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myGully |
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13.08.20, 13:28
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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DEUTSCHLAND-PREMIERE Ermittler setzten künstliche Kinderpornografie ein
Zitat:
Im Kampf gegen Pädophilie haben Ermittler im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen erstmals künstlich erzeugte Kinderpornografie eingesetzt. Nachdem der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Einsatz geschaffen habe, werde dieses Instrument auch eingesetzt, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts.
Aus ermittlungstaktischen Gründen könne man aber nicht sagen, um welche Verfahren es sich handle, da diese noch nicht abgeschlossen seien. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ wurde das computergenerierte Material bei den Ermittlungen zum Kindesmissbrauchs-Komplex Bergisch Gladbach eingesetzt. Die Zeitung beruft sich dabei auf Justizkreise. Auf diese Weise versuchten die Ermittler, das Vertrauen der Täter in Chatgruppen zu gewinnen und Zugang zu den kriminellen Ringen zu erhalten.
Erst eine Gesetzesnovelle im Frühjahr hatte in Deutschland den Einsatz der künstlich erschaffenen Fotos und Videos bei den Ermittlungen ermöglicht. Echte kinderpornografische Bilder und Videos dürfen Polizisten nach wie vor nicht verschicken. In Nordrhein-Westfalen hatten jüngst mehrere große Fälle von sexueller Gewalt an Kindern für Entsetzen gesorgt. Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach fanden sich ausgehend von Ermittlungen gegen einen Mann aus der Stadt bei Köln immer weitere Spuren zu Verdächtigen an unterschiedlichen Orten. Sie sollen teils ihre eigenen Kinder missbraucht und Bilder der Taten getauscht haben.
Avatar "Sweetie" überführte Tausende Pädophile
Die Idee, mit künstlich generierten Bildern Pädophile in die Falle zu locken, ist an sich nicht neu. Bereits Ende 2013 hatte das Kinderhilfswerk Terre des Hommes in den Niederlanden mit dem Avatar eines vermeintlich zehnjährigen philippinischen Mädchens mehr als 20.000 Verdächtige ausgeforscht, die bereit waren, „Sweetie“ - so ihr Name - für sexuelle Handlungen vor der Webcam zu bezahlen. Die Organisation wollte damit auf die damals noch weitgehend unbekannte Webcam-Kinderprostitution aufmerksam machen. Allein auf den Philippinen sollen Zehntausende Kinder Opfer dieses Online-Sex-Tourismus sein.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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15.08.20, 12:28
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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was mich interessieren würde:
was passiert, wenn diese software leaked und die pädos können sich KiPo selber generieren.
machen die sich dann strafbar?
weil: die polizei darf echte KiPos nicht als "köder" verwenden, die gefaketen KiPos schon? also heisst das ja, das diese zwei varianten unterschiedlich bewertet werden.
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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15.08.20, 12:42
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.460
Bedankt: 23.008
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Klar machen sich die leecher dieser Software bei deren Einsatz strafbar. Im Grunde ja schon beim download. Nichts anderes als bei unserer Börse.
Wenn dann noch mit der Software Kinderpornografie hergestellt und verbreitet wird, dann kommt noch eine Reihe an Straftaten hinzu. Hier spielt es übrigens keine Rolle, obes echt oder fake ist. Es reicht schon aus, wenn man damit strafbare Handlungen begeht.
Nicht zu verwechseln mit diversen Sexsgames, bei denen Inzucht /etc. vorkommen. Die scheinen legal zu sein (weiss nicht genau).
Und wie will man die "zwei Varianten" bewerten???
Es würde ja bedeuten, dass man ohne die software auf reale Personen zurück greifen müsste.
Überzogenes Beispiel:
Soko-Leiter: "Kollege A, wie alt ist Deine Tochter?".
Kollege A: "16."
Soko-Leiter: "Mist, zu alt. Na dann muss die Meinige dran glauben."
Du erkennst den Wert der Software !!!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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16.08.20, 10:47
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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dass mit der software-downloadgeschichte ist mir klar.
mir ging es eher um folgendes:
polizisten dürfen ja keine straftaten begehen, um straftäter zu überführen.
aber das hat sich ja mit der gesetzesänderung anscheinend geändert, wurde ja diese ausnahme eingearbeitet, wobei cih den genauen wortlaut nicht gefunden habe
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16.08.20, 11:05
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#5
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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Ich glaube die frage zielte darauf ab, ob es strafbar wäre, kinderpornographie zu teilen oder zu besitzen, wo gar keine echten kinder involviert waren und der "content" vollständig digital erstellt wurde, mittels deep fake etc.. also nicht exklusiv auf die verwendung exakt der von der polizei eingesetzten software, die möglicherweise copyright geschützt ist, sondern eher allgemein gehalten und bezogen auf das grundprinzip.
Ich hoffe und glaube, dass es das tut, die gesetzgebung ist da aber global nicht einheitlich und lässt teilweise viel zu viele schlupflöcher für meinen geschmack.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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16.08.20, 18:35
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#6
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein
aber das hat sich ja mit der gesetzesänderung anscheinend geändert, wurde ja diese ausnahme eingearbeitet, wobei cih den genauen wortlaut nicht gefunden habe
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], falls es jemanden Interessiert. Der letzte Punkt erlaubt das Verwenden für der Strafbehörden. Einen ähnlichne Punkt, befindet sich aber auch schon in meinem StGB von 2011, nur ist es jetzt etwas ausformulierter.
PS: Ich finde den Begriff Deutschland-Premiere etwas seltsam. Unter einer Premiere im Bereich "Film" verstehe ich eine Feierliche Vorführung zur Präsentation des neuen Werks. Ich hoffe mal dass diese "Premiere" ganz weit davon entfernt war.
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Teconas bedankt:
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17.08.20, 04:52
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#7
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.460
Bedankt: 23.008
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Zitat:
Zitat von nichdiemama
Ich glaube die frage zielte darauf ab, ob es strafbar wäre, kinderpornographie zu teilen oder zu besitzen, wo gar keine echten kinder involviert waren und der "content" vollständig digital erstellt wurde[...]
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Es ist strafbar. Die entsprechenden Strafparagraphen sind deutlich (Dank an Teconas für die Verlinkung) ausformuliert.
Oder lass es mich anhand eines adäquten Beispieles erklären:
Wer eine Straftat mit einer täuschend ähnlich sehenden Spielzeugwaffe begeht, wird auch für diese Tat mit dem Zusatz des Gebrauches einer Schusswaffe angezeigt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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18.08.20, 21:58
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2016
Beiträge: 20
Bedankt: 40
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Nicht zu verwechseln mit diversen Sexsgames, bei denen Inzucht /etc. vorkommen. Die scheinen legal zu sein (weiss nicht genau).
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Spiele und Filme, die Inzucht darstellen sind tatsächlich für Volljährige legal. Zwar ist Unzucht unter leiblichen Verwandten in direkter Linie verboten, nicht aber die Darstellung derselben.
Auch ein Mord ist natürlich strafbar, die Darstellung dieser Tat (beispielsweise im Rahmen eines Krimis) nicht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei carte_blanche:
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