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Ungelesen 18.12.20, 18:30   #1
pauli8
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Standard Vater muss für Mord an eigenem Sohn lebenslang in Haft

Zitat:
Siegen

Vater muss für Mord an eigenem Sohn lebenslang in Haft

Er hatte das Kind erst gewürgt und dann verbrannt: Ein 34-Jähriger hat die Tötung seines eigenen Sohnes vor Gericht gestanden – nun ist das Urteil gefallen.

18.12.2020, 17.47 Uhr



Landgericht Siegen
Foto: Oliver Berg / dpa

Ein Mann, der seinen dreijährigen Sohn erst gewürgt und dann verbrannt hat, ist vom Landgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen Mord aus Heimtücke gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der 34-Jährige hatte gestanden, das Kind im Mai in seiner Wohnung Lennestadt im Sauerland im Schlaf erdrosselt, auf eine Matratze gelegt und diese dann angezündet zu haben. Nach Ansicht des Gerichts ging der Mann davon aus, der Junge sei bereits tot, als er die Matratze in Brand setzte. Die Anklage hingegen war in dem Verfahren davon ausgegangen, dass der Dreijährige noch lebte, als sein Vater die Matratze in Brand setzte.

Mord aus Rache an der Ex-Freundin

Der Angeklagte habe die Tat nicht geplant, sagte die Richterin. Die genaue Motivlage bleibe unklar. Sie glaube dem Vater aber nicht, dass er seinen Sohn aus Angst, ihn nicht mehr sehen zu können, getötet hatte. Er habe sich mit dem Mord an seiner Ex-Freundin und Mutter des Kindes rächen wollen.

Der 34-Jährige lebte von der Mutter des Jungen getrennt. Er konnte mit seinem Sohn nur nach vorheriger Absprache in einem begrenzten zeitlichen Rahmen zusammen sein. Das psychiatrische Gutachten befand, dass der Mann aus einer narzisstischen Kränkung heraus handelte. Seine Emotionalität sei immer ichbezogen gewesen.

Uneingeschränkte Schuldfähigkeit

Einem Sachverständigen zufolge stand das Geschehen nicht in engem Zusammenhang mit einer Suchterkrankung oder einem erhöhten Drogenkonsum am Tattag. Der Mann sei uneingeschränkt schuldfähig.

Die Vertreterin der Nebenklage hatte im Verlauf des Prozesses betont, dass die Mutter des ermordeten Kindes mit einer »lebenslangen Belastung« gestraft sei. Sie sei seitdem auch seelisch labil.

In ihrer Urteilsbegründung unterstrich auch die Richterin, die quälenden Folgen für die Familie der Mutter seien »unbeschreiblich«. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Auch die Verteidigung hatte dies als angemessen bezeichnet.

Der 34-Jährige verzichtete auf eine Revision.

lmd/dpa
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