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[Recht & Politik] Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

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Ungelesen 29.10.20, 12:58   #1
BLACKY74
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Standard Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Zitat:
Beschluss in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Ein Vermieter wollte per einstweiliger Anordnung verhindern, dass am 23. November die zweite Stufe des Mietendeckels greift. Die Richter lehnten den Antrag ab.



Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Update 12:54 Uhr
Alexander Fröhlich

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Mietendeckel abgelehnt. Der Kläger, ein Vermieter, wollte per einstweiliger Anordnung verhindern lassen, dass [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Dann deckelt das von der rot-rot-grünen Koalition konzipierte Gesetz auch die Mieten bestehender Verträge auf die staatlich festgelegten Obergrenzen – und das könnte vielen der betroffenen 340.000 Berlinern eine Senkung der Miete bescheren.

Die Richter in Karlsruhe haben in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss von Mittwoch entschieden, dass dem Kläger kein schwerer Nachteil droht, sollte die zweite Stufe in Kraft treten, bevor das Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich im Frühjahr über den Mietendeckel entschieden hat.

Auch für „die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins“ konnte das Gericht keine solchen Nachteile erkennen.

Geklagt hatte ein Unternehmen, das 24 in seinem Eigentum befindliche Wohnungen vermietet. Die Wohnungen befinden sich in einem Haus, das 2009 – finanziert über Kredite – erworben worden war. Es sollte der Altersvorsorge der beiden Gesellschafter des Unternehmens dienen. Nunmehr müssten sie ab 23. November für 13 ihrer Wohnungen die Miete absenken.

Das Verfassungsgericht entschied nun, dass der Eilantrag nicht den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung genügte, zumal es darum geht, das Inkrafttreten eines Gesetzes auszusetzen. Dafür gelten jedoch strenge Maßstäbe.

Gericht: Schwerwiegende Gründe nicht aufgezeigt

Die Gründe für eine Aussetzung müssten so schwer wiegen, dass die Nachteile für den Vermieter bis zur Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts „irreversibel oder nur sehr erschwert revidierbar“ seien. Derlei schwerwiegende Gründe hätte der Vermieter jedoch weder für sich noch für andere Vermieter aufgezeigt.

Zwar entgingen dem Vermieter Einnahmen. „Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig aber nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen“, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die habe das klagende Unternehmen „weder dargelegt noch ist dies sonst ersichtlich“. Der durch den Mietendeckel und die Mietabsenkung hervorgerufene Verwaltungs- und Kostenaufwand sei kein solcher schwerwiegender Grund.

Auch mit Blick auf die noch ausstehende, generelle Entscheidung konnten die Richter „keine irreversiblen Schäden für den Fall“ erkennen, dass der Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt wird. Das Unternehmen könne dann die vertraglich vereinbarte Miete „rückwirkend verlangen“.

In Berlin dürften etwa 340.000 Mieter betroffen sein. Karlsruhe fand aber, es sei nicht ersichtlich, „dass eine erhebliche Zahl der Vermieter (…) über eine Minderung ihrer Mieteinnahmen hinaus jedoch dauerhafte erhebliche Verluste oder eine Substanzgefährdung des Mietobjekts zu befürchten“ hätten.

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Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) teilte in einem Tweet der Stadtentwicklungsverwaltung zur Ablehnung des Eilantrags mit: „Dies bestärkt uns, an unserem wohnungspolitischen Kurs festzuhalten und weiter entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Mietenmarkt vorzugehen.“

In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Die zweite Stufe greift neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. November. Dann sind überhöhte Mieten verboten. Dies gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegt.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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