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myGully |
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21.11.20, 11:27
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#1
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Profi
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Zahlen der Regierung:124 Hochrisiko-Islamisten auf freiem Fuß in Deutschland
Zitat:

Bei dem Messerangriff am 4. Oktober in Dresden wurde ein Mann getötet – mutmaßlich handelte es sich um eine homophobe Hassattacke
Zahlen der Regierung
124 Hochrisiko-Islamisten auf freiem Fuß in Deutschland
Sicherheitsbehörden registrieren aktuell 97 islamistische Gefährder und 27 vernetzte Personen mit „hohem Risiko“. WELT liegen Angaben dazu vor, aus welchen Ländern die Gefährder kommen. Einige werden daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen.
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In Deutschland befinden sich derzeit 124 Islamisten in Freiheit, von denen laut dem Bundeskriminalamt (BKA) ein „hohes Risiko“ ausgeht. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie liegt WELT exklusiv vor.
Grundlage für die Einstufung ist das Instrument „Radar iTE“, das die Behörden in den vergangenen Jahren zur besseren Einschätzung von Islamisten entwickelt haben. Aufgelistet werden zudem 151 Personen, bei denen ein „moderates Risiko“ besteht.
Die 124 Hochrisiko-Islamisten teilen sich in 97 sogenannte Gefährder und 27 als relevante Personen bezeichnete Extremisten auf. Gefährdern traut die Polizei jederzeit politisch motivierte Straftaten – also auch Anschläge – von erheblicher Bedeutung zu.
Als relevant gelten Personen, die innerhalb des extremistisch-terroristischen Spektrums eine Führungsrolle einnehmen oder als Unterstützer agieren.
Nach der tödlichen Messerattacke von Dresden im Oktober hatte die Debatte über die Überwachungsmöglichkeiten von gefährlichen Islamisten Fahrt aufgenommen.
Der mutmaßliche Täter ist Syrer und war als eingestufter Gefährder nur fünf Tage vor der Attacke aus dem Gefängnis gekommen. Obwohl die Behörden ihn im Auge behalten wollten, konnte er zunächst unerkannt zur Tat schreiten.
Innenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte eine erneute Überprüfung an, inwiefern Abschiebungen nach Syrien doch möglich sein könnten.
Insgesamt hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben Kenntnis über 240 – nicht in Haft befindliche – Gefährder, die Behörden bundesweit registriert haben. 135 dieser Personen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Drittel von ihnen die eines weiteren Staates.
Unter den 240 Gefährdern befinden sich zudem 41 Syrer, 17 Russen, sieben Iraker, sieben Türken und Personen aus knapp 20 weiteren Ländern. Bei sieben Gefährdern gilt die Nationalität offiziell als „ungeklärt“ – drei weitere sind staatenlos.
Einige Islamisten wurden in den vergangenen Jahren daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen. Der Hintergrund: Ausreisen können Behörden etwa untersagen, wenn konkrete Hinweise auf eine geplante Unterstützung einer Terrorgruppierung im Ausland vorliegen.
„Derzeit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei 24 Gefährdern und 13 relevanten Personen gültige Ausreiseuntersagungen vor“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Gerade bei Islamisten, die in ein „sogenanntes Jihadgebiet“ ausreisen wollten, bestehe ein „erhöhtes Gefahrenpotenzial“.
In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung darüber hinaus mit, keine Kenntnisse darüber zu haben, wie viele der Gefährder und relevanten Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen. Dies falle in die Zuständigkeit der Landesbehörden.
Grünen-Politiker kritisieren die Bundesregierung
Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kritisiert: „Es kann einfach nicht sein, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Bewaffnungsgrad von Gefährdern hat und lapidar auf die Länder verweist.“
Der Bund müsse die Kenntnisse der Länder bündeln. Schließlich interessierten sich Terroristen nicht für Bundesländergrenzen und nutzten staatliche Nachlässigkeit gezielt aus.
Auch Mihalic’ Parteikollege Konstantin von Notz, Vizefraktionschef, fordert Veränderungen. Eine Politik, die den Umgang mit Gefährdern auf das Schlagwort „Abschiebungen“ reduziere, schlage sicherheitspolitisch völlig fehl.
Dringend erforderlich seien „tragfähige Konzepte für die relevante Gruppe derzeit inhaftierter Gefährder, deren Entlassung unmittelbar bevorsteht“. Schnellstmöglich müsse geklärt werden: „Wer muss eng überwacht werden, welche Auflagen sind möglich und notwendig, wie sprechen sich einzelne Bundesländer ab, und welche Rolle kommt hierbei der Bundesregierung zu?“
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Quelle:
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Sonicsnail bedankt:
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21.11.20, 15:53
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#2
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Die Dunkelziffer dürfte höher liegen und wenn man noch die Risiko Gefährder dazu nimmt kann man an die 124 sicher noch eine Null dran hängen.
Ich hoffe die werden gut überwacht wenn eine Abschiebung schon nicht infrage kommt obwohl Länder wie die Türkei, Russland... sichere Staaten sind.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kirkwscks4eva:
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22.11.20, 12:11
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#3
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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Zitat:
Einige Islamisten wurden in den vergangenen Jahren daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen. Der Hintergrund: Ausreisen können Behörden etwa untersagen, wenn konkrete Hinweise auf eine geplante Unterstützung einer Terrorgruppierung im Ausland vorliegen.
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wie will man das denn dauerhaft überwachen im schengen-raum?
falls doch nach einem anschlag oder "amoklauf" einer der bekannten irgendwie mitverwickelt sind, ist der aufschrei wieder groß. und das innenministerium kündigt wieder eine interne untersuchung ein.
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22.11.20, 16:25
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#4
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Unruhegeist
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.022
Bedankt: 5.670
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Vor einigen Tagen wurde hier noch die Meldung diskutiert [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Interessant wäre die Unterscheidung zwischen "Hochrisiko-Islamisten" und "islamistischen Gefährdern" zu erhellen.
Subjektiv beeinträchtigt beides mein Sicherheitsgefühl und ich frage mich, warum es so schwer ist, Gerichtsbeschlüsse für elektronischen Fußfesseln bei zumindest einem Teil dieser Menschen zu bekommen.
__________________
Geändert von lilprof (22.11.20 um 16:31 Uhr)
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