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06.11.20, 11:27
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
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Besetzung von Richterstellen: Nicht mehr die Besten?
Zitat:
Besetzung von Richterstellen Nicht mehr die Besten?
Nach Plänen des Bundesjustizministeriums sollen die Bewerbungsanforderungen für die Vorsitzenden Richter an den obersten deutschen Gerichten gelockert werden. Das sorgt bei Juristen für Kritik.
Von Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion
Wenn die Richterinnen und Richter den Saal betreten, bekommt eine Person besonders viel Aufmerksamkeit: der Vorsitzende, der die Verhandlung leitet. Bislang gab es diesen Posten nur für Richterinnen und Richter, die schon mindestens fünf Jahre am selben Gericht tätig waren. Künftig sollen auch Bewerber Senatsvorsitzende werden können, die von außen kommen und noch keine Erfahrung an diesem Gericht gesammelt haben.
Das aktuelle Anforderungsprofil des Bundesjustizministeriums für Senatsvorsitzende liegt der ARD-Rechtsredaktion vor. Das Profil ist ein Katalog, der sechs Voraussetzungen für die Vorsitzenden Richter an Bundesgerichten auflistet: Dazu zählen etwa juristisches Wissen, Führungskompetenz und Teamfähigkeit sowie - bislang - die fünfjährige Gerichtserfahrung.
Hohes Anforderungsprofil
Die Kriterien muss jeder erfüllen, der an den fünf obersten deutschen Gerichten einen Senat leiten will, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht oder Bundessozialgericht. Sie gelten aber nicht für das Bundesverfassungsgericht. Das bisherige Anforderungsprofil war zuletzt 2016 von Bundesjustiz- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte erarbeitet worden.
Senatsvorsitzende spielen eine wichtige Rolle im Gerichtsalltag. Sie haben zwar bei der Entscheidung über einen Fall nur eine Stimme wie alle anderen Beisitzer auf der Richterbank. Aber: "Der Vorsitzende hat eine faktische Macht. Er hat einen gewissen Wissensvorsprung", sagt Volkert Vorwerk, Anwalt am Bundesgerichtshof und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins. Denn in der Regel kenne neben dem Berichterstatter nur der Vorsitzende die gesamte Akte. Außerdem hat der Vorsitzende eine weitere wichtige Einflussmöglichkeit: Er schreibt bei Beförderungen die Zeugnisse für die anderen Richterinnen und Richter im Senat.
Juristen kritisieren Ministeriumspläne
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll es in Zukunft nicht mehr nötig sein, für das wichtige Amt des Senatsvorsitzenden bereits mehrere Jahre an dem jeweiligen Gericht tätig zu sein, wie die ARD-Rechtsredaktion aus Justizkreisen erfuhr. Das sehen viele Juristen kritisch, zum Beispiel Klaus Rennert, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts: "Ein Senatsvorsitzender sollte unbedingt aus dem eigenen Haus kommen und einige Jahre als beisitzender Richter an diesem obersten Bundesgericht tätig geworden sein."
Andere befürchten, dass die Politik Juristen zu Bundesrichtern wählt und dann zeitnah zu Vorsitzenden bestimmen könnte, die zwar nicht die nötige Erfahrung haben, aber dafür einer bestimmten politischen Linie entsprechen. Denn dann hätten auch Juristen aus den Ministerien eine Chance auf die gut bezahlten Vorsitzendenposten - eine mögliche Entwicklung "gerade bei politischem Farbenwechsel", sagt Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und Vorsitzender des dortigen Richtervereins. Bislang war ein solcher Wechsel weniger attraktiv, da zunächst für Jahre die Rolle als normaler, beisitzender Richter wartete.
Politisierung der Rechtsprechung?
Solche früheren Beamte könnten dann womöglich sogar als Vorsitzende Richter über die Auslegung von Gesetzen entscheiden, die sie kurz zuvor im Ministerium selbst mitentwickelt hatten. "Wenn der Vorsitzende politisch ausgewählt wird, besteht die Gefahr, dass die Rechtsprechung insgesamt politisiert wird", warnt Vorwerk. Und Loose befürchtet, dass mit solchem Vorgehen die Akzeptanz der Rechtsprechung gefährdet wird: "Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist meines Erachtens entscheidend für die Funktion des Rechtsstaats."
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Rennert, glaubt nicht, dass die Politik derzeit versuche, den Einfluss auf die Justiz auszubauen. Wenn die Änderung aber in Zukunft dafür missbraucht würde, sei die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Hinzu käme Sorge um die Qualität, wenn die Gerichtsverhandlungen von unerfahrenen Vorsitzenden geleitet werden.
Nun soll es ein Gespräch geben
Für zusätzlichen Unmut an den obersten Bundesgerichten sorgte offenbar auch das Vorgehen der zuständigen Bundesministerien. Anders als bislang üblich, wurde das neue Anforderungsprofil zunächst nicht gemeinsam mit den Gerichtspräsidenten erarbeitet. Stattdessen soll das Bundesjustizministerium die Anpassung einfach schriftlich mitgeteilt haben. Die Präsidenten beschwerten sich daraufhin, und das Prozedere wurde vorerst gestoppt. Nun soll in wenigen Wochen ein vermittelndes Gespräch stattfinden.
Auf dieses verweisen auch die zuständigen Ministerien, das Justizministerium (BMJV) und das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS), in einer Stellungnahme gegenüber der ARD-Rechtsredaktion. Ein Sprecher des BMJV schreibt: "Etwaige Änderungen des Anforderungsprofils werden nicht mit Blick auf laufende Auswahlverfahren geändert." Stattdessen habe sich grundsätzlich gezeigt, dass eine Änderung erforderlich sei. Und vom BMAS heißt es, man wolle "die erforderliche Erfahrungszeit nicht streichen, sondern nur überarbeiten". Zu den Hintergründen ihres Vorhabens wollten die Ministerien sich mit Verweis auf die anstehenden Gespräche nicht näher äußern.
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06.11.20, 11:32
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#2
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
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dann sind wir ja langsam auf dem gleichen weg wie polen.
oder wie wäre es mit juristen frisch von der schule. haben dann auf dem gebiet auch keine erfahrung und ahnung.
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06.11.20, 12:10
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#3
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.847
Bedankt: 3.685
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Tatsache ist, dass der Staat bei der Einstellungspolitik des Personals eine Planwirtschaft betreibt, die schlimmer ist als in der DDR.
Alle paar Jahre kommt ein Politiker auf die Idee, dass Personal eingespart werden muss, dann wird eben ein paar Jahre niemand eingestellt. Dies wird solange praktiziert, bis alle aus dem letzten Loch pfeifen, anschließend wird wieder jeder eingestellt, egal ob gut oder schlecht.
Statt das jedes Jahr die besten ausgesucht werden können, kommt meist in den Jahren, wo sowieso wenig Personal zur Verfügung steht, die Hektik auf.
War die letzten 50 Jahre so und wird in Zukunft auch sein..
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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06.11.20, 12:39
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#4
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Registriert seit: Feb 2016
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Zitat:
Andere befürchten, dass die Politik Juristen zu Bundesrichtern wählt und dann zeitnah zu Vorsitzenden bestimmen könnte, die zwar nicht die nötige Erfahrung haben, aber dafür einer bestimmten politischen Linie entsprechen. Denn dann hätten auch Juristen aus den Ministerien eine Chance auf die gut bezahlten Vorsitzendenposten - eine mögliche Entwicklung "gerade bei politischem Farbenwechsel", sagt Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und Vorsitzender des dortigen Richtervereins. Bislang war ein solcher Wechsel weniger attraktiv, da zunächst für Jahre die Rolle als normaler, beisitzender Richter wartete.
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Jaja, das Parteibuch ist wieder maßgebend für die Karriere. Erst beim Ö/R, nun auch bei den obersten Gerichten.
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06.11.20, 16:08
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#5
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Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 394
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Zitat:
Zitat von bollberg1
dann sind wir ja langsam auf dem gleichen weg wie polen.
oder wie wäre es mit juristen frisch von der schule. haben dann auf dem gebiet auch keine erfahrung und ahnung.
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Ich glaube, richtiger wäre die Aussage so:
Polen ist langsam auf dem gleichen Weg wie wir.
Beispiel:
Stephan Harbarth war 2018 Vizepräsident sowie Vorsitzender des 1. Senats und jetzt seit 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er war nie Richter.
Vorher war er im Bundestag CDU Politiker. Stephan Harbarth hatte als CDU Mitglied im Bundestag beispielsweise auch über Gesetze abgestimmt.
Jetzt darf er vermutlich sogar genau diese Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen.
DAS ist Filz! Wir brauchen gar nicht zu unseren Nachbarn schauen..
Info am Rande: Stephan Harbarth 2012 hat FÜR den §1631d BGB gestimmt. Das ist der Paragraf, der in diesem Land das Verstümmeln von kleinen Jungs erlaubt:
Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
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Na ob das Grundgesetzkonform ist...
Aber leider geht kein Aufschrei durch die Republik. Die zeigt nämlich lieber mit dem Finger auf Polen, Russland, Ungarn, USA und worauf sonst auch immer.
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06.11.20, 16:15
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Zitat:
Zitat von Amiganer
Ich glaube, richtiger wäre die Aussage so:
Polen ist langsam auf dem gleichen Weg wie wir.
Beispiel:
Stephan Harbarth war 2018 Vizepräsident sowie Vorsitzender des 1. Senats und jetzt seit 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er war nie Richter.
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Er hat die Befähigung zum Richteramt, sprich das zweite Staatsexamen. Welche Berufserfahrung als Richter braucht man denn für das Bundesverfassungsgericht ? Muß man vorher Verkehrssünder verurteilt haben ? Hilft das bei dem Job ? Das er überparteilich vom Parlament und Bundesrat gewählt wurde spricht für ihn.
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06.11.20, 16:20
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#7
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Überall wurden und werden die Anforderungen gesenkt. Von der Grundschule über das Abi, bis zum Studium. Woher sollen denn die klugen Köpfe kommen, wenn zunehmend schwächer ausgebildete beruflich in den Fokus rücken?
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06.11.20, 16:36
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#8
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Registriert seit: Feb 2016
Beiträge: 867
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Das er überparteilich vom Parlament und Bundesrat gewählt wurde spricht für ihn.
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Nein. Das bedeutet lediglich das er politisch genug eingenordet ist. Auf seine Fachkompetenz lässt das keine Rückschlüsse zu.
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06.11.20, 16:43
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#9
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst
Nein. Das bedeutet lediglich das er politisch genug eingenordet ist. Auf seine Fachkompetenz lässt das keine Rückschlüsse zu.
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Es wurden alle Vorgänger*innen politisch in's Amt gebracht seit 1951 und zwar wie vorgesehen durch Artikel 94 GG. Deine Kritik an seiner Person er wäre politisch "gekauft" ist also irreführend.
Es drängt sich mir der Verdacht auf Du möchtest grundsätzlich einfach nur schimpfen und das ohne Sachverstand.
Das zweite Staatsexamen läßt sehr wohl Rückschlüsse auf seinen Fachkompetenz zu, es ist die Befähigung zum Richteramt. Das gibt es nicht bei Aldi oder durch Ghostwriter. Im übrigen war er beim ersten Staatsexamen Jahrgangsbester.
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06.11.20, 16:50
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#10
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Registriert seit: Feb 2016
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Es wurden alle Vorgänger*innen politisch in's Amt gebracht seit 1951 und zwar wie vorgesehen durch Artikel 94 GG.
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Na sicher wurden sie das. Trotz allem gibt es aber gewisse Hürden die erfüllt werden müssen. Die berufliche Erfahrung als Richter gehört allerdings auch dazu. Gerade wenn man in die höchsten dt. Gerichte einberufen wird. Das erwarte ich als Nutzer dieser Instanzen. Genauso wie ich bei sehr komplizierten Operationen keinen Frischlings-Arzt von der Uni als Chefoperateur am Tisch haben will. Scheiss egal ob der an der Uni Jahrgangsbester war oder nicht.
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06.11.20, 16:57
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#11
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst
Na sicher wurden sie das. Trotz allem gibt es aber gewisse Hürden die erfüllt werden müssen. Die berufliche Erfahrung als Richter gehört allerdings auch dazu.
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Wo steht denn das bitte ?
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06.11.20, 17:09
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#12
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Banned
Registriert seit: Feb 2016
Beiträge: 867
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Wo steht denn das bitte ?
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Bislang gab es diesen Posten nur für Richterinnen und Richter, die schon mindestens fünf Jahre am selben Gericht tätig waren.
"Ein Senatsvorsitzender sollte unbedingt aus dem eigenen Haus kommen und einige Jahre als beisitzender Richter an diesem obersten Bundesgericht tätig geworden sein."
So ist es gut, so sollte es bleiben.
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06.11.20, 17:26
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#13
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Dein Artikelzitat stellt eine Meinungsäußerung dar. Du behauptest aber er wäre unrechtmäßig politisch in's Amt gehoben worden, weil er Deine genannten Anforderungen nicht erfüllt. Ich wiederhole, wo steht denn das bitte ? Welche vorgeschriebenen Hürde im GG hat er denn nicht erfüllt, falls Du die Frage nicht verstanden hast.
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