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17.04.21, 14:38
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working behind bars
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Corona-Protest in Stuttgart bleibt verboten
Zitat:
Bundesverfassungsgericht Corona-Protest in Stuttgart bleibt verboten
Stand: 17.04.2021 14:39 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Corona-Gegnern abgelehnt. Damit bleibt eine Demo in Stuttgart verboten. Auch in anderen Städten wurden "Querdenken"-Veranstaltungen untersagt.
Die für heute geplanten Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik in Stuttgart bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte zwei gegen die Verbote gerichtete Eilanträge ab, wie ein Sprecher sagte. Es geht dabei um Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.
"Querdenker" ohne Abstand und Masken
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen zuvor am Freitagabend bestätigt. Daraufhin hatten die Organisatoren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Es kam zu Gewalt gegen Journalisten und Polizisten. Die Polizei hat sich unabhängig vom Verbot auf einen größeren Einsatz in der Stadt eingestellt.
Demo-Verbote in Sachsen und Bayern
Auch in anderen Städten wurden Demonstrationen von Corona-Gegnern untersagt. So bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot von zwei "Querdenken"-Demonstrationen in Kempten. Die Versammlungsbehörde habe zu Recht festgestellt, dass die Untersagung der für heute geplanten Veranstaltungen notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Auch eine Versammlung mit weniger Teilnehmern sei deshalb nicht vertretbar, argumentierte der Gerichtshof.
Die Stadt Kempten hatte zuvor eine Demonstration mit 8000 Teilnehmern und einen Demonstrationszug mit 2000 Teilnehmern verboten. Als Begründung wurde angegeben, dass es in der Kommune keine geeignete Fläche gebe, auf der die Corona-Schutzvorschriften eingehalten werden könnten.
Einhaltung eines Hygienekonzepts nicht zu erwarten
Ähnlich argumentierte das Sächsische Oberverwaltungsgericht und verbot die für heute geplanten "Querdenken"-Demos in Dresden. Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen.
Kretschmer kritisiert "Querdenker" und AfD
Auch vor diesem Hintergrund kritisierte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer das Verhalten der AfD und eines Teils der Bevölkerung im Freistaat. Viele Bürgermeister in Sachsen würden einen großen Teil der Zeit damit verbringen, "wirre Verschwörungstheorien" und Bösartigkeiten zurückzuweisen, sagte Kretschmer auf einem Landesparteitag der CDU in Dresden.
Er warf der AfD, "Querdenkern" und anderen "verschwurbelten Menschen" vor, die Verantwortlichen von der Arbeit abzuhalten, Leute zu irritieren und den klaren Kurs, den man bei der Bekämpfung der Pandemie brauche, kaputt zu machen. Man müsse nun vor allem die dritte Welle brechen, denn "wenn wir nichts tun, werden wir in einer Katastrophe enden".
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht rief die Polizei grundsätzlich zu einem harten Vorgehen bei "Querdenken"-Demonstrationen auf. Wenn es zu strafbaren Handlungen oder massiven Verstößen gegen den Infektionsschutz komme, müsse "glasklar eine rote Linie gezogen" werden, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Neben der strafrechtlichen Verfolgung gehöre dazu auch, dass Demonstrationen als letzte Konsequenz durch die Polizei aufgelöst werden müssten.
Das Verhalten einiger Teilnehmer bei den Protesten bezeichnete Lambrecht als "absolut nicht hinnehmbar". "Wir können nicht von den Menschen erwarten, dass sie sich in ihrem Privatleben sehr stark einschränken, während sich zugleich andere bei Corona-Demonstrationen über alle Regeln hinwegsetzen", betonte sie.
Bei den Demonstrationen der "Querdenken"-Bewegung habe es Grenzüberschreitungen gegeben, die "eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und für unsere Demokratie" seien. Lambrecht verwies unter anderem auf die Bedrohung von Wissenschaftlern und Politikern sowie gewaltsame Angriffe auf Journalisten.
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