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Nachdem ihr Sohn (13) im Ibmer Moor von einer schwarzen Kreuzotter gebissen worden war, klagte eine Mutter die Gemeinde Eggelsberg in Oberösterreich - und erhielt eine Abfuhr.
In einem Zivilverfahren forderte die Frau von der Gemeinde Eggelsberg Schmerzensgeld für den Junior. Der 13-Jährige war im Vorjahr von einer schwarzen Kreuzotter gebissen worden. Er hatte neben dem Weg im Ibmer Moor einen schwarzen Schwanz aus der Gras ragen gesehen und danach gegriffen.
Keine Warnhinweise
Was die Mutter des Bissopfers besonders ärgerte: Es gab keine Warnhinweise auf Giftschlangen. Mit ihren Argumenten konnte sich die Klägerin aber nicht durchsetzen. Das Bezirksgericht Mattighofen wies die Klage am Dienstag ab. Nicht rechtskräftig.
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"Ein sanierter Pfostenweg sorgt für ein sicheres und trockenes Begehen."
Wenn man statt dessen lieber abseits vom Weg am Schwanz eines unbekannten Tieres zieht, sollte man Deppensteuerpflichtig werden.