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Silent Running
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Prozesse - Höchststrafe nach Doppelmord: Tat war wie Hinrichtung
Zitat:
Prozesse
Höchststrafe nach Doppelmord: Tat war wie Hinrichtung
9. März 2021, 13:48 Uhr Aktualisiert am 9. März 2021, 13:58 Uhr Quelle: dpa

Der Eingang des Landgerichts. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Doppelmord an einer Frau und ihrer kleinen Tochter in Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) ist ein Mann in Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte bei der Urteilsverkündung am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der 37-Jährige muss daher nach der obligatorischen Freiheitsstrafe von 15 Jahren in Haft bleiben.
Der Richter warf ihm vor, mit großer Brutalität vorgegangen zu sein. Die Morde seien «mit einer Hinrichtung gleichzusetzen», sagte er im Beisein zahlreicher Angehöriger der beiden Opfer.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 41-Jährige und das 9 Jahre alte Mädchen im vergangenen Juni von dem Ex-Freund der Frau durch Schläge auf den Kopf und Schnitte durch die Kehle getötet wurden. Danach hatte der Deutsche aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) nach eigener Darstellung und nach Überzeugung der Kammer auch versucht, seine getrennt lebende Ehefrau umzubringen. Dies war aber gescheitert.
In ihren Plädoyers waren sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Angeklagten von einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes ausgegangen. Nur die Staatsanwaltschaft hatte aber auf das Feststellen einer besondere Schwere der Schuld plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
.
© dpa-infocom, dpa:210308-99-739621/4
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