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myGully |
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23.11.20, 12:37
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#1
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Profi
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 1.445
Bedankt: 3.349
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Frau bei Massagetermin vergewaltigt: Ein Jahr auf Bewährung für Masseur
Zitat:
Frau bei Massagetermin vergewaltigt:
Ein Jahr auf Bewährung für Masseur
Zudem muss der Verurteilte seinem Opfer 3000 Euro „Wiedergutmachung“ bezahlen. Weil er wegen Corona nicht arbeiten kann, darf er die Strafe in Raten abstottern.
DresdenEin 40-jähiger Masseur ist wegen der Vergewaltigung einer Kundin verurteilt worden. Die Strafe ist gering: Ein Jahr auf Bewährung und 3000 Euro als „Wiedergutmachung“ für das Opfer. Weil das Massage– und Wellnessstudio des verurteilten Vergewaltigers aufgrund der Corona–Verordnungen geschlossen ist, darf der aus Indien stammende Mann die 3000 Euro an sein Opfer in Raten von 100 Euro pro Monat abstottern. Das legte das Gericht fest.
Angeklagt waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrere Vergewaltigungen der Frau. Die Taten soll bereits 2018 bei einem Termin des Opfers in dem Massagestudio des Angeklagten stattgefunden haben. Statt die Kundin aber nur zu massieren, wurde Gejar S. laut Gericht sexuell übergriffig. Weitere Details wurde nicht öffentlich verlesen.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der 40-Jährige jeden Monat 100 Euro an sein Opfer zahlen, bis die 3000 Euro abgezahlt sind. Diese Entscheidung begründete der zuständige Richter Frank Ponsold damit, dass Gejar S. derzeit kein Geld verdienen kann. Sein Massagestudio sei wegen der Corona-Verordnungen geschlossen. Daher sei das Abstottern der Schulden vertretbar.
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Quelle:
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Sonicsnail bedankt:
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23.11.20, 12:51
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#2
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Ein Jahr auf Bewährung und Ratenzahlung. Diesen Schock muss der arme Täter erstmal verkraften. Wer in dieser Aussage beißenden Sarkasmus vermutet liegt richtig.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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23.11.20, 13:07
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.453
Bedankt: 22.966
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Ein Ausübungsverbot als Masseur hätte man ruhig noch obendrauf legen können.
Seinen Laden darf er gerne weiterführen, aber halt nur im Büro als Inhaber und einen ordentlichen Masseur antsellen. Wenn überhaupt noch irgendeine Kundin diesen Schuppen betreten sollte.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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23.11.20, 13:16
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#4
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Solche wirklich "hohen" Strafen werden abschrecken.
Kein Arbeitsverbot für diesen Beruf? Noch ein weiterer Schlag ins Gesicht des Opfers.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kirkwscks4eva:
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23.11.20, 13:26
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 293
Bedankt: 423
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Ich frage mich nach dem Lesen solcher Meldungen immer, mit was für einem Gefühl der oder die zuständige(n) Richter in den Feierabend gehen... "Heute wieder nen top Job gemacht^^!" ?
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Tassenkuchen bedankt:
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