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Wegen Mordes Lebenslange Haftstrafe für tödlichen Messerangriff in Dresden

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Ungelesen 21.05.21, 15:56   #1
Sonicsnail
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Standard Wegen Mordes Lebenslange Haftstrafe für tödlichen Messerangriff in Dresden

Zitat:
Im Herbst 2020 wurde in der Dresdener Innenstadt ein schwules Paar von einem jungen Mann niedergestochen. Das Gericht verurteilte den 21 Jahre alten Syrer, einen bekannten islamistischen Gefährder, jetzt zu lebenslanger Haft.

Im Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt. Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Das OLG verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß plädiert, sondern für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert.

Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar niedergestochen. Einer der Männer starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikalislamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.
Sicherheitsverwahrung soll Bevölkerung vor Tätern schützen

Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, also grundsätzlich ein Leben lang. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit laut Strafgesetzbuch fünf Jahre.

Die härteste Strafe der deutschen Justiz ist lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Wird eine solche Strafe angeordnet, verbleibt der Täter auch nach dem Verbüßen der Freiheitsstrafe in staatlichem Gewahrsam. Voraussetzung ist, dass er weiterhin eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellt. Ziel der Sicherheitsverwahrung ist vor allem, die Allgemeinheit vor der andauernden Gefahr zu schützen.
Quelle.
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Kirkwscks4eva (21.05.21)
Ungelesen 21.05.21, 16:02   #2
Tassenkuchen
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Zu langsam

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