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[Other] DSGVO Millionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung

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Ungelesen 08.01.21, 13:32   #1
Avantasia
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Standard DSGVO Millionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung

Zitat:
Wegen illegaler Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen soll notebooksbilliger.de mehr als zehn Millionen Euro Strafe zahlen. Der IT-Händler kündigte an, er werde gerichtlich gegen das Bußgeld der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten vorgehen. Die Anwälte des Unternehmens feierten erst kürzlich einen Erfolg gegen eine andere Aufsichtsbehörde.


Der IT-Händler notebooksbilliger.de soll eine der höchsten Datenschutzstrafen zahlen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen verhängt die niedersächsische Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mit.

Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt soll mindestens zwei Jahre lang Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche mit Videokameras überwacht haben – ohne rechtliche Grundlage. Darüber hinaus seien die Aufnahmen bis zu 60 Tage lange gespeichert worden – „deutlich länger als erforderlich“, so die Datenschutzbehörde.

Der Mitteilung zufolge hatte notebooksbilliger.de argumentiert, dass die Überwachung zum Ziel hatte. Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Straftaten müssten jedoch zunächst mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen. Wenn Straftaten mit Videoüberwachung aufgeklärt werden, brauche es zunächst einen begründeten Verdacht gegen konkrete Personen. Selbst dann sei nur eine zeitlich begrenzte Überwachung zu rechtfertigen, so die Datenschutzaufsicht.

In einer Pressemitteilung wehrte sich notebooksbilliger.de am Freitag gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen nutze Videoüberwachung in erster Linie, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Diese sei Branchenstandard bei „Versand- und Logistikunternehmen“.

Generalverdacht ist keine Rechtsgrundlage


Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte mit, es handele sich hier um einen „schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb“:

Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.

Unternehmen würden immer wieder mit einer angeblich abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung argumentieren, doch ein Generalverdacht rechtfertige keinen dauerhaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Im Fall von notebooksbilliger.de seien neben Angestellten zudem auch Kund:innen betroffen gewesen, teilte die Datenschutzbehörde weiter mit. Die die Kameras seien auch auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum des Händlers in Hannover gerichtet gewesen. Die Datenschutzbehörde teilte mit, dass das Unternehmen seine Videoüberwachung inzwischen „rechtmäßig ausgestaltet“ habe.

notebooksbilliger.de: „Völlig unverhältnismäßig“


Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig und die notebooksbilliger.de AG kündigte am Freitagmorgen bereits an, gerichtlich gegen die Strafe vorgehen zu wollen. In einer Pressemitteilung betont Geschäftsführer Oliver Hellmold, dass notebooksbilliger.de ein mittelständisches Unternehmen „und kein anonymer Großkonzern“ sei. Er kritisiert dabei insbesondere die Höhe des Bußgeldes:

Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung.

Gegenüber netzpolitik.org teilte das Unternehmen mit, dass es die Strafe auch grundsätzlich anfechten werden: „Ob überhaupt ein Vergehen vorliegt, darüber lässt sich aus unserer Sicht trefflich streiten. Diese Frage wird auch Gegenstand unseres juristischen Vorgehens gegen das Bußgeld sein.“

Der Onlinehändler verwahrt sich in seiner Pressemitteilung zudem gegen den Vorwurf, das Unternehmen würde mit der Videoüberwachung die Leistung seiner Beschäftigten überprüfen wollen. Diesen Vorwurf hat die Datenschutzbehörde zumindest in ihrer Pressemitteilung allerdings gar nicht geäußert.

Bußgeldhöhen als Dauerbaustelle der DSGVO

Seitdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Aufsichtsbehörden deutlich mehr Spielraum bei den Sanktionen einräumt, kommt es immer wieder zu spektakulären Bußgeldern. So brummte etwa die Berliner Datenschutzaufsicht dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen eine Strafe von 14,5 Millionen Euro auf.

Doch nicht immer halten die hohen Bußgelder gerichtlichen Überprüfungen stand. Eine herbe Schlappe musste etwa jüngst der Bundesdatenschutzbeauftragte kassieren: Das Landgericht Bonn stutze das Bußgeld, das er gegen den Internetanbieter 1&1 verhängt hatte, von 9,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro zurecht.

Mit ihrer Entscheidung zur Unrechtmäßigkeit der Videoüberwachung bei notebooksbilliger.de bewegt sich die niedersächsische Behörde grundsätzlich allerdings auf verhältnismäßig sicherem Terrain: Seit Jahren gibt es einschlägige Rechtsprechung gegen unverhältnismäßige Videoüberwachung, gerade am Arbeitsplatz. Fraglich ist deshalb höchstens, ob ein Gericht die Höhe des Bußgeldes bestätigen wird.

Die DSGVO sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor. Dieser lag bei der notebooksbilliger.de AG im Jahr 2018 bei 879 Millionen Euro. Die Strafzahlung beträgt also etwa 1,2 Prozent des Umsatzes, sodass die Aufsichtsbehörde argumentieren kann, ein moderates Bußgeld verhängt zu haben.

Die Entscheidung darüber wird nun ein Gericht treffen. Notebooksbilliger.de lässt sich hierbei von den Rechtsanwälten Hanno Timner und Uwe Freyschmidt vertreten. Es sind die beiden Anwälte, die 1&1 im Verfahren gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten vertreten haben.
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Vor 20 Jahren war das noch genehm, wenn Waren verschwanden.
Da wurden Kameras und Dummys installiert, um dem Dieb das Handwerk zu legen.
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Ja, aber auch damals nur, wenn das Personal darüber aufgeklärt wurde!
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