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myGully |
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02.05.21, 10:56
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers möglich
Zitat:
Überraschendes Urteil
Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers möglich
Autofahrer dürfen elektronische Geräte wie ein Handy beim Fahren nicht in der Hand bedienen. Doch was gilt für einen eingebauten Touchscreen, mit dem ein Scheibenwischer bedient wird?
Einen fest eingebauten berührungsempfindlichen Bildschirm im Auto dürfen Fahrer nur dann bedienen, wenn dies mit einem kurzen, den Straßen- und Wetterverhältnissen angepassten Blick zusammengeht. Alles andere wird ähnlich wie ein Handyverstoß geahndet. Dies gilt selbst dann, wenn das Berühren des Touchscreens die Steuerung von Fahrzeugfunktionen wie den Scheibenwischer betrifft.
Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Intervall-Steuerung nur per Menü
In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der im Regen unterwegs war. Die Scheibenwischer ließen sich hier am Lenkrad ein- und ausstellen. Um aber die Intervalle zu erhöhen, musste der Mann die Untermenüs des fest in der Mittelkonsole eingebauten Touchscreens aufrufen. Das lenkte ihn so ab, dass er auf gerader Strecke von der Straße abkam.
Das Amtsgericht verurteilte den Mann daraufhin wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts zu 200 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann, denn er wertete den Touchscreen als sicherheitstechnisches Bedienteil.
Touchscreen-Bedienung darf nicht ablenken
Doch das OLG Karlsruhe bestätigte das Amtsgerichtsurteil. Für die Ablenkung macht es demnach keinen Unterschied, welcher Zweck mit dem elektronischen Gerät konkret verfolgt wird – sprich: Es muss nicht allein um Kommunikation oder Navigation gehen.
Da solch ein Bildschirm viele Funktionen hat, komme es auch nicht darauf an, ob der Scheibenwischer gesteuert werden sollte oder etwas anderes, entschied das OLG. Solche Geräte dürften nur unter den Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung – also zum Beispiel über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion – genutzt werden oder aber nur verbunden mit einem kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blick.
Somit ist die Benutzung fest verbauter Geräte im Gegensatz zur Bedienung von elektronischen Geräten in der Hand zwar nicht grundsätzlich verboten. Man darf sich aber nicht ablenken lassen.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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02.05.21, 11:56
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.248
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Ich hab zwar kein Touchscreen, aber dafür einen recht gut funktionierenden Regensensor.
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02.05.21, 12:05
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#3
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.848
Bedankt: 3.690
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Würde mich interessieren, welcher Autohersteller so einen Mist verbaut...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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02.05.21, 12:08
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#4
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.248
Bedankt: 9.800
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Ford verbaut Regensensoren, zumindest seit über 15 Jahren.
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02.05.21, 12:37
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 179
Bedankt: 114
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Den Mist hat Tesla verbaut (also nur über Touch den Scheibenwischer aus einem "verschachtelten" Menü aufrufbar...) - wobei ich nicht weiß ob die auch einen Regensensor haben .. weil dann war der User äh Fahrer selber doof - oder hat rumgespielt und wurde erwischt und wollte es auf den Scheibenwischeraufruf schieben...
Ist aber m.E. ein interessantes Urteil für die Standardfunktionen für halbautomatische Autos ... vielleicht gibts entweder auf dem Hauptmenü zukünftig diese Funktionen oder doch wieder Knöpfchen und Schalter :-) Frag mich eh was bei den teilen passiert , wenn der Touch mal ausfällt - da geht ja dann gar nix mehr (notbremsung, und autom. rechts ran fahren..)
cu cosmic
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei cosmic_child bedankt:
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