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21.05.21, 11:03
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Prozess in Dresden Islamist wegen Anschlags auf schwules Paar zu Höchststrafe verurte
Zitat:
Prozess in Dresden
Islamist wegen Anschlags auf schwules Paar zu Höchststrafe verurteilt
Unweit der weltberühmten Frauenkirche stach Abdullah al H. H. mit zwei Messern auf ein Paar ein, einer der Männer starb. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden den Islamisten schuldig gesprochen.
21.05.2021, 10.24 Uhr

Angeklagter Abdullah al H. H.: Laut Gericht ein Überzeugungstäter
Foto: FILIP SINGER / POOL / EPA
Im Prozess um einen offenbar islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt. Das Gericht verurteilte den Syrer Abdullah al H. H., der als islamistischer Gefährder gilt, unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Richter ordneten auch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Das Gericht, das den Angeklagten auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte, folgte mit dem Urteil den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Deren Plädoyer hatten sich auch die Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen »Nachreife« ihres zur Tatzeit erst 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Der Angeklagte hatte laut Urteil im vergangenen Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt von hinten auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
Abdullah al H. H. war 2015 als minderjähriger Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das Oberlandesgericht 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen.
Nach der Bluttat in Dresden fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.
mxw/AFP/dpa
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