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12.03.21, 19:15
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Urheberrechtsverstöße: Weitere Klage von Produktionsfirmen gegen VPN-Anbieter
Zitat:
Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass Finanzierungsgruppen von Filmen gegen einen VPN-Anbieter wegen des Bewerbens illegaler Inhalte klagen, haben Produktionsunternehmen nun einen weiteren Dienst ins Visier genommen. Neben "VPN.ht" verklagt man auch einen Hosting-Provider und Popcorn Time.
Erst kürzlich berichteten wir von einer Klage gegen den VPN-Anbieter Liquid VPN, weil er illegale Torrents und Streaming-Portale beworben haben soll. Mit "VPN.ht" steht nun ein weiterer dieser Anbieter im Kreuzfeuer. Kleinere Produktionsfirmen klagen gegen den Dienst wegen massiver Urheberrechtsverletzungen. In der Klageschrift, die Rechtsanwalt Timothy Hyland am Bundesgericht von Virginia eingereicht hat, werden allerdings auch Hosting-Partner Voxility und die "PopcornTime.app" genannt.
Aufseiten der Kläger finden sich verschiedene Produktionsfirmen wie Fallen Productions, Millennium Funding und Voltage Holdings. Dass sie den BitTorrent-Client Popcorn Time auf dem Schirm haben, mag noch am wenigsten überraschen. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ist in dem Kontext alles andere als neu. Ungewöhnlicher ist schon der Ansatz, den VPN-Dienst "VPN.ht" (Wicked Technology) und dessen Hosting-Provider Voxility in die Klageschrift aufzunehmen.
Denn das Hosten der VPN-Server ist eigentlich eine neutrale Angelegenheit. Zu welchen Zwecken sie benutzt werden, legalen wie illegalen, obliegt letztlich dem Nutzer. Die Kläger werfen dem Hosting-Dienst allerdings vor, genau gewusst zu haben, wozu seine Dienstleistungen benutzt werden. Mehrfach schon sei Voxility darüber informiert worden, dass Internetnutzer über den VPN-Dienst Urheberrechtsvergehen begehen. Trotzdem hätte man Wicked seine Dienste weiter angeboten.
Popcorn Time wurden anscheinend offen beworben
Anwälte sollen Voxility schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass Wicked seinen VPN-Dienst im Zusammenhang mit Popcorn Time bewirbt. Zwar habe sich der Providing-Partner dann tatsächlich bereiterklärt, den Account des VPN-Dienstes zu kündigen. Bis dahin seien allerdings Monate verstrichen.
Um die Anklage zu untermauern, haben die Kläger mehrere Screenshots angehängt. Dort ist unter anderem zu sehen, wie Wicked User dazu ermutigt, Popcorn Time zu nutzen. Auch andere Torrent-Seiten tauchen in den Screenshots auf.
Wie schon im Falle "Liquid VPN" fordern die Kläger Wicked und Voxility dazu auf, den Zugriff auf Pirate-Seiten unmöglich zu machen. Dazu sollen sie zum Beispiel die Ports 6881 bis 6889 sperren, weil sie üblicherweise von Bittorrent-Anbietern genutzt werden. Im Zusammenhang mit "VPN.ht" scheinen die Produktionsfirmen auch zu hoffen, den Betreiber der "PopcornTime.app" zu identifizieren; etwa durch Gelder, die zwischen den Unternehmen flossen.
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