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myGully |
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25.03.21, 09:54
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
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Zugriff auf Nutzerdaten: Bundestag und Bundesrat einigen sich bei Handygesetz
Zitat:
Zugriff auf Nutzerdaten
Bundestag und Bundesrat einigen sich bei Handygesetz
Unter welchen Umständen dürfen Sicherheitsbehörden auf Bestandsdaten von Handy- oder Internetnutzern zugreifen? Das Verfassungsgericht verlangte Präzisierungen. Nun gibt es einen Kompromiss.
Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. Das teilte das Gremium am Mittwochabend mit. Umstritten war insbesondere, welche Hürden für die Sicherheitsbehörden etabliert werden sollten.
Die Länderkammer wollte einer Neuregelung, die der Bundestag gebilligt hatte, nicht zustimmen. Das Kabinett schaltete deshalb den Vermittlungssauschuss ein, der je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.
Kompromiss beschlossen
Es geht um die sogenannten Bestandsdaten, zu denen neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers gehören. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails. Betroffen von der Einigung sind aber auch Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.
Der nun erzielte Kompromiss sieht untern genutzt werden dü anderem vor, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiterfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Telekommunikationsanbieter sollen außerdem Auskunft zu Bestandsdaten nur zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.
Paket gegen Rechtsextremismus soll kommen
Die Einigung ist wichtig, weil die fehlende Regelung bisher zwei Gesetze aufgehalten hat. Wenn Bundestag und Bundesrat am Freitag zustimmen, sei der Weg endlich frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung ist im Netz allgegenwärtig – und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor."
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
da hat seehofer ja doch noch seinen willen bekommen.
Zitat:
Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiterfen
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ganz schön schwammig formuliert. kann ganz schön breit ausgelegt werden.
Geändert von bollberg1 (25.03.21 um 11:08 Uhr)
Grund: kommentar hinzugefügt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei bollberg1:
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25.03.21, 17:00
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#2
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.194
Bedankt: 13.662
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Die Überschrift "Handygesetz" ist etwas zu kurz gegriffen und irreführend.
Ausführlicher Artikel bei netzpolitik.org:
Zitat:
Vermittlungsausschuss: Hürden für Passwort- und Bestandsdatenauskunft leicht erhöht
Zunächst lehnte der Bundesrat eine Neuregelung des Bestandsdatengesetzes ab, ein Vermittlungsausschuss konnte nun einen Kompromiss erzielen. Die Hürden für die Herausgabe von Passwörtern, Nutzungs- und Kundendaten wurden erhöht. Das macht den Weg für ein weiteres Gesetz frei.
25.03.2021 um 11:19 Uhr - Anna Biselli - in Überwachung - 5 Ergänzungen
Dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht ausfertigt, ist selten. Dass dieses Gesetz mit einem anderen gerettet werden soll und dann der Bundesrat die Zustimmung verweigert, überrascht nochmal. Und so hing seit Monaten das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in der Schwebe. Denn es basierte auf Regeln für die Bestandsdatenauskunft, doch die wurden vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Die Große Koalition versuchte, die verfassungsrechtlichen Probleme mit einem Bestandsdaten-Reparaturgesetz zu kitten. Dabei überging sie stur Sachverständige. Die zweifelten an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung und kritisierten unter anderem, dass die Hürden für Behörden zu niedrig seien, wenn sie bei Diensteanbietern Name und Adresse von Kunden erfragen wollen. Doch auch wenn das Gesetz den Bundestag passierte, der Bundesrat verweigerte im Februar die Zustimmung. In einem Vermittlungsausschuss sollte ein Kompromiss gefunden werden. Am Mittwoch tagte der Ausschuss und erzielte eine Einigung.
Der Druck im Vorfeld war groß. Der Präsident des Zentralrats der Juden warnte vor einem „fatalen Signal“, sollte die Einigung scheitert. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius warf Grünen und FDP vor, den Kampf gegen Rechtsextremismus zu behindern. Dass ein laut mehreren Experten teils verfassungswidriges Gesetz, das vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich abermals gescheitert wäre, diesen Kampf ebenso behindert, kam dabei nicht vor.
Die verbleibende Zeit in der Legislatur ist knapp, eine weitere Verzögerung hätte die Chance für neuen Bestandsdaten-Auskunftsregeln und das Hate-Speech-Gesetz schrumpfen lassen.
Höhere Hürden hier und da
Im der Beschlussempfehlung des Ermittlungsausschusses sollen die Hürden etwas erhöht werden. So soll eine Bestandsdatenabfrage bei Telemedienanbietern nur noch bei der Verfolgung einer schweren Ordnungswidrigkeit zulässig sein – wenn das drohende Bußgeld mehr als 15.000 Euro beträgt. Solche hohen Bußgelder können beispielsweise bei wiederholten Verstößen gegen Corona-Bestimmungen oder illegaler Müllentsorgung anfallen
Nutzungsdaten dürfen die Anbieter laut dem Entwurf bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gar nicht mehr herausgeben, hier muss nun ein Straftatverdacht vorliegen. Bei diesen Angaben kann es darum handeln, wann jemand welche Dienste genutzt hat. Bei Passwortabfragen wird die Hürde auf bestimmte „besonders schwere Straftaten“ festgesetzt, dazu zählen etwa die Bildung terroristischer Vereinigungen oder Menschenhandel.
Auskünfte an die deutschen Geheimdienste sind nun gesondert geregelt, wenn auch mit breiten Anwendungsklauseln. Für Abfragen von Nutzungsdaten soll es zudem eine Dokumentation geben, in wie vielen Verfahren die Maßnahme durchgeführt wurde, zusammen mit einer Statistik, wie oft das Auskunftsersuchen gescheitert ist, weil Daten nicht mehr oder nicht mehr vollständig vorlagen.
Hate-Speech-Gesetz steht nichts mehr im Weg
Bereits am Freitag sollen Bundesrat und Bundestag über den Einigungsvorschlag entscheiden. Stimmen beide zu, ist zusätzlich der Weg frei für das Gesetz gegen Hasskriminalität. Soziale Netzwerke müssten danach bestimmte, potenziell strafbare Inhalte direkt an das BKA melden. Die Ermittler:innen können dann anhand der IP-Adresse nach den Urheber:innen der Inhalte suchen. Die Behörde rechnet mit 250.000 Meldungen pro Jahr, die geprüft werden müssen.
Laut Florian Flade hat das BKA derzeit etwa 80 Mitarbeitende in der neu eingerichteten Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, mehr als 200 seien geplant. Um gegen die Ersteller:innen von Inhalten vorzugehen, die sich als strafbar herausstellen, braucht es aber mehr als eine Meldestelle.
Die anschließende Arbeit müssen Staatsanwaltschaften und Gerichte stemmen. Der Deutsche Richterbund rechnet mit 150.000 neuen Verfahren jährlich. Eine Untersuchung von Campact kam zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer bei der Bekämpfung von Hasskriminalität sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Die wenigsten Länder verfügen über eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Für die Beurteilung der aufkommenden Fälle wird es nicht nur Personal, sondern auch besondere Expertise brauchen.
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Viele Links im Artikel:
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Wie immer bei diesen Dingen steht die Frage im Raum "wer kontolliert die Kontrolleure?"
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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25.03.21, 18:52
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#3
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
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Zitat:
Der Präsident des Zentralrats der Juden warnte vor einem „fatalen Signal“, sollte die Einigung scheitert. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius warf Grünen und FDP vor, den Kampf gegen Rechtsextremismus zu behindern.
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Das ist schlicht unwahr. Das Gesetz richtet sich gegen alle Handynutzer. Oder will der Zentralrat Rechtsextremismus auf alle Handybesitzer ausdehnen?
Sind wir jetzt alle Rechts*******, da das Gesetz für alle gilt?
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