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Ungelesen 25.03.21, 15:14   #1
Sonicsnail
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Standard Bundestag beschließt härtere Strafen für Kindesmissbrauch

Zitat:


Immer als Verbrechen gewertet
Bundestag beschließt härtere Strafen für Kindesmissbrauch


Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten künftig grundsätzlich als Verbrechen. Das hat nun der Bundestag beschlossen. Verstöße sollen in jedem Fall mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein neues Gesetz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern beschlossen. Der von Union und SPD vorgelegten Reform zufolge werden die entsprechenden Taten stets als Verbrechen eingestuft und mindestens mit einem Jahr Haft geahndet. Auch Strafen für Kinderpornografie werden deutlich verschärft. Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der großen Koalition und die AfD. Grüne, FDP und Linke enthielten sich.

Mit dem Gesetz reagierte die Koalition auf große Missbrauchsfälle in teilweise weit verzweigten Pädophilennetzwerken, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert hatten. Es sieht auch vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder mehr Befugnisse bekommen. Dadurch können sie etwa deren Telefon- und Internetkommunikation künftig besser überwachen.
Antwort auf Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) bezeichnete das Gesetz als "klare, konsequente, dezidierte Antwort auf die zahllosen Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre". Die Einstufung als Verbrechen habe Folgen über einen längeren Strafrahmen hinaus. So könnten Verfahren nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt sowie leichte Untersuchungshaft angeordnet werden, sagte er.

Die Opposition lobte die generelle Zielsetzung des Gesetzes, übte allerdings Kritik an der juristischen Umsetzung. Grüne, Linke und FDP nannten die pauschale Hochstufung aller Taten zu Verbrechen fatal. Sie nehme Ermittlern und Gerichten jede Möglichkeit für ein differenziertes Vorgehen bei eindeutig minderschweren Fällen. Dies binde "Ressourcen" und behindere die Verfolgung von schweren Taten.

Quelle:

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