazu:
Zitat:
§362 StPO beschreibt die Gründe die für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu ungunsten des Angeklagten vorliegen müssen.
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
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Der Strafklageverbrauch ist ein wichtiges Instrument um zu verhindern das jemand immer und immer wieder einem möglicherweise seine soziale Existenz vernichtenden Prozess ausgesetzt wird. Und es dient dem Rechtsfrieden. Ich wurde verdächtigt, ich wurde angeklagt, ich wurde freigesprochen. Die Sache ist erledigt. Und sie bleibt es.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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02.06.21, 14:41
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#7
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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Zitat:
Moin,
sehr zweischneidig.
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Sehe ich genauso.
Allerdings bin ich der Meinung, dass das zumindest bei Kapitlverbrechen möglich sein muss.
Es stellt sich m.E. nur die Frage, wie hoch hier die Hürden zu legen sind, dass es zu einem erneuten Verfahren kommen kann. (vorliegen neuer Beweise, Geständnis usw...)
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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