Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
06.02.21, 20:34
|
#1
|
Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
|
Ermittlungen zu Kriegsverbrechen: IStGH zuständig für Palästinensergebiete
Zitat:
Ermittlungen zu Kriegsverbrechen
IStGH zuständig für Palästinensergebiete
Stand: 06.02.2021 09:54 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof will möglichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten nachgehen. Die Richter in Den Haag erklärten, sie seien auch für die besetzten Regionen zuständig. Israel protestiert.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat geurteilt, dass er auch für die palästinensischen Gebiete zuständig ist. Damit machten die Richter den Weg frei für Ermittlungsverfahren zu möglicherweise dort begangenen Kriegsverbrechen.
Die Richter in Den Haag begründeten ihre Zuständigkeit für die Region mit Verweis auf die eigenen Gründungsstatuten, nach denen konkrete Staaten oder Grenzen nicht Voraussetzungen für Verfahren vor dem Gericht sein müssen.
Chefanklägerin: Ermittlungen gerechtfertigt
Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Dezember 2019 erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Sie hatte zunächst aber eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit angefordert.
Der IStGH kam nun zu dem Schluss, dass die seit 1967 von Israel besetzten Palästinensergebiete, also das Westjordanland, der Gazastreifen und Ost-Jerusalem, unter ihre Gerichtsbarkeit fallen.
Mögliche Ermittlungsverfahren können sich sowohl gegen israelische Staatsbürger wie etwa Offiziere richten als auch gegen Palästinenser. Ein Urteil des Internationalen Gerichtshofes könnte weitreichende Konsequenzen für Israel haben. So müssten Offiziere oder bestimmte Politiker theoretisch mit einer Festnahme auf Auslandsreisen rechnen.
Der Strafgerichtshof handelt gegenüber Individuen, nicht gegenüber Staaten. Noch läuft aber kein Verfahren gegen Israel. Eine Kammer des Gerichtes klärte nur die Frage, ob das Gericht prinzipiell für mögliche Verbrechen in den palästinensischen Gebieten zuständig ist. Die Richter betonten, dass mit ihrer Entscheidung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Grenzen gemacht werde.
Palästinenser wollen Militäraktionen untersuchen lassen
Die palästinensische Autonomiebehörde hatte den Gerichtshof ersucht, israelische Militäraktionen im Krieg gegen militante Palästinenser im Gazastreifen 2014 zu untersuchen. In den Fokus könnte dabei nicht nur Israel rücken, sondern auch die Hamas, die Gaza kontrolliert. Zudem will die Autonomiebehörde sich gegen den von Israel in Ost-Jerusalem und im Westjordanland vorangetriebenen Siedlungsbau wehren.
Netanyahu kritisiert Entscheidung
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu kritisierte den Beschluss des IStGH. Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das Büro des Regierungschefs mit. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung habe das Gericht das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren.
Aus Sicht Israels wurde der Internationale Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen in Ländern geschaffen, die keine Aufklärung leisten wollen oder können. Israel sei aber ein Rechtsstaat. Die israelische Regierung erkennt den Strafgerichtshof nicht an und verweist darauf, dass Palästina kein Staat sei. Dieser Sichtweise hatte sich Deutschland vor etwa einem Jahr angeschlossen.
Palästina begrüßt "Sieg des Rechts"
Die Palästinenser begrüßten den Gerichtsbeschluss. Der palästinensische Premierminister Mohammed Schtaje sprach von einem Sieg des Rechts. Das Außenministerium betonte, man sei bereit für eine Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof.
Es ist aber keinesfalls sicher, dass die Palästinenser eine Anklage gegen Israel vorantreiben werden. Die USA gelten als entschiedener Gegner eines solchen Schrittes. Die Palästinenser hoffen, dass sich unter US-Präsident Joe Biden ihr Verhältnis zu Washington verbessert. Eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof würde dem entgegenstehen.
Der Internationale Strafgerichtshof untersucht seit 2002 mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das Römische Statut. Dem Vertrag sind mehr als 120 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten. Israel gehört ebenso wie die USA, China und Russland zu den Ländern, die das internationale Gremium nicht anerkennen.
|
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
|
|
06.02.21, 20:44
|
#2
|
Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
|
hängt sich da der IStGH nicht ein bißchen weit aus dem fenster?
Zitat:
Die Richter in Den Haag begründeten ihre Zuständigkeit für die Region mit Verweis auf die eigenen Gründungsstatuten, nach denen konkrete Staaten oder Grenzen nicht Voraussetzungen für Verfahren vor dem Gericht sein müssen
|
dann müßten sie doch auch gegen die usa vorgehen lönnen.
ich kenn zwar die gründungsstatuten nicht: aber wieso für diese region?
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
|
|
06.02.21, 22:21
|
#3
|
working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.228
Bedankt: 13.817
|
Zitat:
Zitat von bollberg1
dann müßten sie doch auch gegen die usa vorgehen lönnen.
|
Die USA sind eines der wenigen Länder, die sich zum IStGH völlig quer legen:
Zitat:
Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, jedoch die zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Bill Clinton erklärte dazu, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wolle, solange den Vereinigten Staaten keine ausreichende Möglichkeit geboten würde, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen. Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern anzuordnen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden. Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsersuchen der Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda, gegen US-Streitkräfte und US-Geheimdienste wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan kündigte die USA im September 2018 an, im Fall von Ermittlungen gegen US-Staatsbürger Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen Richter und Staatsanwälte am IStGH auszusprechen sowie die Richter und Staatsanwälte am IStGH durch US-Strafjustizbehörden verfolgen zu lassen. Im März 2019 setzten die Vereinigten Staaten erstmals die angedrohten Sanktionen um, erließen Einreiseverbote und entzogen erteilte Visa. Im Juni 2020 genehmigte US-Präsident Trump Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter für den Fall, dass sie ohne Zustimmung Washingtons gegen US-Soldaten ermitteln.
|
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
|
|
07.02.21, 17:48
|
#4
|
Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
|
uwe, jetzt wo du´s schreibst.
mir dämmerts wieder. das ist noch nichtmal so lange her, als ich was darüber gelesen habe.
weiß nämlich noch, wie ich mich über die militärische befreiungserlaubnis aufgeregt habe.
danke nochmal motherFocker und uwe.
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
|
|
06.02.21, 21:33
|
#5
|
Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
|
Wollten sie gegen die USA ermitteln, ja woher sollen die denn die dafür nötigen 2 324 537 Ermittlungsbeamte nehmen?
__________________
Jeder Tag ohne Zettel am Zeh ist ein guter Tag!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei acherontia:
|
|
06.02.21, 22:07
|
#6
|
AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.477
Bedankt: 23.065
|
Hier die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], sowie eine gute Erläuterung von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Lediglich bei Palästina werden noch rechtliche Probleme auftreten, was die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des IStGH betrifft, obwohl ein Beitritt rückwirkend per [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] erfolgte.
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
|
|
07.02.21, 18:10
|
#7
|
working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.228
Bedankt: 13.817
|
Strafgerichtshof zu Nahostkonflikt
Zitat:
Großer Fortschritt für Palästina
Wer die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs als einseitig gegen Israel verurteilt, hat sie nicht gelesen oder verbreitet Unwahrheiten.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat nach über sechsjährigen Beratungen endlich entschieden, Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den seit 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebieten zu eröffnen. Das ist ein großer Fortschritt. Denn die Menschenrechtsnormen, die nach 1945 vor dem Erfahrungshintergrund von Schoah, Faschismus und Zweitem Weltkrieg vereinbart wurden, gelten universell und ausnahmslos für alle BewohnerInnen dieser Erde.
Dasselbe sollte auch für die Strafbarkeit besonders gravierender Verstöße gegen diese Normen gelten. Die auch von der Bundesregierung vorgetragenen Einwände gegen eine territoriale Zuständigkeit des IStGH für die besetzten Gebiete liefen auf eine fortgesetzte Straflosigkeit für weitere Jahre oder Jahrzehnte hinaus – bis zu einer politischen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Wer die Entscheidung des IStGH als einseitig gegen Israel gerichtet kritisiert, hat sie entweder nicht gelesen oder verbreitet bewusst die Unwahrheit. Es geht bei den jetzt ermöglichten Ermittlungen des Gerichts ausdrücklich um vergangene, derzeitige und künftige mutmaßliche Verbrechen ausnahmslos sämtlicher an dem Konflikt beteiligter Akteure.
Das gilt völlig unbeschadet der Tatsache, dass die bislang erfolgten Untersuchungen der UNO zu den Gaza-Kriegen der Jahre 2009 und 2014 wie zu den Gaza-Protesten von 2018 eine zum Teil deutlich höhere Zahl mutmaßlicher Verbrechen durch israelische Behörden und Streitkräfte dokumentiert haben als durch die Hamas, die Autonomiebehörde (PA) oder bewaffnete palästinensische Gruppen.
Dass mutmaßliche Verbrechen palästinensischer Akteure in diesen drei Untersuchungsberichten möglicherweise nicht vollständig oder nicht mit den für ein Strafverfahren wünschenswerten Details und Belegen aufgeführt sind, liegt allerdings auch daran, dass die israelische Regierung jegliche Kooperation mit dem IStGH verweigert.
|
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:45 Uhr.
().
|