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myGully |
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26.01.21, 22:56
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#1
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Silent Running
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Mord an Schülerin vor mehr als 27 Jahren 56-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis
Zitat:
Mord an Schülerin vor mehr als 27 Jahren
56-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis
1993 wurde die 16-jährige Nicole Denise Schalla missbraucht und erwürgt. Ein Dortmunder Gericht hat nun einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt – eine DNA-Spur brachte die Ermittler auf seine Spur.
25.01.2021, 16.09 Uhr

Der Angeklagte mit seinen Anwälten im Dortmunder Landgericht
Foto: Bernd Thissen / dpa
Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem brutalen Sexualmord an der Gymnasiastin Nicole Denise Schalla hat das Dortmunder Landgericht einen 56-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass er die damals 16-Jährige tötete.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann aus Nordrhein-Westfalen die Schülerin 1993 unweit einer Bushaltestelle nahe ihrem Zuhause im Westen der Stadt überwältigte. Schallas Leiche wurde schließlich in einem Gebüsch bei einer Grundschule entdeckt. Die Anklagebehörde warf dem Mann vor, die Jugendliche heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet zu haben. Die Jugendliche wurde missbraucht und erwürgt.
Regen spülte Spuren weg
Der 56-Jährige war im Sommer 2018 festgenommen worden, nachdem nachträgliche DNA-Analysen von Tatortspuren einen Treffer ergeben hatten. Die Dortmunder Strafverfolger hatten im Fall Schalla mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen: Da der Leichnam im Regen lag, wurden viele Spuren über mehrere Stunden hinweg abgespült. Mit einer neuartigen, erst seit Kurzem in Nordrhein-Westfalen angewandten Untersuchungsmethode kamen die Ermittler dem Mann auf die Spur. Eine einzelne Hautschuppe, die an dem entblößten Teil der Leiche gesichert wurde, stammt mit überwältigender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten.
Der Mann hat die Tat stets bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an.
apr/dpa
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Quelle:
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27.01.21, 01:39
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#2
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Profi
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Bin zwar kein Freund solcher Typen, aber wenn nichts weiter gefunden wurde ist die Beweislage mehr als dürftig.
Die Hautschuppe lässt sich auch anders erklären. Z. B. zufällig NACH der Tat dazugekommen etc.
Sicher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit. Aber da ja immer so viel auf das Prinzip "unschuldig bis zum ausdrücklichen Beweis des Gegenteils" gegeben wird komme ich bei dem Urteil nicht ganz mit.
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27.01.21, 01:54
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#3
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I can't sleep.
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.938
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Ich glaube, da muss man jetzt keine Mutmaßungen anstellen, nachdem man einen 10 zeiligen Artikel gelesen hat. Ich vertraue da einfach mal den Ermittlungsarbeiten, der Prozess wurde bestimmt nicht innerhalb von 5 Minuten nebenbei abgehandelt. Es steht sogar ausdrücklich im Text, dass die Hautschuppe die Ermittler auf seine Spur geführt hat - nicht, dass die Hautschuppe das Einzige ist, was für seine Schuld spricht.
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