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myGully |
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13.02.21, 11:49
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Super Moderatorin
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Der Postbote darf jetzt einfach eure Pakete öffnen
Zitat:
— wenn er darin Drogen oder Waffen vermutet
In der Corona-Pandemie boomt der Onlinehandel. Dabei werden nicht nur Yoga-Matten, Puzzle und Bücher gekauft, auch illegale Drogen können im Internet bestellt werden. Das passiert oft auf Webseiten im Darknet, verschickt wird die Ware dann über herkömmliche Versanddienste wie Hermes, DHL und Co. — und direkt bis an die Wohnungstür geliefert.
Dagegen will die Bundesregierung vorgehen. Am Freitag verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesänderung, die es Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen. Das kann der Fall sein, wenn das Päckchen seltsam riecht oder anderweitig auffällig ist. In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. In der Vergangenheit kam es besonders häufig bei nicht zustellbaren Päckchen zu Drogenfunden.
Das Gesetz greift nicht nur, wenn sich mutmaßlich Drogen in dem Paket befinden, sondern auch bei Verdacht auf Sprengstoff oder Waffen. Nach dem Öffnen müssen die Paketboten die verdächtigen Pakete bei der Polizei abgeben. Paketdienstleister, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, sollen mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.
„Wenn wir nur ein Paket abfangen, hat sich der Aufwand schon gelohnt“
Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte die Gesetzesänderung: „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor Herausforderungen.“ Sie sagte, die Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Ludwig betonte: „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!“
Unterdessen soll auch der Kampf gegen Geldwäsche stärker verfolgt werden. Als Geldwäsche kann in Zukunft jede Einschleusung illegal erworbenen Vermögens in den Wirtschaftskreislauf bestraft werden. In den Niederlanden, Frankreich und Italien gilt eine solche Regelung bereits. Das macht es den Strafverfolgungsbehörden einfacher, Vermögen einzuziehen. Ludwig bezeichnete auch dies als „entscheidenden Schritt gegen Drogenkriminalität“.
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