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[Brisant] Aschaffenburg: Fall Mezgin geht weiter – Hashem N. zieht zum Bundesgerichtshof

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Ungelesen 01.05.21, 14:38   #1
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Standard Aschaffenburg: Fall Mezgin geht weiter – Hashem N. zieht zum Bundesgerichtshof

Zitat:
Aschaffenburg
Fall Mezgin geht weiter – Hashem N. zieht zum Bundesgerichtshof



Der Angeklagte Hashem N. und sein Verteidiger Jürgen Vongries während der Verhandlung


Hashem N. stand im Verdacht, seine Tochter ermordet zu haben. Aus Mangel an Beweisen wurde er freigesprochen – jedoch nicht in einem weiteren Anklagepunkt. Gegen das Urteil wegen versuchten Mordes hat sein Verteidiger nun Revision eingelegt.

Nach dem Prozess um einen Vater, der wegen Ermordung seiner Tochter angeklagt war und freigesprochen wurde, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Diese richtet sich allerdings nicht gegen den Freispruch, sondern gegen das Urteil in einem weiteren Anklagepunkt: Das Landgericht Aschaffenburg hatte Hashem N. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an dem Freund der Tochter verurteilt. Für das Revisionsverfahren wird der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit Sitz in Leipzig zuständig sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem 49-jährige Hashem N. vorgeworfen, seine Tochter Mezgin – die ihren Dokumenten zufolge 16 Jahre, laut Gerichtsmedizin aber mindestens 19 Jahre alt war – heimtückisch ermordet zu haben. Vermeintlich, „um seine Ehre wiederherzustellen“, weil er mit ihrem westlichen Lebensstil nicht einverstanden war, hieß es zum Prozessauftakt. Die Tat soll am 4. Mai 2017 geschehen sein.

Nach dem Verschwinden seiner Tochter hatte der Syrer nach Auffassung des Schwurgerichts einen Monat später deren Freund mit einem Messer attackiert. Dafür verurteilte die Kammer ihn am 22. April dieses Jahres zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Auch muss er 6000 Euro Schmerzensgeld an den Mann zahlen, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war.

Allerdings fehlten dem Gericht handfeste Beweise für die Annahme, dass N. seine Tochter getötet hat. Deshalb wurde er in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Prozessbeobachter hatten nach der Urteilsverkündung schon damit gerechnet, dass zumindest die Verteidigung Rechtsmittel einlegen werde.

Auch der Anwalt des Freundes legte Revision ohne Einschränkungen gegen das Urteil ein. Der Freispruch in Bezug auf den Mordvorwurf an der jungen Frau bleibt davon aber unberührt. Denn Nebenkläger können nur Revision für Anklagepunkte einreichen, die sie selbst betreffen.
Anklage musste zurückrudern

Die Staatsanwaltschaft hingegen legte kein Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Somit werde der Teil-Freispruch voraussichtlich nicht vom Leipziger Bundesgerichtshof geprüft, erklärte der Sprecher des Landgerichts.

In dem aufsehenerregenden Prozess hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh Hashem N. lebenslang hinter Gitter bringen wollen. Doch letztlich musste er selbst zum Ende der Hauptverhandlung davon abweichen, dass ein Femizid oder ein Ehrenmord vorliege. Bundschuh nahm in seinem Schlussvortrag den Mordvorwurf zurück und plädierte in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Die Verteidigung hatte Freispruch in beiden Anklagepunkten gefordert.
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Draalz (01.05.21)
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