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myGully |
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04.11.20, 20:21
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zwei Jusstudentinnen bringen Lockdown vor den VfGH
Zitat:
Zwei Jusstudentinnen bringen die im jetzigen Corona-Lockdown geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof. In einem Individualantrag fordern sie die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen Verordnung. Grundrechte würden ungerechtfertigt verletzt, die Ausgangssperre sei nicht gesetzlich gedeckt und auch die Ausnahmen seien unklar.
Die Studentinnen machen demnach von Anwälten und Verfassungsrechtlern kritisch angemerkte Gründe geltend - laut Covid-19-Maßnahmengesetz seien Ausgangssperren nur als „Ultima Ratio“ vorgesehen. Es hätte derzeit aber noch andere Möglichkeiten gegeben, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern - etwa den Kundenbetrieb von Gewerbebetrieben einzustellen. Also sei die gesetzliche Ermächtigung überschritten worden.
„,Ausgangsverbot‘ im Sinne eines Hausarrests“
Damit sei der Eingriff in die Grundrechte auf persönliche Freiheit bzw. Freizügigkeit nicht gerechtfertigt, wird in dem Antrag argumentiert. Außerdem habe der Verordnungsgeber laut Gesetz zwar das Verlassen privater Wohnbereiche einschränken, nicht aber das Verlassen des bzw. Verweilen außerhalb des „eigenen“ Wohnbereichs verbieten dürfen. Damit würde die laut Gesetz mögliche „Ausgangsregelung“ zu einem „echten ,Ausgangsverbot‘ im Sinne eines Hausarrests“ verschärft.
Ausnahmen unklar
Als nicht ausreichend definiert erachten sie die Ausnahmen, für die man zwischen 20 und 6 Uhr hinausdarf. Es sei unklar, welchen unterstützungsbedürftigen Personen man nachts zur Hilfe kommen darf - und ebenso, was genau „familiäre Rechte und Pflichten“ oder „Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ wären. Die Verordnung verstoße also gegen das Legalitäts- und das Klarheitsgebot.
Eine der - von der Kanzlei Galffy und Vecsey vertretenen - Antragstellerinnen ist eine Ungarin, die in Wien studiert. Ihr sei es nicht erlaubt, ihre in Ungarn lebenden Eltern über das Wochenende zu besuchen - weil die Verordnung die Übernachtung dort verbiete. Die andere Studentin hat einen Partner, mit dem sie nicht zusammenlebt. Den dürfe sie jetzt nach 20 Uhr nicht mehr sehen. Diese persönliche Betroffenheit reicht als Begründung für die Einreichung eines Individualantrags.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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04.11.20, 23:44
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.083
Bedankt: 13.143
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Hatte ich bereits an anderer Stelle gepostet, dass in Berlin auch die Unverletztlichkeit der Wohnung eingeschränkt wurde.
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4. Teil Schlussvorschriften § 11 Einschränkung von Grundrechten
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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05.11.20, 02:27
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.581
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Es ist gut das die Maßnahmen gerichtlich geprüft werden und zeigt die Stärke unseres Rechtsstaates. Vieles mußte man die letzten Monate sich anhören und lesen, viele fielen den Verschwörungstheorien anheim. Der Weg dieser zwei Studentinnen ist der richtige.
Geändert von MunichEast (05.11.20 um 05:53 Uhr)
Grund: Leerzeichen fehlte.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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05.11.20, 05:49
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#4
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 603
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Es ist gut das die Maßnahmengerichtlich geprüft werden und zeigt die Stärke unseres Rechtsstaates.
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Idee der AfD ist wie immer nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Grundrechte einschränken und dagegen klagen müssen zeigt also die Stärke unseres Rechtsstaats. Diese "Stärke" scheint dir an anderer Stelle nicht eingefallen zu sein...
Rechtswidrige Verordnungen durchzusetzen trägt sicherlich nicht dazu bei, dass die Maßnahmen im allgemeinem auf größere Akzeptanz stoßen. Alles Wasser auf die Mühlen derer, die sich gegen die Maßnahmen aussprechen, egal wie sinnvoll sie auch sein mögen.
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05.11.20, 05:56
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#5
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.581
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Schwammkopf2011 Dein Wissen über Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit scheint nur in Bruchstücken vorhanden zu sein.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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05.11.20, 10:38
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#6
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.083
Bedankt: 13.143
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Schwammkopf2011 Dein Wissen über Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit scheint nur in Bruchstücken vorhanden zu sein.
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Schwammkopfs Mentalität klingt nach der eines 11jährigen.
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05.11.20, 09:25
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 124
Bedankt: 83
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Wobei die Studentinnen in Österreich klagen, da sind die Verordnungen, Gesetze und auch die Verfassung anders als in Deutschland.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei 0815pogo bedankt:
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