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[Recht & Politik] Anschlag auf Synagoge: Attentäter von Halle vor Gericht

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Ungelesen 21.07.20, 13:07   #1
BLACKY74
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Standard Anschlag auf Synagoge: Attentäter von Halle vor Gericht

Zitat:

Stand: 21.07.2020 11:34 Uhr

Neun Monate nach dem antisemitischen Anschlag von Halle hat der Prozess gegen Stephan B. begonnen. Rund 40 Nebenkläger sind zugelassen. Das mediale Interesse ist enorm.


Von Kalina Bunk, MDR

Einer der schwersten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte wird nun vor Gericht aufgearbeitet. Neun Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle sitzt Stephan B. auf der Anklagebank. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant zu haben - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur.

Als der schwer bewaffnete Angreifer nicht in das jüdische Gotteshaus eindringen konnte, erschoss er wenig später vor der Synagoge die Passantin Jana L. und Kevin S., der sich als Gast in einem Dönerimbiss befand. Seine Taten filmte B. mit einer Helmkamera und übertrug sie live im Internet.

Der Tatverdächtige sitzt seit dem Tag des Anschlags in Untersuchungshaft. Angeklagt ist er unter anderem wegen zweifachen Mordes. Darüber hinaus wird ihm versuchter Mord in 68 Fällen vorgeworfen. Außerdem werden dem Angeklagten fahrlässige und gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, schwere räuberische Erpressung sowie Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Last gelegt.

In der Anklage der Bundesanwaltschaft heißt es, B. habe "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant.


Zum Gedenken wurden vor der Synagoge viele Blumen gelegt. | Bildquelle: dpa


Nach dem Attentat von Halle besuchte Innenminister Horst Seehofer die jüdische Gemeinde. | Bildquelle: REUTERS

Verhandlungen auf 300 Quadratmeter

Zuständig für den Prozess ist das Oberlandesgericht Naumburg. Aus Platzgründen wird allerdings in den Räumlichkeiten des Magdeburger Landgerichts verhandelt - in Sachsen-Anhalts größtem Gerichtssaal, der ehemaligen Bibliothek des Landgerichts. Der Saal umfasst mehr als 300 Quadratmeter. Platz, der zwingend notwendig ist. Allein die Zahl der Nebenkläger ist enorm. Rund 40 sind zum Verfahren zugelassen.

Zudem werden viele internationale Medienvertreter erwartet. Für sie wird es im Saal genau 44 Sitzplätze geben. 50 weitere Plätze sind für Zuschauer reserviert. Außerdem gibt es einen Nebenraum, in dem weitere 44 Journalisten Platz finden. In den Nebenraum wird der Ton aus dem Gerichtssaal übertragen.

Richterin leitete Fitzek-Prozess

Den Prozess leiten wird Ursula Mertens. Seit 2019 ist sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg. Für Mertens ist es die erste Gerichtsverhandlung in dieser Größenordnung. Allerdings kann sie auf viel Erfahrung mit Prozessen von hohem öffentlichen Interesse zurückgreifen. Seit mehr als 20 Jahren verhandelt sie Strafprozesse. Während ihrer Zeit als Richterin am Landgericht Halle leitete sie unter anderem den Prozess um Peter Fitzek, besser bekannt als selbsternannter "König von Deutschland".

Die Verteidigung des Angeklagten übernimmt der Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber aus Karlsruhe. Er ist dem Angeklagten als Pflichtverteidiger zugewiesen worden. Mit Interviews und sonstigen Statements hielt sich Weber bisher stark zurück. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Er erklärte außerdem, dass dieser Kräfte am Werk sehe, die im Verborgenen wirkten und auf die Politik einwirken könnten.

Kritik an Polizei und Innenministerium

Für Sachsen-Anhalt ist es ein Prozess, wie ihn das Bundesland noch nicht erlebt hat. Auch die politische Dimension ist groß. Es geht um die Frage, wie sich der Angeklagte unbemerkt von den Behörden radikalisieren und mehrere Waffen sowie Sprengsätze selber bauen konnte.

Bereits kurz nach dem Attentat gab es Kritik an der Arbeit der Polizei und damit an Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). So erklärten Max Privorozki, Vorsteher der jüdischen Gemeinde Halle, sowie Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, dass den Bitten nach Polizeischutz vorab nicht nachgegangen wurde. Mit diesen Fragen befasst sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag von Magdeburg.

Angeklagtem droht lebenslange Haft

Für die gerichtliche Aufarbeitung des Halle-Attentats sind nach jetzigem Stand 18 Verhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. In Deutschland gibt es für diese keine Höchstgrenze. Allerdings können lebenslange Haftstrafen nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.

Wird im Prozess eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, ist dies nicht möglich. Zusätzlich könnte das Gericht in seinem Urteilsspruch eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängen.
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Zitat:
"ntv Frühstart" zu Halle-Prozess
Özdemir warnt vor Einzeltäter-These


Heute beginnt der Prozess zur Aufarbeitung des rechtsterroristischen Anschlags in Halle. Unter den Beobachtern: Cem Özdemir. Der Grünen-Politiker warnt davor, den Angeklagten als isoliert handelndes Subjekt zu betrachten. Es gebe ein Umfeld, in dem sich Stephan B. radikalisiert habe.

Cem Özdemir, Grünen-Politiker und Beobachter des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], hat davor gewarnt, die Tat als Einzelfall abzutun. "Ich warne davor, dass man sagt: das sind Einzeltäter. Der radikalisiert sich nicht einfach so und unbeobachtet. Sondern da braucht es Mechanismen des Hinschauens, dass man dessen frühzeitig gewahr wird", sagt Özdemir in der Sendung "ntv Frühstart" von RTL/ntv. Gerade bei rechtsradikalen Attentätern gebe es "ein paar Gemeinsamkeiten", so der Grünen-Politiker.

Weiter sagte Özdemir: "Es sind im wesentlichen Männer, die mit einem Frauenhass ausgestattet sind, die an Verschwörungen glauben. Das sieht man ja an den kruden Thesen, die er [Stephan B.] in die Welt gesetzt hat." Das zeige einen Hass, der sich gegen Juden richte, aber auch gegen Fremde und Muslime. "Es ist wichtig, dass die Gesellschaft als Ganzes eine klare Antwort gibt und sagt: Diesen Hass wollen wir zurückkämpfen in die Hölle. Dahin, wo er herkommt."

Innenminister sollen "aufräumen"

Zu der Frage, ob die Bundesregierung die richtigen Maßnahmen gegen den Terror von Rechtsradikalen getroffen habe, sagte Özdemir: "Es sind viele Menschen gestorben, die nicht hätten sterben müssen, hätte der Rechtsstaat von Anfang an aufmerksam hingeschaut - übrigens auch in die eigenen Reihen."

Auch in deutschen Behörden müsse klar sein, auf welcher Seite man stehe: "Da ist es mal Zeit, dass die Innenminister aufräumen und deutlich machen: Wer hier Dienst macht für uns, der macht bitteschön nur für uns Dienst und nicht für Reichsbürger, nicht für Identitäre, nicht für irgendwelche Fanatiker", so Özdemir.

Allerdings gebe es eine "Menge Leute", die da ein "Fragezeichen im Kopf" hätten, so der Grünen-Politiker. "Nehmen Sie den Fall in Halle mit der Synagoge. Dass dort jemand ein Hakenkreuz faltet und der Polizist, der kommt, vernichtet Beweismaterial und wird daraufhin versetzt. Wohin versetzt? Was hat der für eine Gesinnung? Das wüsste ich schon gerne."
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Rüge wegen rassistischer Worte
Halle-Attentäter äußert sich vor Gericht



Stephan Balliet gab zum Prozessauftakt Einblick in sein Leben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Dienstag, 21. Juli 2020

"Nach 2015 hab ich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun." Vor Gericht äußert sich Stephan Balliet erstmals öffentlich. Der Attentäter von Halle zeigt keine Reue, vielmehr muss ihn die Vorsitzende Richterin ausbremsen, weil er sich rassistisch äußert.

In Magdeburg hat nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten der Prozess gegen den Angeklagten begonnen. Der eigentlich für 10 Uhr geplante Start verzögerte sich um rund zwei Stunden, lange hatten Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter vor dem Gebäude gestanden und auf den Einlass gewartet. Umfangreiche Kontrollen sollten für Sicherheit im Landgericht Magdeburg sorgen. Kurz vor 12 Uhr betrat der angeklagte Stephan Balliet mit Hand- und Fußfesseln den Gerichtssaal. Er wurde von maskierten Spezialkräften begleitet.

Der Mann, dem zwei Morde und mehrere Mordversuche unter anderem an 52 Gläubigen in einer Synagoge in Halle vorgeworfen werden, erschien in Jeans, schwarzer Jacke und Turnschuhen. Er trug einen Mundschutz. Die Haare waren kurz geschoren. Der Angeklagte blickte sich ernst im Saal um und schaute ruhig in die Kameras. Kurz nach Beginn der Verhandlung kündigte er an: "Ich würde eine Aussage machen."

Anschließend berichtete Balliet nur unwillig über seinen Werdegang und seine Familie. "Die Tat hat keinen Bezug zu meiner Familie", sagte der 28-Jährige. "Man fragt sich natürlich, wie man solche Taten verhindern kann, ich habe da natürlich kein Interesse dran." Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte der Mann, seine Eltern hätten sich getrennt, als er 14 oder 15 Jahre alt gewesen sei. Das Verhältnis zu beiden Eltern und Schwestern sei gut. Sein Lieblingsfach in der Schule sei Biologie gewesen, Englisch seine Schwäche. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen.

Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne, so Balliet. Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei "keine richtige Armee" gewesen.

Zum Studium sei er nach Magdeburg gegangen. Er habe es wegen einer Krankheit abgebrochen, habe danach keine Pläne mehr für die Zukunft gehabt und in den Tag hinein gelebt. "Nach 2015 hab ich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun", sagte der 28-Jährige. Der Angeklagte antwortete knapp auf die Fragen. Da er sich auch rassistisch äußerte, rügte ihn die Vorsitzende Richterin bei der Wortwahl und drohte ihm mit dem Ausschluss vom Verfahren.

Anklageschrift umfasst 121 Seiten

Das Gerichtsverfahren gilt als eines der größten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. 43 Nebenkläger ließ das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten. Das Gericht hat für das Verfahren zunächst 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt. Im Verhandlungssaal finden 50 Besucher Platz und fast ebenso viele Medienvertreter.

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge ermorden. Er konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt verschaffen. Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten gut eineinhalb Stunden nach Beginn der Tat etwa 50 Kilometer südlich von Halle festnehmen konnten.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann, der die Vorwürfe laut Gericht im Wesentlichen eingeräumt hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
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Standard

Update:
Zitat:
Prozessauftakt in Magdeburg
"Ich wollte ja keine Weißen töten"

Er wollte in der Synagoge von Halle einen Massenmord verüben. Vor Gericht breitet Stephan Balliet seine aus Antisemitismus und Rassismus bestehende Weltsicht aus. Mitleid zeigt er nur für ausgewählte Opfer.



Der Angeklagte Stephan Balliet wird in Magdeburg in den Gerichtssaal geführt
Foto: ArcheoPix/ imago images/Christian Grube

Aus Magdeburg berichtet Beate Lakotta
21.07.2020, 21.39 Uhr

Es ist der erste Verhandlungstag im größten Saal des Magdeburger Landgerichts, als Stephan Balliet, ehemaliger Chemiestudent aus Benndorf nahe Halle, zum ersten Mal im echten Leben wissentlich denjenigen Menschen begegnet, die er nach eigenem Bekunden für die Wurzel allen Übels, vor allem seines eigenen Übels, hält: Juden.

Überlebende seines Anschlags auf die Synagoge von Halle sitzen ihm im Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg gegenüber, viele junge Menschen sind darunter. Einige lesen in der Heiligen Schrift, bis der selbsternannte Verteidiger des weißen Europas den Saal betritt. 52 Menschen waren in der Synagoge, als Balliet mit seinen acht selbstgebastelten Schusswaffen und diversen Sprengsätzen an der stabilen Holztür des Gotteshauses scheiterte. 23 Nebenklage-Anwälte sind im Saal, darunter die Vertreter der Angehörigen der beiden Toten Jana L. und Kevin S. und auch die beiden Brüder, in deren "Kiez-Döner" Stephan B. "Musels" töten wollte, nachdem ihm der Massenmord in der jüdischen Gemeinde nicht gelungen war.

Balliet sitzt sehr aufrecht zwischen seinen beiden Verteidigern, den Kopf kahlrasiert, so wie bei seinem Feldzug, den er mit einer Helmkamera filmte und live ins Netz stellte, nach eigenem Bekunden, um Nachahmer zu gewinnen. Dazu ein Pamphlet mit der Aufforderung: "Kill all Jews". Unverwandt schaut er in die Kameras der Reporter. Für die Menschen, die er so sehr hasst, hat er kaum einen Blick.

Die Tat hatte international Aufsehen erregt: ein Deutscher, der in Kampfmontur eine Synagoge überfällt, um möglichst viele Juden zu töten - die New York Times hat einen Prozessbeobachter entsandt, Tageszeitungen wie Israel Hayom, das Algemeen Dagblad, die Jüdische Allgemeine, die Neue Zürcher Zeitung, das Schweizerische Radio. Das Justizministerium hat 300.000 Euro für dieses Verfahren bereitgestellt, 43 Nebenkläger werden vertreten von 21 Anwälten, alles wird für Nebenkläger simultan gedolmetscht, auf Russisch, Polnisch, Türkisch und Englisch – auch eine Rabbinerin und ein Rabbiner aus den USA waren unter den Synagogenbesuchern.

Bundesanwalt Kai Lohse braucht 45 Minuten, um die Anklage vorzulesen: Zweifacher Mord und versuchter Mord in neun Fällen, mit insgesamt 68 Betroffenen. Hinzu kommen: Friedensgefährdende Hetze, Holocaustleugnung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, räuberische Erpressung, Gefährdung im Straßenverkehr. Nach einem Feuergefecht mit der Polizei streifte Balliet in einem geraubten Taxi einen Passanten, stieß mit einem anderen Taxi zusammen und knallte schließlich frontal in einen Lastwagen. Ende der Verfolgungsjagd, gut anderthalb Stunden, nachdem er zum ersten Mal an der Synagogentür gerüttelt hatte.

Balliet will vor Gericht reden, daran lässt er keinen Zweifel. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens stellt die erste Frage: "Erzählen Sie uns etwas über Ihr Leben, damit wir Sie kennenlernen. Wie war Ihre Kindheit?" – "Das ist unwichtig", herrscht Balliet sie an. "Ob das unwichtig ist oder nicht, liegt in meinem Ermessen", sagt Mertens und fährt unbeirrt fort. Widerstrebend gibt der Angeklagte Informationen preis: ein einzelgängerisches Leben mit den Eltern und der Schwester auf dem Dorf, ein unbeliebter, mittelmäßiger Schüler ohne Freunde, in der Bundeswehr überfordert, da unsportlich. Ein abgebrochenes Studium, schuld daran ist dem Angeklagten zufolge eine schwerwiegende Darmkrankheit. Sein einziges Interesse: das Internet – und in den letzten Jahren das Waffenbauen.
Zitat:
"Herr Balliet, ich möchte keine Beschimpfungen im Saal"
Richterin Ursula Mertens
"Irgendwann ging es Ihnen wieder besser", sagt Mertens. "Wieso haben Sie sich keine neuen Ziele gesucht?" – "Ich wollte nichts mehr für diese Gesellschaft tun, die mich durch Neger und Muslime ersetzt."

"Herr Balliet, ich möchte keine Beschimpfungen im Saal", hakt die Vorsitzende sofort ein. "Ich dulde nicht, dass Sie hier Menschen beleidigen." Fortan sagt der Angeklagte nicht mehr "Neger", sondern "Schwarze", wenn er über seine Theorien zum Bevölkerungsaustausch redet.

"Die Juden waren die Organisatoren", trägt Balliet im Stakkato vor. "Millionen von Arabern" seien im Jahr 2015 ins Land geströmt, "Die führen sich hier auf wie die Eroberer."
Zitat:
"Ich bin eine Person, die am unteren Rand der Gesellschaft steht."
Angeklagter Stephan Balliet
"Auf welche Weise konkret haben denn Flüchtlinge in Benndorf Ihr Leben beeinträchtigt?", will die Richterin wissen. Der Angeklagte bleibt im Ungefähren: "Ich bin eine Person, die am unteren Rand der Gesellschaft steht. Wenn da Millionen nachkommen, dann rücken Leute wie ich aus der Gesellschaft raus."

"Sie waren doch schon vorher aus der Gesellschaft raus", hält Mertens ihm vor. "Sie hockten im Kinderzimmer, guckten in den Computer, und die Mama hat für das Essen gesorgt."

Darauf fällt dem Angeklagten erstmal nichts ein.
Zitat:
"Haben Sie kein Mitleid?"
Richterin Ursula Mertens
"Sie haben damals ein Gewehr gekauft. Wozu?", fragt Mertens. "Als Selbstverteidigungswaffe" – "Gegen...?" – "Muslime und Schwarze".

Die Sache ist allerdings: Die beiden Menschen, die Stephan Balliet vor seiner laufenden Helmkamera ermordet hat, sind weder Muslime noch dunkelhäutig. Jana L., 40 Jahre alt, passierte die Synagoge, als Balliet vergeblich Sprengsätze geworfen hatte und wütend gegen die Türe trat. Sie sagte: "Muss das sein, wenn ich hier vorbeigehe", und kehrte ihm schon den Rücken zu. Da schoss er, vier Schuss. Jana L. fiel auf den Bauch und blieb reglos liegen. "Ich kann ja nichts dafür, dass sie mich beleidigt", rechtfertigt sich Balliet vor Gericht. "Und dann haben Sie noch mal geschossen", sagt Mertens. Eine Salve, elf Schuss. "Zur Sicherheit", sagt Balliet. "Sie hätte ja aufstehen und mich entwaffnen können." Und dann? Habe er sie noch als "Schwein" beleidigt, als er abdrückte.

"Haben Sie kein Mitleid?" – "Es tut mir leid, dass ich sie erschossen habe, ich bereue das auf jeden Fall, ich wollte ja keine Weißen töten", sagt Balliet. "Das war wirklich nicht geplant." Ebensowenig wie der Tod von Kevin S., 20 Jahre alt, geboren in Merseburg. Ihn erschoss er im "Kiez Döner", der zweiten Etappe seines Feldzugs. Kevin S. kauerte im Imbiss in Todesangst hinter einem Kühlschrank, als Balliet zum ersten Mal abdrückte: "Der hatte schwarze Haare, ich bin der Meinung gewesen, das ist ein Muslim." Er war schon wieder draußen, da kehrte er noch mal um, um zu prüfen, ob sein Opfer wirklich tot war: "Da hat der noch Töne von sich gegeben. Das hätte nicht passieren dürfen". Dann kam der tödliche Schuss.

Die Vorsitzende Richterin hält ihm vor, wen er noch alles verletzte

Beim Ermittlungsrichter habe er zum ersten Mal die Namen des Toten gehört: "Was ging da in Ihnen vor?", fragt Mertens. "Man hört ja im Video, wie Herr S. um sein Leben bettelt." – "Deswegen schreckt man nicht zurück", redet Balliet sich in Fahrt, "das ist der Weg wie man verliert!" Der Bevölkerungsaustausch, überall Muslime, selbst in der Justizvollzugsanstalt, er echauffiert sich: "Wo soll ich denn noch hingehen?"

Die Vorsitzende Richterin hält ihm vor, wen er noch alles verletzte: Eine Renterin traf ein Nagel aus einem Sprengkörper am Fuß, einen Mann in einem Vorgarten, der ihm sein Auto nicht für die Flucht herausrücken wollte, schoss er in den Hals, dessen Lebensgefährtin ins Gesäß. Alles Weiße. "Das tut mir auch wirklich sehr leid", sagt Balliet.

"Fühlen Sie sich als Versager?" fragt Mertens. "Fühlen?", Balliet lacht auf. "Das ist offensichtlich so." Pause. "Ich habe alles gefilmt, und dann versage ich grandios." Nachdem er an der Synagogentür gescheitert war, sei sein Plan gewesen: "Möglichst viele Muslime und Schwarze töten, bis die Polizei kommt, und dann werde ich erschossen." – "Sie haben damit gerechnet, erschossen zu werden?", vergewissert sich Mertens noch einmal. "Das war eingeplant", antwortet Balliet: "Entweder gewinnen oder sterben."
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Das schlimmr, die selben Argumente kann man täglich bei den AfD, PEGIDA FB Seiten und in den Kommentarspalten von Welt und Fokus lesen. Bevölkerungsaustausch und islamische Eroberer. Die Internethetze trägt schon lange Früchte und ganz vorne dabei die AfD !
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Update:
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Stephan B. mit breitem Grinsen
Gericht zeigt Tatvideo des Halle-Anschlags



Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geleitet.
(Foto: picture alliance/dpa)

Der Attentäter von Halle hat seine Taten gefilmt und live übertragen. Die Sichtung der Aufnahmen vor Gericht wird zur Belastungsprobe für die Anwesenden. Seelsorger sind vor Ort, um Angehörige und Verletzte zu begleiten. Der Angeklagte hingegen grinst.

Der zweite Tag des Prozesses um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat mit der Sichtung des Videos begonnen, das der Attentäter während der Tat live ins Internet gestreamt hatte. Als das Video gezeigt wurde, verließen mehrere Nebenkläger den Saal. Andere schauten während des gut halbstündigen Videos weg, manche bedeckten ihre Augen und hielten die Hände ihrer Anwälte oder Begleiter.

Im Gebäude des Magdeburger Landgerichts kümmerten sich sechs Seelsorger um die Verletzten und Hinterbliebenen des Anschlags. Aber auch Besucher und Journalisten konnten ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Der geständige Angeklagte folgte dem Video konzentriert, anfangs mit einem breiten Grinsen im Gesicht. Die Anwälte der Nebenklage machten einen psychologischen Gutachter darauf aufmerksam.

Stephan B. wollte ein "Massaker"

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 gefilmt, wie er schwer bewaffnet versucht hatte, in die Synagoge in Halle zu gelangen, um dort ein Massaker anzurichten. Laut Bundesanwaltschaft wollte Stephan B. möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten.

Der Mann konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen. Schließlich tötete er zunächst eine zufällig vorbei laufende Frau, wenige Minuten später dann einen Mann in einem Dönerimbiss. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten festnehmen konnten.

Die Bundesanwaltschaft wirft B. vor, "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben. Der Täter wählte für den Anschlag den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur.

Angeklagter "voll schuldfähig"

Ein Gutachter hält den Angeklagten nach Darstellung seiner Verteidigung für voll schuldfähig. "Das ist jedenfalls die vorläufige Auffassung des Sachverständigen", sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber. Unklar blieb am zweiten Prozesstag zunächst, auf welches Gutachten genau er sich dabei bezog. Zu den Aussagen seines Mandanten sagte Weber, es sei die freie Entscheidung des Angeklagten, was er mache. "Es ist nicht meine Aufgabe, ihn in irgendeiner Form zu maßregeln."

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet wegen des großen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg statt. Ein Gerichtssprecher sagt, der Ton des Prozesses werde zu wissenschaftlichen Zwecken aufgezeichnet.

Weitere Nebenkläger kommen dazu

43 Nebenkläger wurden zu dem Verfahren zugelassen, darunter der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki. Die Zahl erhöht sich voraussichtlich noch. Zuletzt wurde bekannt, dass ein Ehepaar, das sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der Synagoge befand, als Nebenkläger gelistet werden will. Außerdem sind bislang 147 Zeugen benannt, darunter 68 Ermittlungsbeamte.

Nach erheblichen Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen am ersten Prozesstag hatte das Gericht am Mittwoch nachgebessert. Es bildeten sich keine langen Schlangen mehr. Die Verhandlung konnte rechtzeitig beginnen. Am Vortag war es mit zweistündiger Verspätung losgegangen.
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Zitat:
Dokumentation des Horrors von Halle
Zeugen müssen sich Tatvideo aus Helmkamera ansehen – viele halten die 35 Minuten nicht aus

Der zweite Tag des Prozesses gegen den Halle-Attentäter Stephan B. verlangt den Zeugen und ihren Angehörigen viel ab. Im Gericht werden die Aufnahmen vorgeführt, die der Täter mit seiner Helmkamera aufgezeichnet hatte.



Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Der angeklagte Stephan B. (vorn, r) wartet am zweiten Prozesstag im Landgericht neben seinem Verteidiger Hans-Dieter Weber (l) auf den Beginn der Verhandlung.
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Um kurz vor 11 Uhr ist es still im Saal C 24 des Landgerichts Magdeburg. Es herrscht Sprachlosigkeit – unter allen Beteiligten. Rund 35 Minuten lang haben sie – wenn sie es denn ausgehalten haben– auf die Bildschirme im Verhandlungsraum geschaut. Sie haben das Video gesehen, dass Stephan B. bei seinem rechsterroristischen Anschlag am 9. Oktober 2019 in Halle mit seiner Helmkamera aufgezeichnet hatte – und das zum schonungslosen Dokument des grausamen Mordens in der Saalestadt geworden ist.

Für die vielen Nebenkläger, die an jenem Mittwoch in Todesangst in der Synagoge ausharrten, die Familienangehörige verloren haben, die von Stephan B. mit dem Tod bedroht oder verletzt worden sind, ist die Vorführung des Filmes unerträglich. Sie durchleben an diesem zweiten Prozesstag den Horror von Halle ein zweites Mal, aus der Sicht des Täters.

Entsetzten bei den Nebenklägern

Viele halten die Bilder nicht aus. Sie halten sich Ohren oder Augen zu, sie wenden sich von den Bildschirmen ab, sie weinen, das blanke Entsetzen ist ihnen ins Gesicht geschrieben, Ekel. Einige halten es nicht mehr aus, sie verlassen erschüttert den Gerichtssaal.

Selbst in der Verhandlungspause nach der "Inaugenscheinnahme" des Videos, wie es im Juristendeutsch heißt, sind viele Prozessbeobachter noch nicht dazu in der Lage, ihr Entsetzen über das, was sie gesehen haben, in Worte zu fassen.

Jan Siebenhüner kann sprechen. Er ist Anwalt des Polizeibeamten Daniel L., der sich in der Ludwig-Wucherer-Straße ein Feuergefecht mit dem Attentäter lieferte und ihn durch einen Schuss am Hals verletzte. Das Video habe seinen Mandanten "sehr belastet und emotional aufgewühlt", sagt der Jurist zum stern. Dies sei aber für ihn ein Teil der Aufarbeitung. Nach dem Anschlag sei sein Mandant inzwischen wieder dienstfähig, musste sich aber zwischenzeitlich in psychologische Behandlung begeben.

Verhalten von Stephan B. macht fssungslos

Für Stephan B. auf der Anklagebank ist das Zeigen der Aufnahmen nur ein weiterer Anlass, seine Opfer zu verhöhnen. Während aus den Lautsprechern zu hören ist, wie er vor seinen Taten den Holocaust leugnete, nickt er zustimmend. Während die Morde zu sehen sind, grinst er und scheint diebische Freude daran zu haben, sich selbst bei den beispiellosen Verbrechen zu sehen. Sein Verhalten lässt die Opfer ein zweites Mal fassungslos zurück. Der vom Gericht bestellte forensische Psychiater lässt ihn dabei nicht aus den Augen, auch der Kammer um die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sind die Regungen des Angeklagten nicht verborgen geblieben.

Die Verhandlung soll nun mit der Befragung von Stephan B. fortgesetzt werden – an diesem jetzt schon denkwürdigen zweiten Prozesstag im Saal C 24.
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„Sein Lachen ist Menschenverachtung“


25. August 2020 um 9:28 Uhr

Im Prozess zum Anschlag von Halle provoziert der mutmaßliche Täter die Opfer. Im Interview erzählen drei ihrer Anwälte, wie sie mit seiner Propagandashow umgehen.

Interview: Henrik Merker



Blumen und Kerzen erinnern an den Angriff auf die Synagoge in Halle. © dpa/Hendrik Schmidt

Seit gut einem Monat steht in Magdeburg der mutmaßliche Attentäter von Halle vor Gericht. Stephan B. hat zugegeben, im Oktober 2019 die Synagoge der sachsen-anhaltischen Stadt angegriffen und im Anschluss zwei Menschen erschossen zu haben. Der Angeklagte ließ sich von antisemitischen und rassistischen Motiven leiten, seine Tat übertrug er live ins Internet. Heute geht das Verfahren nach mehrwöchiger Pause weiter.

43 Nebenklägerinnen und Nebenkläger nehmen daran teil – Angehörige der Mordopfer und Menschen, die zur Tatzeit in der Synagoge ausharrten, während Stephan B. draußen um sich schoss und Sprengsätze zündete.

Wie erleben die Betroffenen das Verfahren? ZEIT ONLINE hat mit den Anwälten Kristin Pietrzyk, Alexander Hoffmann und Gerrit Onken gesprochen. Sie vertreten die Nebenkläger vor dem Oberlandesgericht – und müssen mit den Provokationen des Angeklagten umgehen.

ZEIT ONLINE: Herr Hoffmann, der Angeklagte zeigt keine Reue und brüstet sich im Gericht mit seiner Tat. Wie gehen Sie damit um?

Alexander Hoffmann: Er hat klargemacht, dass der Anschlag für ihn eine reine Propaganda-Tat ist. Wir sehen, dass er versucht, diese Propaganda aufrechtzuhalten. Das gelingt ihm nicht immer – bei einer Befragung haben wir ihn mehrfach festnageln können. Da konnte er nicht mehr cool sein.

ZEIT ONLINE: Sie haben alle schon viele Prozesse mitgemacht. Wie unterscheidet sich der Angeklagte von anderen?

Kristin Pietrzyk: Normalerweise sieht man Selbstmitleid bei den Angeklagten. Ob das die Gruppe Freital war oder Revolution Chemnitz oder im NSU-Verfahren. Ich erlebe zum ersten Mal, dass sich der Angeklagte selbst nicht leidtut und nicht mal ein Reuebekenntnis funktional einsetzt, weil er sich damit eine Verringerung der Strafe erhofft.

Gerrit Onken: Mich überrascht das nicht. Es ist der rote Faden, der sich auch in der Tat widerspiegelt. Was der Angeklagte im Prozess von sich gibt, ist kein Zufall. Sein Verhalten und seine Äußerungen sind ihm vollkommen bewusst, es ist geplant. Aus seinem hämischen Lachen spricht auch eine tiefe Menschenverachtung.

ZEIT ONLINE: Agiert er direkt mit Mimik und Gestik in Ihre Richtung?

Pietrzyk: Wenn meine Mandantin eine Frage stellt, fixiert er sie mit einem sehr durchdringenden Blick. Ich weiß gar nicht, ob sie es gesehen hat, aber er hat versucht, sie zu verunsichern. Beispielsweise, indem er verächtlich gelacht hat, als sie ihre Frage gestellt hat. Der Angeklagte versucht, Nebenklagevertreter einzuschüchtern, sie lächerlich zu machen, ihnen das Wort im Mund umzudrehen.

Onken: Ich bewerte das als eine Art Machtspiel. Meine Wahrnehmung ist aber, dass die Wenigsten sich darauf einlassen.

Pietrzyk: Ich war mal Zeugenbeistand für eine junge Frau im NSU-Prozess. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe war vor Gericht fast teilnahmslos. Damit konnte meine Mandantin, glaube ich, viel leichter umgehen als mit einem Angeklagten, der mit jeder Faser seiner Reaktion sagt: Wenn ich könnte, wie ich will, würde ich das ganz genauso noch mal machen.

Nebenkläger wünschen sich Diskussion


ZEIT ONLINE: Im Gegensatz dazu sind die Verteidiger des Angeklagten erstaunlich still. Welche Strategie steckt dahinter?

Pietrzyk: Ich glaube, es gibt keine Strategie. Wir werden vielleicht irgendwann rausfinden, ob er sich selbst verteidigen will – wie seine Vorbilder Anders Breivik und Brenton Tarrant, die Attentäter von Utøya und Christchurch. Den Anschein hat es gerade. Aber da sind wir noch zu früh im Verfahren.

ZEIT ONLINE: Kann es irgendeine Kompensation für Ihre Mandantinnen und Mandanten geben?

Pietrzyk: Unsere Mandanten haben zum ersten Verhandlungstag eine Erklärung abgegeben. Da taucht das Wort „Entschädigung“ im Sinne von Geld gar nicht auf. Darum geht es nicht.

Onken: Ich warne davor, gerade seelisches Leid mit Geld aufzuwiegen und den Versuch zu unternehmen, sich von Schuld in gewisser Weise freikaufen zu wollen. Das wird nicht funktionieren.

ZEIT ONLINE: Und wenn man Kompensation im weiteren Sinne versteht?

Pietrzyk: Vielleicht nennt man es nicht Kompensation. Aber die Betroffenen möchten eine gesellschaftliche Debatte. Sie wollen, dass die Gesellschaft der Ausgrenzung, den Ideologien und Meinungen, die zu dieser Tat geführt haben, geschlossen entgegentritt. Das ist nicht Aufgabe unserer Mandantinnen oder Mandanten. Und es wird sich zeigen, ob es diese öffentliche und gesellschaftliche Debatte dazu gibt.

ZEIT ONLINE: Wo fängt man da an?

Pietrzyk: Die Debatte muss unter anderem dabei beginnen, zu fragen: War es nicht ein Fehler, die Pegida-Bewegung gewähren zu lassen? Zu sagen, wir müssen mit denen reden – in Talkshows, in etablierten Medien, das „Wir müssen ihnen eine Bühne bieten“.

Hoffmann: Die Gesellschaft steht vor riesigen Anforderungen. Und wir müssen jetzt anfangen, darauf zu reagieren. Die Betroffenen von Halle erklären sich sogar bereit, Teil dieser Debatte zu sein. Die schauen dabei aber nicht nur auf Halle und dieses Bundesland und Deutschland. Die sehen das auch in einem internationalen Blickwinkel.
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Geändert von pauli8 (27.08.20 um 01:29 Uhr)
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