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Prozesse Mädchen fast verhungert: Mutter mit Ex-Freund verurteilt
Zitat:
Prozesse
Mädchen fast verhungert: Mutter mit Ex-Freund verurteilt
31. Mai 2021, 15:13 Uhr Aktualisiert am 31. Mai 2021, 15:18 Uhr
Quelle: dpa

Abbildungen der Justitia an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Köln (dpa) - Sie hatte ihre fünfjährige Tochter fast verhungern lassen, am Ende war das Mädchen nur noch «Haut und Knochen»: Die Mutter eines Mädchens ist in Köln wegen versuchten Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verurteilte die 24-Jährige am Montag zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe. Der 23 Jahre alte ehemalige Lebensgefährte der Frau, der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist, wurde als Mittäter zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht erklärte, die beiden Angeklagten hätten das Mädchen über Monate in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln durch Vorenthalten von ausreichend Nahrung «gequält» und «in die Gefahr des Todes gebracht». Als das Kind im August 2020 in eine Kinderklinik eingeliefert wurde, habe es bei einer Körpergröße von 98 Zentimetern noch acht Kilogramm gewogen - und nur noch aus «Haut und Knochen» bestanden. Auch habe das Ex-Paar das Mädchen seelisch gequält, indem es abgesondert in seinem abgedunkelten und unbelüfteten Kinderzimmer «gehalten» wurde.
Obwohl die beiden Deutschen spätestens ab Anfang August 2020 wussten, dass das Mädchen in akuter Lebensgefahr schwebte, habe das Ex-Paar der Fünfjährigen keine ärztliche Hilfe zukommen lassen, wie die Vorsitzende Richterin in der rund dreistündigen Begründung ausführte. Als Motiv für die Quälerei nannte das Gericht «negative Gefühle», die die Mutter dem Kindsvater entgegengebracht habe. Der habe das Kind nie gewollt und sich während der Schwangerschaft getrennt.
Gerettet wurde das Mädchen durch das Jugendamt. Zuvor hatte der neue Kindergarten, den die Fünfjährige ab Mitte August 2020 besuchen sollte, Meldung erstattet. Sie war dort nie aufgetaucht.
Im Krankenhaus kam Mädchen nach Angaben des Gerichts wieder zu Kräften. Nachdem es eine Zeit lang bei einer Pflegefamilie gelebt habe, sei es heute in einer heilpädagogischen Anstalt untergebracht.
© dpa-infocom, dpa:210530-99-797693/3
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