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[Recht & Politik] Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurte

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Ungelesen 21.12.20, 13:45   #1
BLACKY74
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Standard Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurte

Zitat:
Nach Anschlag
Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt



Lebenslange Haft: Im Prozess gab das Gericht den Nebenklägern viel Raum, 45 waren vertreten. Aussagen konnte, wer die Kraft dazu hatte.
(Foto: dpa)
21. Dezember 2020, 11:16 Uhr

Er wollte bewaffnet in die Synagoge eindringen, dann erschoss er zwei Menschen. Jetzt wurde Stephan B. schuldig gesprochen.


Von Antonie Rietzschel, Magdeburg


Ursula Mertens ist es gewohnt, Stephan B. immer im Auge zu behalten. Die Vorsitzende Richterin im Prozess gegen den Attentäter von Halle kennt sein Grinsen, das Gekicher, mit dem er in der Vergangenheit Zeugen, Anwälte und Ermittler verhöhnte. Mit schneidender Stimme forderte sie ihn solchen Momenten auf, aufzuhören. B. gehorchte.

Als Mertens an diesem Montagvormittag in Magdeburg an die Richterbank tritt, um das Urteil gegen den Mann zu verkünden, der 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübte, sieht sie Stephan B. in dünner schwarzer Jacke vor sich stehen. Die Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts Naumburg hat ihn für schuldig befunden, unter anderem des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes in mehreren Fällen und der Volksverhetzung. Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Stephan B. zeigt keine Regung, macht sich stumm Notizen.

Als "feige" beschreibt Mertens die Tat von Stephan B. in der Urteilsbegründung immer wieder. Mit Blick auf seine Motive sagt sie, dass sie die Zuhörerschaft mit Einzelheiten verschonen wolle. Die Überzeugungen des Täters seien "absurd und logischen Überlegungen nicht zugänglich".

Mit der Urteilsverkündung endet ein Prozess, der Maßstäbe im Umgang mit Täter und Opfern gesetzt hat. An der Schuld von Stephan B. gab es schon vor Beginn keinerlei Zweifel. Er hatte seine Tat im Internet gestreamt, sein Publikum sollte live dabei sein, als er sich am 9. Oktober 2019 aufmachte, um einen Anschlag auf die Synagoge in Halle zu verüben, wo sich 51 Menschen am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, zum Gebet versammelt hatten. B. wollte sie töten, scheiterte jedoch an der bruchsicheren Tür des Gotteshauses. Die selbstgebauten Waffen, auf die Stephan B. so stolz war, klemmten.

Stephan B. hat Deutsche getötet - und damit, so sieht er es, versagt


Auf der Straße traf er auf Jana Lange, die auf dem Heimweg war. Er erschoss sie. Dann tötete er Kevin Schwarze, der seine Mittagspause im nahen Imbiss "Kiez-Döner" verbrachte. Der Angeklagte hielt ihn für einen "Nahöstler", wie er es ausdrückte. Stephan B. hat Deutsche getötet - und damit, so sieht er es, versagt.

Den Prozess, so beschrieb es der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf, hätte Stephan B. gern als "zweiten Waffengang" gestaltet. Und als die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens dem Angeklagten Stephan B. Ende Juli schließlich das Wort erteilte, klang er wie ein Mann, der sich im Krieg befindet. Gegen Juden, Araber, alles, was ihm fremd war. Er sprach von einer Invasion, gegen die es sich zu rüsten gelte.

Mertens holte ihn aus dieser, seiner Welt zurück in die Realität. Sie fragte ihn, wie viele Geflüchtete denn in sein Heimatdorf gekommen seien. Woher er das denn wissen solle, antwortete der Angeklagte patzig. Mertens gab dem Angeklagten Raum. Anders geht es nicht, wenn ein Gericht eine Tat juristisch aufarbeiten und die Schwere der Strafe bemessen soll. Aber B. musste sich vom ersten Tag an in den von Mertens gesteckten Grenzen bewegen. Wenn er sie überschritt, indem er den Holocaust leugnete, ging sie dazwischen.

Im Prozess sprachen jene, die Stephan B. eigentlich im Visier hatte: Jüdinnen und Juden

Viel Raum bekamen auch die Nebenkläger, 45 waren im Prozess vertreten. Aussagen konnte, wer die Kraft dazu hatte. Für den Vater von Kevin Schwarze war der Auftritt vor Gericht eine Qual. Er weinte. Doch er wollte, dass die Geschichte seines Sohnes, der ihn so mit Stolz erfüllt hat, gehört wird.

Das Ehepaar, das Stephan B. auf seiner Flucht angeschossen hatte, berichtete, wie es nach der Tat vergessen wurde. Von Psychologen aber auch von den Organisatoren einer Gedenkveranstaltung. Und es sprachen jene, die Stephan B. eigentlich im Visier hatte. Jüdinnen und Juden erzählten von ihrer Angst, als die ersten Schüsse fielen, der Suche nach Möglichkeiten zu entrinnen - aber sie demonstrierten auch Stärke, weil sie Stephan B. keine Macht über ihr Leben verleihen wollen. "Wir haben keine Angst, wir stehen zusammen", sagte etwa der Rabbiner Jeremy Borovitz vor Gericht. Und Mollie S.: "Er hat sich mit der falschen Person angelegt."

Ismet Tekin, der Besitzer des "Kiez-Döners", verpasste keinen einzigen Prozesstag. Er wollte mehr über die Hintergründe der Tat wissen, ob Stephan B. Unterstützer hatte, wer ihm zum Attentat applaudierte. Der Angeklagte hatte vor der Tat zurückgezogen in seinem alten Kinderzimmer gelebt, hockte vor allem vor dem Computer. Er trieb sich auf Imageboards herum - Plattformen, auf denen man anonym rechts*******, antisemitische und pornografische Inhalte hochladen kann. Auch der Attentäter von Christchurch, auf den sich B. bezieht, nutzte Imageboards und wird dort wie ein Heiliger verehrt. Ob Stephan B. selbst Inhalte veröffentlichte, ist unklar. Ermittler des Bundeskriminalamts mussten vor Gericht einräumen, keine Kommunikation gesichert zu haben - genauso wenig wie Reaktionen auf die Tat.

Mit einem Täter wie B. scheinen die Sicherheitsbehörden überfordert

Dünn waren auch die Erkenntnisse zum Gaming-Verhalten von Stephan B. Er hatte online Ego-Shooter gespielt und per Computersimulation Waffen zusammen- und auseinandergebaut. Der Auftritt einer Ermittlerin zum Spielverhalten des Angeklagten glich durch die intensive Befragung der Nebenklageanwälte zuweilen einem Kreuzverhör. Ihnen ging es in diesem Prozess um mehr als die juristische Bewertung der Tat. Sie wollten die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Anschlags herausstellen: dass antisemitische und rassistische Überzeugungen weit verbreitet sind und die Sicherheitsbehörden mit einem Täter wie Stephan B., der sich im Netz radikalisiert hat, überfordert zu sein scheinen.

Schließlich war es die Expertin Karolin Schwarz, die auf Ladung der Nebenklage zumindest einige Leerstellen im Bereich Imageboards füllen konnte. Anders als die Polizei hatte sie Screenshots von Kommentaren zum Attentat von Halle gemacht. Vor Gericht dokumentierte sie, wie die anfängliche Hoffnung auf einen Anschlag mit möglichst vielen Toten auf den Imageboards in Spott und Häme für Stephan B. umschlug. Er wurde beschimpft, jemand forderte, ihn "ins Gas" zu schicken. Als Strafe für sein Versagen. Stephan B. war Teil einer Community, die anderen den Tod wünscht. Nach dem Anschlag forderte sie den seinen.

Stephan B. hat einem Psychologen mal gesagt, er ziehe die Hinrichtung einer langjährigen Haftstrafe vor. Vielleicht offenbarte er damit einen weiteren Einblick in die krude Gedankenwelt, in der er sich verfangen hat - vielleicht steckt in der Aussage aber auch Furcht vor dem Schicksal, dass ihm jetzt droht: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird B. weggesperrt. Man wird ihn vergessen. Kevin Schwarze, Jana Lange und all die anderen nicht.
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Auszüge aus der T-Online Meldung:

Zitat:
Am Ende der Urteilsverkündung warf der Attentäter einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Es handelte sich wohl um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Vier Wachleute packten den 28-Jährigen daraufhin sofort, fixierten ihn und trugen ihn aus dem Gerichtssaal, wie ein dpa-Reporter berichtete.
Zitat:
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Prozess und das Urteil gegen den Attentäter als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus gewürdigt. Das Verfahren sollte Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Montag. "Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge", sagte Schuster. "Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden."
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Kirkwscks4eva
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Sehr gutes Urteil.
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MerZomX
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mit dem Fallschirm über IS Gebiet ablassen
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MunichEast
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Zitat:


Urteil für Halle-Attentäter rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Nebenklägern zurückgewiesen

Die Verurteilung des Synagogen-Attentäters von Halle ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Revisionen von zwei Nebenklägern zurück und stellte damit keine Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) fest. (AZ: 3 StR 270/21)

HAFTSTRAFE Das OLG hatte am 21. Dezember 2020 den Rechtsterroristen und bekennenden Antisemiten wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Er hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort so viele Menschen wie möglich zu töten.

An diesem Tag begingen 51 Menschen in der Synagoge Jom Kippur. Als der Rechtsterrorist an der Tür zum Gelände der Synagoge scheiterte, tötete er auf der Straße die zufällig vorbeikommende 40-jährige Passantin Jana L. sowie später den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss.

SCHUSSWECHSEL Beim anschließenden Schusswechsel mit der Polizei befand sich einer der unbeteiligten Nebenkläger neben einem Beamten. Das Oberlandesgericht hatte hier nicht festgestellt, dass der Rechtsterrorist gezielt Schüsse auch auf ihn abgegeben hatte.

Ein weiterer Nebenkläger wurde beim Aussteigen aus einer Straßenbahn verletzt, als der Attentäter mit dem Auto floh und den Mann mit dem Außenspiegel erfasste. Das wurde vom Oberlandesgericht nur als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Versuchter Mord habe in beiden Fällen nicht vorgelegen.

Der Bundesgerichtshof sah darin keine Rechtsfehler. Da weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft oder weitere Beteiligte Revision eingelegt haben, ist das Urteil rechtskräftig. epd/ja
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Die Tat von Halle, besonders die mediale Teilhabe durch den Täter, hat uns tief erschüttert. Die Sicherheitsverwahrung ist sinnvoll. Was aber im Nachgang bestürzt das eine Polizeikommissarin aus Sachsen-Anhalt seine Taten relativiert hat und unter falschen Namen eine Brieffreundschaft mit ihm unterhielt.
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muavenet (12.04.22), Tassenkuchen (13.04.22)
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