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BGH-Urteil - Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer
Zitat:

BGH-Urteil
Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer
Stand: 30.06.2020 10:53 Uhr
8,99 Euro kostet bisher das Basiskonto der Deutschen Bank - keine "angemessene" Gebühr, hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt. Denn mit dem Basiskonto soll jeder Zugang zu Bankgeschäften haben - auch ohne Einkommen.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
Obdachlose, sozial schwache Menschen oder solche, die kein regelmäßiges Einkommen vorweisen konnten, hatten früher einen außerordentlich schweren Stand bei den Banken. Als Kunden sind sie für Banken unattraktiv, eher lästig. Früher blieb vielen deshalb der Zugang zu einem Girokonto verschlossen. Vor vier Jahren reagierte der Gesetzgeber auf diesen Missstand. Seit Mitte 2016 sind alle Banken gesetzlich dazu verpflichtet, jedem zumindest ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. So sollen auch sozial Schwache die Möglichkeit haben, Bankgeschäfte zu tätigen.
Videoclip
Bundesgerichtshof entscheidet über Kosten vom Basiskonto
tagesschau 12:00 Uhr, 30.06.2020, Kolja Schwartz, SWR
Gebühren müssen "angemessen" sein
Die Gebühren für ein solches Basiskonto müssen laut Gesetz "angemessen" sein. Und genau das sind sie in vielen Fällen offenbar nicht. Vor einem halben Jahr hatte die Stiftung Warentest herausgefunden, dass die Inhaber von Basiskonten meist mehr zahlen müssen als diejenigen, die ein regelmäßiges Gehalt oder Rente bekommen. Nun hat der Bundesgerichtshof zum ersten Mal entschieden, was unter dem Begriff "angemessen" zu verstehen ist. Dabei müsse man sich am Ziel des Gesetzgebers orientieren, so der Vorsitzende des 11. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger.
"Der Gesetzgeber hat eine spürbare Begrenzung der Entgelte für erforderlich gehalten, um das sozialpolitische Ziel zu erreichen, einen Kontozugang für bisher hiervon ausgeschlossene Personen zu gewährleisten."
Die hohen Gebühren haben die Banken bisher damit gerechtfertigt, dass die Inhaber von Basiskonten intensiver betreut werden müssten als andere Kunden. Doch das lässt der BGH so nicht gelten. Auch bei den Gebühren müsse berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto für einkommensschwache Verbraucher gedacht sei, so Dietlind Weinland, Presserichterin beim BGH. "Dieser Zweck darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Banken besonders hohe Gebühren für diese Personengruppen verlangen. Daher dürfen sie nicht den Mehraufwand, der mit einem Basiskonto verbunden ist - beispielsweise durch Hilfe beim Ausfüllen von Formularen - allein auf die Inhaber von Basiskonten umwälzen."
Verbraucherschützer hatten geklagt
Im konkreten Fall hatten Verbraucherschützer die Deutsche Bank verklagt und Recht bekommen. Die Deutsche Bank verlangt bisher für ein Basiskonto bisher 8,99 Euro im Monat. Für das Einlösen von Schecks in einer Filiale oder das Einrichten eines Dauerauftrags bei einem Bankmitarbeiter müssen die Kunden nochmal jeweils 1,50 Euro zahlen. Solche Gebühren seien unangemessen hoch, so der BGH.
Seine Mandantin werde zügig reagieren, so der Anwalt der Deutschen Bank, Reiner Hall. Das Geldinstitut werde "selbstverständlich" die Vorgaben des BGH-Urteils umsetzen.
Alle Banken und Sparkassen sollten das Urteil samt Begründung sorgfältig studieren. Sehr wahrscheinlich werden auch andere Institute ihre Gebühren für ein Basiskonto senken müssen.
Aktenzeichen: XI ZR 119/19
Videoclip

StarkesSignal an die Bankenszene", Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, zum Urteil über die Basiskonto-Gebühren
tagesschau24 12:00 Uhr, 30.06.2020
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