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myGully |
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18.12.20, 19:01
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#1
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Freizeitposter
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Sicherheitsleistungen fehlen: Tesla muss Bauarbeiten in Grünheide stoppen
Zitat:
Sicherheitsleistungen fehlen
Tesla muss Bauarbeiten in Grünheide stoppen
Weil der Autohersteller Tesla Sicherheitsleistungen nicht fristgerecht bezahlt hat, müssen die Arbeiten auf der Baustelle stoppen. Bis zum 4. Januar kann das Unternehmen die Zahlungen nachreichen.
Der US-Elektroautobauer Tesla muss Arbeiten auf dem Gelände für die geplante Fabrik in Grünheide bei Berlin vorerst ruhen lassen. Grund seien vom Landesamt für Umwelt (LfU) geforderte und noch nicht erbrachte Sicherheitsleistungen für etwaige Rückbaukosten, bestätigte das Umweltministerium am Freitag auf Anfrage. Zunächst hatte der "Tagespiegel" berichtet.
Demnach darf Tesla vorzeitige Genehmigungen wie den Einbau der Maschinen in der Lackiererei und die Rodung des Waldes nicht weiter fortsetzen, wie aus einem Bescheid des Landesumweltamtes hervorgeht, der der dpa vorliegt. Tesla hätte demnach bis zum 17. Dezember eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro erbringen müssen. Das Unternehmen wollte den Bescheid des Landesamtes für Umwelt auf Nachfrage nicht kommentieren.
Neue Frist gesetzt
Das Unternehmen hat dem Bescheid der Genehmigungsbehörde zufolge bis 4. Januar 2021 Zeit, die Leistungen zu hinterlegen. "Die Arbeiten können weitergehen, wenn die Sicherheit hinterlegt ist", erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500.000 Fahrzeugen pro Jahr mit rund 12.000 Mitarbeitern. In einer möglichen vierten Ausbaustufe sollen dort bis zu 40.000 Beschäftigte arbeiten.
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weitere Rodungen von Tesla nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Nabu und des Umweltverbands Grüne Liga Brandenburg untersagt. Die endgültige Entscheidung des Gerichtes steht bisher noch aus.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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19.12.20, 11:33
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.100
Bedankt: 18.425
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Zitat:
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Rodungen für Tesla-Werk bleiben nur teilweise ausgesetzt
Natürschützer haben gegen weitere Rodungen für das Tesla-Werk Beschwerde eingelegt - und nun teilweise Recht bekommen. Randbereiche eines knapp 83 Hektar großen Waldstücks dürfen nicht abgeholzt werden, in anderen Abschnitten wurde die Rodung erlaubt.

Bild: imago-images/Bernd Friedel
18.12.20 | 22:12 Uhr
Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide (Landkreis Oder-Spree) auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga zum Teil statt.
Die Naturschützer hatten sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Nabu fürchtet um geschützte Tiere
Der Nabu und die Grüne Liga fürchten, dass durch die Rodungen auf dem rund 83 Hektar großen Areal geschützte Eidechsen und Schlingnattern getötet werden. Sie kritisieren, dass das Gelände vor den Rodungen nicht ausreichend nach den Tieren abgesucht worden sei. In ihren unterirdischen Winterquartieren würden sie leicht von den Rodungsmaschinen zerquetscht.
Das OVG untersagte nun Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung. Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen".
Die Rodung in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele".
Bauarbeiten ausgesetzt weil Sicherheitsleistungen fehlen
Streit um Rodungen auf dem Tesla-Areal hatte es schon im vergangenen Winter gegeben, als erste Waldgebiete abgeholzt wurden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und Tesla konnte noch vor Beginn der Vegetationsperiode Bäume fällen.
Der US-Autohersteller will in einer ersten Phase jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bereits im kommenden Jahr sollen erste Fahrzeuge produziert werden. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen und auf eigenes Risiko, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die sollte Tesla als Bankbürgschaft hinterlegen. Vor etwa drei Wochen hatte das Landesumweltamt den Bau der Lackiererei und die Rodungen als sogenannte "vorzeitige Maßnahmen" erlaubt. Das heißt, dass Tesla beides wieder rückgängig machen muss, falls die endgültige Genehmigung für das Gesamtprojekt ausbleibt. Um diesen Rückbau abzusichern, forderte das Amt die 100 Millionen Euro als Pfand.
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Zitat:
Artenschutz nur im Randbereich
Tesla darf in Grünheide wieder roden

Die Rodungsarbeiten in Grünheide wurden vor etwa einer Woche gestoppt.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Freitag, 18. Dezember 2020
Deutsche Naturschützer feiern vor Gericht einen Erfolg gegen Tesla. Der Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle bei Berlin keinen Wald mehr roden, weil dort kleine Reptilien leben. Das Verbot gilt aber nur für einen Randbereich.
Der Autobauer Tesla darf bei seinem im Bau befindlichen Werk in Grünheide bei Berlin die Rodungsarbeiten zum Teil wieder aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erklärte am Freitagabend zwar, ein Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden sei in zweiter Instanz teilweise erfolgreich. Dabei geht es aber lediglich um Arbeiten in Randbereichen, in denen Zauneidechsen überwintern. Zudem müssen Arbeiten in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn gestoppt werden.
Mit Blick auf die übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hätten die Beschwerden hingegen keinen Erfolg. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele". "Der Beschluss des 11. Senats vom 10. Dezember 2020, mit dem ein vorläufiger (vollständiger) Rodungsstopp verhängt worden war, hat sich mit dieser Entscheidung erledigt", hieß es.
Das Gericht hatte damals eine Zwischenanordnung erlassen, damit vor der Entscheidung über eine Beschwerde keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden konnten. Das hatte dazu geführt, dass Tesla die Rodungsarbeiten einstellen musste. Dabei geht es um knapp 83 Hektar Wald.
Tesla will das Werk im Sommer in Betrieb nehmen
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Tesla musste zuletzt auch die Arbeiten in der Lackiererei in Grünheide zunächst einstellen. Der Einbau der Maschinen dort dürfe erst fortgesetzt werden, wenn der US-Konzern eine entsprechende Sicherheitsleistung für etwaige Rückbaukosten hinterlegt habe, hatte das Landesumweltamt in Potsdam am Freitag erklärt. Tesla soll ein Pfand in Höhe von 100 Millionen Euro aufbringen.
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