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myGully |
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03.04.21, 11:34
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#1
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Profi
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 1.445
Bedankt: 3.349
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De Maizière will Verfassung ändern, um Ausnahmezustand zu ermöglichen
Zitat:
De Maizière will Verfassung ändern, um Ausnahmezustand zu ermöglichen

Thomas de Maizière will für zukünftige Krisen die Möglichkeit schaffen, einen Ausnahmezustand auszurufen
Um besser auf Krisen reagieren zu können, schwebt dem früheren Innenminister Thomas de Maizière eine Grundgesetzänderung vor. Ein ressortübergreifender Krisenstab solle das Weisungsrecht bekommen. Auch über Inlandseinsätze der Bundeswehr müsse diskutiert werden.
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Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine Grundgesetzänderung, um für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustandes zu schaffen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren, zum Beispiel die Ministerpräsidentenkonferenz, seien „für die Normalfälle“ gut, doch sie verlangten zu viel Zeit, sagte de Maizière der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
In der Krise brauche man Tempo, Verbindlichkeit und klare Verantwortlichkeiten. Dafür sei „die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland“ unerlässlich.
Mögliche zukünftige Krisen könnten laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten ein Cyberangriff, ein Stromausfall oder länderübergreifende Waldbrände sein. Falls es dazu komme, schlägt der frühere Minister die Bildung eines „alle Ressorts und Ebenen übergreifenden Krisenstabs“ mit neuen Durchgriffsrechten und einem Weisungsrecht gegenüber den Ländern vor.
Meinungsfreiheit soll nicht eingeschränkt werden können
Mit Blick auf die aktuelle Pandemiesituation erklärte de Maizière: „Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder untersagen.“
Auch über „den Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ müsse diskutiert werden, erklärte de Maizière, der zwischen 2011 und 2013 Bundesverteidigungsminister war. Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können. Sie sollten aber „keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen“. Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.
Nicht angetastet werden sollen bestimmte „notstandfeste Grundrechte“, etwa die Meinungsfreiheit. „Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist.“ De Maizière versicherte, so ein Ausnahmezustand müsse immer befristet und demokratisch legitimiert sein. „Den muss das Parlament beschließen.“
Einen Ausnahmezustand, wie er etwa in Frankreich verhängt werden kann, sieht das deutsche Grundgesetz bislang nicht vor. Stattdessen verabschiedete der Bundestag im Jahr 1968 die sogenannten Notstandsgesetze. Angewendet wurden sie bis heute nie.
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Quelle:
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Sonicsnail bedankt:
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03.04.21, 16:23
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Klingt für mich, wie die Vorbereitung zu der Möglichkeit zu putschen!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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03.04.21, 16:59
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.459
Bedankt: 22.998
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Guten Abend Hr. De Maizière:
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Ausserdem haben wir ja das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Oder ist das ein kläglicher Versuch die CDU wieder ein halbes Prozent in den Umfragen nach vorne zu bringen?
Selbst wenn diese Instrumente nicht ausreiche, so besteht immer noch die Möglichkeit, dass Bundesrat und Bundesrat kurzfristig zusammen kommen, um relativ schnelle Entscheidungen herbeizuführen.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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03.04.21, 17:33
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#4
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Ds Problem dürfte hierbei sein dass die einzelnen Länder alle ihr eigenes Süppchen kochen. Die Regierung sagt: So wird es gemacht, Bundesland 1 macht das, Bundesland 2 meckert und macht es nicht, Bundesland 3 macht nur die Hälfte von dem, Bundesland 4 macht was völlig anderes...
Aber das Notstandsgesetz müsste in der Tat ausreichend sein oder etwa nicht?
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03.04.21, 18:01
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#5
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Trauriger Versuch seitens der CDU Stärke zu zeigen nach den ganzen Debakeln in letzter Zeit.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kneter33:
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03.04.21, 18:24
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2019
Beiträge: 471
Bedankt: 596
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Nur gut, dass zwischen "möchte ändern" und "kann ändern" viel Raum ist, zumal der hochsensible Bereich des Grundgesetzes angegangen werden müsste.
Insofern für mich nicht mehr als eine weitere negative Randnotiz zur Personalie "de Miesere".
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei provi1983 bedankt:
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03.04.21, 18:53
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#7
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
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Dann sollen sie endlich diesen bescheuertern mittelalterlichen Föderalismus in die Tonne treten.
Die größte Bremse für Problemlösungen überhaupt.
Oder zumindest die konsequente Umsetzung von Bundesrecht bricht Landesrecht.
Einfach nur Kindergarten!
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Jeder Tag ohne Zettel am Zeh ist ein guter Tag!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei acherontia:
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03.04.21, 19:12
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#8
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Wir haben die so genannte Notstandsverfassung und das ist völlig ausreichend.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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04.04.21, 13:42
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#9
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Ich habe einen besseren Vorschlag: Lückenloses Transparenzgesetz für Bundestagsabgeordnete.
Davon abgesehen CDU/CSU ist in 11/16 Bundesländern in der Regierung in 7 davon stellen sie den Ministerpräsidenten. Wenn sie damit also ausdrücken möchten, dass sie es trotz überwältigender Mehrheit in der Regierungsverantwortung nicht hinbekommen zügig sinnvolle Konzepte umzusetzen, dann sollten sie weniger Zeit damit verschwenden korrupte Verträge auszuhandeln.
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