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21.08.20, 12:37
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#1
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Chuck Norris sein Vater
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Ärztin Hänel klagt gegen Holocaust-Vergleiche
Zitat:
Diffamierung wegen Schwangerschaftsabbrüchen
Ärztin Hänel klagt gegen Holocaust-Vergleiche
Der Betreiber einer Internetseite vergleicht Abtreibungen mit dem Holocaust und hat die Ärztin Kristina Hänel nach ihrer Aussage auch persönlich angegriffen. Nun wehrt sie sich vor Gericht.

Kristina Hänel Foto: Boris Roessler/ DPA
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will am Freitag in einem Zivilverfahren in Hamburg gegen den Betreiber einer Internetseite vorgehen. Er vergleiche Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocausts und habe sie mit persönlicher Schmähkritik angegriffen, begründete die 64-Jährige die Unterlassungsklage.
Der Betreiber diffamiere nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern auch jede ungewollt Schwangere. "Sie bekommt vermittelt, dass das, was sie tut, schlimmer sei als die Verbrechen der Nationalsozialisten", hieß es in einer Mitteilung der Klägerin (AZ: 324 O 290/19).
Die Medizinerin hatte eine bundesweite Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a seinerzeit ins Rollen gebracht. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert. Im Dezember 2019 wurde Hänel in einem Berufungsprozess zu einer Geldstrafe von 2500 Euro wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a verurteilt. Das Landgericht Gießen sah es als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt hatte, strafbar gemacht hat.
Hänel legte Revision ein und verfolgt ihr Ziel weiter, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dafür müsse ihr Urteil aber erst rechtskräftig werden, betont sie.
Der Paragraf 219a verbietet unter anderem das öffentliche "Anbieten" oder "Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen "seines Vermögensvorteils wegen" oder in "grob anstößiger Weise". Im vorliegenden Fall ging es laut Gericht zwar um sachliche Informationen auch zu Risiken und möglichen Komplikationen von Abtreibungen. Doch das gehe über den erlaubten Rahmen hinaus.
Bei der Reform erhielt der Paragraf 219a einen neuen Absatz, wonach Ärzte öffentlich informieren können, dass sie Abbrüche vornehmen. Für weitergehende Informationen müssen sie jedoch an andere Stellen verweisen. Das sei absurd und schaffe für die Ärzte keine Rechtssicherheit, hatte Hänel erklärt, die von Abtreibungsgegnern angezeigt worden war.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde Kristina Hänel in der Überschrift als Frauenärztin bezeichnet. Tatsächlich ist sie Fachärztin für Allgemeinmedizin.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
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24.08.20, 17:29
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#2
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Chuck Norris sein Vater
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Update:
Zitat:
Urteil gegen Abtreibungsgegner
Holocaust-Vergleich untersagt
Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen, weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro zahlen.

Erfolg vor dem Hamburger Landgericht: Kristina Hänel und ihr Anwalt am Freitag zu Verhandlungsbeginn
Foto: Axel Heimken/dpa
24. 8. 2020
HAMBURG taz | Das Hamburger Landgericht hat am Montag zugunsten der Gießener Ärztin Kristina Hänel geurteilt. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], hatte den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen, verklagt. Der stellt Hänel auf seiner Homepage auf eine Stufe mit NS-Täter*innen und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Er muss nun 6.000 Euro Strafe zahlen und die betreffenden Textstellen und Fotos von seiner Website löschen.
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit den NS-Verbrechern. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
Eine Passage, in der Annen geschrieben hatte, Hänel habe „Blut an den Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“, sah die Richterin dagegen bereits am Freitag als weniger eindeutigen Fall. Hänel und ihr Anwalt zogen diesen Punkt aus der Klage zurück.
Der Angeklagte selbst erschien weder zur Verhandlung am Freitag noch zur Urteilsverkündung am Montag. Auch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in Frankfurt Mahnwachen von ultra-katholischen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] organisierte, tauchte vor Gericht nicht auf.
Während der Verhandlung schilderte Hänel, wie groß mittlerweile ihre Angst davor sei, von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die im Netz gegen sie hetzen, auch körperlich angegriffen zu werden.
Nach dem Urteil am Montag zeigte Hänel sich zufrieden. „Wir dürfen diesen Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals zulassen“, sagte Hänel. Der Verurteilte kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.
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