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myGully |
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28.05.21, 11:43
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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Unzulässige AGB: Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten
Zitat:
Unzulässige AGB
Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten
Netflix-Kunden sind es schon gewohnt: Der Streaminganbieter erhöht immer wieder mal seine Preise. In den AGB steht sogar drin, dass er das darf. Doch ganz so einfach ist es nicht, sagt ein Gericht.
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. I ZR 23/20)
Die Klausel hieß: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.
Netflix soll Kosten offen legen
Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann – aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies.
Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen, weil der Streitwert unter der erforderlichen Schwelle von 20.000 Euro liege. Netflix hatte sich nachträglich um eine Korrektur nach oben bemüht – die Klausel habe besondere wirtschaftliche Bedeutung. Dies hätte laut BGH aber noch vor dem Kammergerichtsurteil passieren müssen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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28.05.21, 12:02
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#2
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Newbie
Registriert seit: Oct 2019
Beiträge: 93
Bedankt: 30
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Tja,und was ist dann mit den ganzen Discount-Märkten und Co? nennt sich das nicht Freie Marktwirtschaft? DDR.3.0 Willkommen
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28.05.21, 12:21
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.362
Bedankt: 3.193
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Zitat:
Zitat von borussi
Tja,und was ist dann mit den ganzen Discount-Märkten und Co? nennt sich das nicht Freie Marktwirtschaft? DDR.3.0 Willkommen
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Hast du Verträge mit Aldi und Co?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei csesraven bedankt:
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28.05.21, 17:08
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#4
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Brot kostet seit letzter Woche 'n Groschen mehr.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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28.05.21, 22:36
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#5
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Das ist Marktwirtschaft karfingo.
Aber mache ich nen Vertrag mit z.B Netflix,Disney über Betrag X und die erhöhen das in nem Jahr um 50% ist das Wucher.
Die Begründung weil zig neue Sachen dazu gekommen sind zählt nicht.
Ich habe nen Vertrag über Leistung X gemacht und wenn die jetzt Sachen wie Y und Z dazu packen muss nen neuer Vertrag her.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Kneter33 bedankt:
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28.05.21, 23:29
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#6
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.776
Bedankt: 4.868
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Zitat:
Zitat von karfingo
Brot kostet seit letzter Woche 'n Groschen mehr.
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Das ist äußerst bedauerlich, und ich fühle mit dir... aber Netflix (bzw. dessen Produkte) ist kein Verbrauchsgut.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei muavenet bedankt:
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