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[Recht & Politik] Illegale Parteispenden: AfD soll in Spendenaffäre 500 000 Euro Strafe zahlen

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Ungelesen 19.11.20, 17:07   #1
BLACKY74
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Standard Illegale Parteispenden: AfD soll in Spendenaffäre 500 000 Euro Strafe zahlen

Zitat:

Vor dem AfD-Fraktionssitzungssaal im Deutschen Bundestag
(Foto: imago/Jens Jeske)
19. November 2020, 17:43 Uhr

Die Partei hat zwei Strafbescheide der Bundestagsverwaltung zugestellt bekommen. Die Strafe ist dreimal so hoch wie die illegalen Spenden, die die AfD unter anderem für den Wahlkampf von Alice Weidel bekommen hat.

Von Sebastian Pittelkow, Katja Riedel und Ralf Wiegand, Berlin

Ihre Parteispenden-Affäre könnte die AfD teuer zu stehen kommen: Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sind der Partei am Donnerstag zwei Strafbescheide der Bundestagsverwaltung zugestellt worden, insgesamt soll die AfD mehr als 500 000 Euro Strafe bezahlen - dreimal so viel, wie sie 2016 und 2017 an illegalen Spenden angenommen haben soll.

396 016,56 Euro beträgt demnach die Strafe für Zuwendungen zugunsten des Wahlkampfes 2017 von Alice Weidel, der heutigen Fraktionsvorsitzenden. Die Bundestagsverwaltung sieht es als erwiesen an, dass der Kreisverband Bodenseekreis damals 132 000 Euro einer Schweizer Firma zu Unrecht verbucht hat. Im zweiten Fall hat die Bundestagsverwaltung nun nach langer Prüfung entschieden, dass die Partei für einen von der Schweizer Werbeagentur Goal AG bezahlten Kongress in Düsseldorf 2016 ebenfalls den dreifachen Wert der eingegangenen Spendensumme als Strafe entrichten muss: 108 412,80 Euro. Den Kongress hatte der frühere Landesvorsitzende der AfD Nordrhein-Westfalen Marcus Pretzell gemeinsam mit der FPÖ veranstaltet. Pretzell ist kein Parteimitglied mehr und wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Strafbescheide.

Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate teilte auf Anfrage mit, er erachte den Strafbescheid hinsichtlich der Weidel-Spende als als "unfair". Er sei zwar an die Adresse der AfD gerichtet, ziele aber primär darauf ab, "die Entscheidung der Konstanzer Staatsanwaltschaft in dem Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin Alice Weidel vorwegzunehmen und zu beeinflussen". Die Bundestagsverwaltung habe zudem Einblick in Ermittlungsunterlagen erhalten, die Weidels Verteidigung bisher nicht zur Verfügung gestanden hätten, kritisierte Strate.

Die Wahlkampfspenden stammten vordergründig von einer Züricher Pharmafirma und waren in 18 Tranchen auf dem Konto des Kreisverbandes von Alice Weidel eingegangen, gewidmet ihrem Wahlkampf als Spitzenkandidatin für die vergangene Bundestagswahl. Spenden aus einem Nicht-EU-Land sind verboten. Vor einem Jahr bereits hatte die Bundestagsverwaltung die AfD darüber informiert, dass sie davon ausgehe, die Spenden seien illegal erlangt worden. Die AfD hatte Anfang des Jahres stattdessen behauptet, es handle sich nicht um eine Spende an die Partei, sondern um eine persönliche Zuwendung an Weidel.

WDR, NDR und SZ hatten den Fall vor zwei Jahren öffentlich gemacht. Das Geld war etwa ein Dreivierteljahr auf einem Unterkonto des Kreisverbandes Bodenseekreis gelegen und dann doch an die Pharmafirma zurücküberwiesen worden. Die Bundestagsverwaltung, aber auch die Bundes- und Landesebene der AfD hatten davon nichts erfahren. Die Zuwendung stammte offenbar auch nicht von einer Pharmafirma, sondern von dem Milliardär Henning Conle, der in Zürich und London lebt. Zu ihm hatten nachgereichte Namenslisten mit den dann angeblich wahren Spendern geführt, die den Recherchen zufolge die Namen von Strohleuten enthielten. Solche Listen hatte die AfD schließlich bei der Bundestagsverwaltung eingereicht.

Auch die Bundestagsverwaltung geht in ihrem Strafbescheid davon aus, dass die Summe von Conle stammt, sie hat demnach entsprechende Kontobewegungen geprüft. Der Schweizer Spender selbst soll sich gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz nicht zu dem Vorgang geäußert haben.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter bestätigte den Eingang zweier Schreiben und erklärte, zumindest in einem Fall werde eine Klage geprüft. Parteichef Tino Chrupalla teilte auf Anfrage mit, es handle sich "um ein politisch durchschaubares Spiel", um in der aktuellen Debatte um das Infektionsschutzgesetz die stärkste Oppositionspartei zu diskreditieren. Es sei wohl ein einmaliger Vorgang, dass "eine Partei für Gelder bestraft wird, die in voller Höhe zurückgezahlt und nicht verwendet wurden".
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Zitat:
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Ungelesen 19.11.20, 19:22   #2
karfingo
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Partei Wiederholungstäter zahlen mehr …
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Ungelesen 19.11.20, 21:51   #3
MotherFocker
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Können wir über den Teil des Strafbefehles reden wo es um Erzwingungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe geht?
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Update:
Zitat:
Spendenaffäre
Weitere Strafe für die AfD



Stand: 20.11.2020 13:18 Uhr

Die AfD muss weitere 72.000 Euro Strafe zahlen, weil sie Gratis-Werbezeitungen nicht in ihrem Rechenschaftsbericht als Spenden verbucht hat. Die Partei hatte eine Kooperation mit dem Herausgeber lange bestritten.


Von Sebastian Pittelkow, NDR, und Katja Riedel, WDR


Jahrelang hatte die AfD Unterstützung von einem millionenschweren Verein bekommen, der mit einer Schweizer Werbeagentur zusammenarbeitete und immer wieder für die AfD warb - angeblich vollkommen unabhängig. Doch ob das wirklich so war, daran zweifelten Parteienrechtler.

Auch die Bundestagsverwaltung fragte immer wieder bei der AfD nach, wie das Verhältnis zwischen Partei und Verein konkret aussehen würde. Der Verein gab auch lange eine Werbezeitung heraus, den "Deutschland-Kurier". Diese war immer wieder unverlangt in den Briefkästen von Bürgern gelandet und hatte für die AfD Werbung gemacht.

Die Bundestagsverwaltung wertet die Bereitstellung des "Deutschland-Kuriers" nun als Parteispende, die die AfD in ihren Rechenschaftsberichten hätte verbuchen und transparent machen müssen, heißt es auf Anfrage von WDR und NDR. Es ist das erste Mal, dass die Zeitung und damit auch das Wirken des Unterstützervereins der Partei als Spende gerechnet wird.

AfD gibt Verstoß zu

Die Bundestagsverwaltung stellte der Partei nun einen Strafbescheid wegen Verteilung von "Deutschland-Kurieren" in Bayern und Hessen in den Jahren 2017 und 2018 zu. Der Bescheid liegt WDR und NDR vor. Die AfD hat den Bescheid inzwischen akzeptiert und will die Strafzahlung in Höhe von 72.363 Euro begleichen. Das teilte Bundesschatzmeister Carsten Hütter auf Anfrage mit. Das Parteiengesetz sieht vor, dass Spenden, die über einem Betrag von 10.000 Euro liegen, in den Rechenschaftsberichten der Parteien angegeben werden müssen.


AfD-Schatzmeister Hütter kündigte an, die Strafe zu begleichen. | Bildquelle: picture alliance/dpa

Die AfD hatte lange bestritten, mit dem Unterstützerverein zusammenzuarbeiten. Kurz vor der bayerischen Landtagswahl 2018 hatte der AfD- Kreisverband Rosenheim aber wöchentlich Exemplare des "Deutschland-Kuriers" bestellt - die Bundestagsverwaltung wertete dies als Zusammenarbeit.

Die AfD hatte laut Strafbescheid Ende Januar der Bundestagsverwaltung eine Übersicht der verteilten Exemplare übersendet: In Hessen seien es nur 50 gewesen, in Bayern 43.100. Nach Informationen von WDR und NDR wurden "Deutschland-Kuriere" auch in weiteren Bundesländern verteilt. Teilweise wurden dafür nachträglich Beträge an den Verein entrichtet.
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Zitat:
Kreisverband von Alice Weidel
AfD will Strafe wegen unerlaubter Spende nicht akzeptieren

23.11.2020, 15:13 Uhr | dpa


Alice Weidel: Die unerlaubten Spenden waren an ihren Kreisverband am Bodensee gegangen.
(Quelle: Christian Spicker/imago images)


Wegen Spenden aus der Schweiz soll der die AfD eine hohe Strafe zahlen – die Zuwendungen sollen gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die AfD sieht sich im Recht und zieht vor Gericht.


Mit einer Klage will sich die AfD gegen eine Strafzahlung für eine rechtswidrig erhaltene Spende an den Kreisverband der heutigen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, zur Wehr setzen. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern einer Telefonkonferenz des Bundesvorstandes erfuhr, einigte sich die Parteispitze am Montag darauf, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung zu klagen, der in der vergangenen Woche zugestellt worden war.

Von Juli bis September 2017 waren nach Angaben des Bundestags auf das Geschäftskonto des AfD-Kreisverbandes Bodensee Spenden in Höhe von rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen. Es handele sich dabei um mehrere Einzelüberweisungen. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist. Wie in solchen Fällen üblich, soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende zahlen – rund 396 000 Euro.

AfD konnte keine Nachweise über Spender vorlegen

Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, "dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben". Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher "nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei".

In dem Schreiben des Bundestages an die AfD heißt es, in Kontounterlagen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Spender, ein Geschäftsmann, habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäußert. Die AfD sieht sich trotzdem im Recht – unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte.
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