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25.06.20, 00:08
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#1
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Chuck Norris sein Vater
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Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber: Der vergoldete Kohleausstieg
Zitat:
Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber
Der vergoldete Kohleausstieg
Der Kohleausstieg könnte für den Steuerzahler noch teurer werden als bislang gedacht. Nach SPIEGEL-Informationen soll Betreibern das Aus für die Meiler mit Milliarden schmackhaft gemacht werden.

Das Braunkohlekraftwerk Neurath ist eines der CO2-intensivsten Kraftwerke in der gesamten EU
Jochen Tack/ imago images
Von Susanne Götze
24.06.2020, 15.20 Uhr
Die Entschädigungen für die Stilllegung von Stein- und Braunkohlekraftwerken könnten deutlich steigen. Das zeigen interne Dokumente, die dem SPIEGEL vorliegen. Derzeit berät das Kabinett über die Änderungen, kommende Woche soll das Kohleausstiegsgesetz im Bundestag beschlossen werden.
In einer Korrektur des Gesetzestextes durch das Bundeswirtschaftsministerium wurden die maximalen Prämien für die Stilllegung der Steinkohle heraufgesetzt. Beispielsweise gibt es statt 65.000 Euro pro stillgelegtem Megawatt Steinkohlestrom im Jahr 2025 nun 98.000 Euro. Für das Jahr 2026 wird die Summe sogar um ganze 40.000 Euro erhöht. Dabei geht es hochgerechnet auf die Kohlekraftwerke um Millionen Euro mehr, die der Staat an die Betreiber zahlen soll.
Und es gibt noch mehr Zugeständnisse an die Steinkohlebetreiber: So soll die Zeit der Ausschreibungen für Kraftwerksstilllegungen um ein Jahr bis 2027 verlängert werden - das wäre rund ein Gigawatt mehr, das mit Millionen Euro entschädigt werden muss. In der Folge sei "keine gesetzliche Reduzierung in den Jahren 2028 bis 2030 erforderlich", heißt es in dem Papier. Die Zwangsstilllegungen würden dann erst ab 2031 erfolgen.
Für Unruhe dürfte auch noch eine weitere Änderung sorgen, die das Wirtschaftsministerium in das Gesetz hineinkorrigiert hat: Während das gesamte Ausstiegsgesetz vom Bundestag beschlossen wird, will die Regierung nun den Paragrafen 49 auslagern. In diesem sind die Details für den Braunkohleausstieg geregelt. Allerdings ist das in anderen Versionen wieder rückgängig gemacht worden. Derzeit verhandelt das Kabinett noch darüber.
Milliarden für die marode Braunkohle
Dafür hat die Regierung in den vergangenen Wochen mit den Betreibern der Braunkohlekonzerne verhandelt. Die daraus entstandenen "öffentlich-rechtlichen Verträge" müssen nun dem Bundestag nicht mehr gesondert zur Zustimmung vorgelegt werden. Das Parlament bekommt diese "zur Kenntnis". Sind die Abgeordneten etwa mit den jetzt erhöhten Abfindungssummen in den Verträgen nicht einverstanden, müssen sie jetzt gegen das gesamte Gesetz und damit gegen den Kohleausstieg stimmen. Das dürfte vor allem den Grünen nicht leichtfallen, die seit Monaten darauf drängen, dass der Kohleausstieg endlich vorankommt.
Zudem enthalten die Verträge die bereits bekannten Milliardenentschädigungen. Für die Stilllegung aller Kraftwerke bis spätestens 2038 sollen insgesamt 4,35 Milliarden Euro an die beiden Unternehmen RWE und die Leag fließen. RWE soll noch in diesem Jahr das erste Kraftwerk vom Netz nehmen. Kritiker hatten im Vorfeld bemängelt, dass die Summen angesichts [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nicht mehr angemessen seien.
Relativ deutlich sind die Verträge jedoch bei der "bergrechtlichen Verantwortung" von Leag und RWE: Vorgeschrieben wird eine "Sicherung der Entschädigungszahlungen für die Kosten der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue", heißt es in den Verträgen. Demnach kann sich beispielsweise der Betreiber nach einer Insolvenz oder der Schließung der Kraftwerke nicht einfach verabschieden. Die Gelder müssen Leag und RWE demnach auch dafür nutzen, die durch die Braunkohlebagger verwüsteten Landschafen wieder nutzbar zu machen.
Zitat:
"Warum die alten und abgeschriebenen Kohlekraftwerke noch Entschädigungen bekommen, kann man dem Steuerzahler eigentlich nicht erklären"
Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag
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Die Opposition im Bundestag ist nach einer ersten Lektüre der Entwürfe enttäuscht. Die Änderungsvorschläge hätten das Gesetz für einen Kohleausstieg nicht verbessert - im Gegenteil. "Bei den viel zu großen Entschädigungssummen erwarte ich einen ernsthafteren Klimaschutz", so Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. "Gerade die Braunkohlekraftwerke werden viel zu spät und gehäuft abgeschaltet." Das bedeute einen deutlich höheren CO2-Auststoß und unter Umständen energietechnische Probleme, wenn viele Kraftwerke auf einmal vom Netz gehen. "Warum die alten und abgeschriebenen Kohlekraftwerke noch Entschädigungen bekommen, kann man dem Steuerzahler eigentlich nicht erklären", schimpft Krischer.
"Die Verträge sind besser als ihr Ruf", kommentiert Kai Niebert, Chef des Deutschen Naturschutzrings und einer der größten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. "Mit den viel zu hohen und gerade für die Leag nicht zu rechtfertigenden Entschädigungen wird die Braunkohle großzügig beerdigt, aber immerhin nicht künstlich am Leben gehalten." Der Braunkohleausstieg könnte nach der derzeitigen Marktlage sogar "von allein" passieren, weil die Energieform einfach nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Rechtlich ist ein früherer Ausstieg durch das vorliegende Gesetz sogar möglich. "Der Kohleausstieg wird mit fortschreitender Klimakrise schneller kommen, als die Kohlekommission geahnt hat. Das wird mit dem Gesetz teuer erkauft, aber die ausgehandelten Verträge machen das durchaus möglich."
Kohleexperten wie Felix Matthes vom Öko-Institut und auch ehemals Mitglied der Kohlekommission sieht noch andere Fallstricke in dem Gesetz: So könnten sogar noch mehr Braunkohlebetreiber aus Mitteldeutschland durch die Hintertür an Entschädigungen kommen, obwohl für Stilllegungen nach 2030 grundsätzlich keine Entschädigungen mehr gewährt werden sollten. "Durch einen Termin-Trick könnte die Politik den Betreibern der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft noch mal zusätzlich Gelder zahlen müssen", meint Matthes. "Allgemein sind die Zahlungen für die Braunkohle in Ostdeutschland deutlich zu hoch angesetzt - deshalb ist es sehr fraglich, ob das mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist."
Ein besonders großer Skandal sei, dass das Braunkohleunternehmen Leag durch das Gesetz sogar bereits ab diesem Jahr die ersten Gelder bekommen dürfte, obwohl erst 2025 das erste Kraftwerk abgeschaltet wird. "Die Länder begründen das mit der Rekultivierung der Tagebaufolgelandschaften, aber im Grunde ist es eine Liquiditätsspritze als Geschenk an den Betreiber, der bis dato noch gar nichts getan hat und seine Tagebaue etwa so ausbeutet wie vor dem Ausstieg genehmigt."
Symbolpolitik: Hambacher Forst retten
Ein Zugeständnis an Klimaaktivisten ist die versprochene Erhaltung des Hambacher Forsts. Im Vertrag zwischen dem Bund und den Braunkohleunternehmen heißt es: "Durch die Einhaltung des Stilllegungspfads kann sichergestellt werden, dass der Hambacher Forst (...) in seinem derzeitigen Erscheinungsbild (...) erhalten bleibt." So wolle RWE Power den Hambacher Forst "entgegen der bisherigen Unternehmensplanung" nicht für den Tagebau in Anspruch nehmen, heißt es in dem Papier.
Der Hambacher Forst hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem Symbol des Widerstands gegen die klimaschädliche Stromgewinnung aus Kohle entwickelt. Grüne und Linkspartei glauben noch nicht so recht an das Zugeständnis: Es gebe weiterhin keine rechtliche Absicherung, dass der Forst nicht abgebaggert wird. "Mit der Verschonung des Hambacher Forstes gewährt die Bundesregierung der Klimabewegung einen symbolischen Sieg, findet aber deswegen noch lange nicht zu einer Politik, die das Klima tatsächlich schützt", findet der Vorsitzende der Linkspartei Bernd Riexinger.
Mitarbeit: Gerald Traufetter
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
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25.06.20, 04:33
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Die Subventionen direkt und indirekt für Steinkohle, Kernenergie und Braunkohle sind rational nicht nachvollziehbar. Da wurde sehr viel Lobbyarbeit betrieben ...
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25.06.20, 08:43
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.362
Bedankt: 3.193
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Erneuerbare Energien sind überhaupt nicht finanzierbar, alles subventioniert blablabla
Das Lobbygeseiere ist in so vielen Hirnen eingesickert, dass der einfache Deutsche es für bare Münze hält, während die CDU ihre Lobbyfreunde finanziert. Ekelhaft
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26.06.20, 12:22
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#4
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1.857
Bedankt: 6.242
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Scientists for Future hat heute zum geplanten Kohleausstiegsgesetz auch Stellung genommen:
Zitat:
Scientists for Future: Wesentliche Defizite des geplanten Kohleausstiegsgesetzes KVBG-E
26.06.2020 – Die Bundesregierung plant, das Gesetz zum Kohleausstieg noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. In Anbetracht der Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens und der inzwischen großen Dringlichkeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, weist der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes folgende wesentliche Defizite auf:
International vereinbarte Klimaschutzziele können nicht eingehalten werden
Zur Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele ist entscheidend, dass Deutschland sein Gesamtbudget nicht überschreitet. Ein klimaphysikalisch und verteilungsethisch gut begründbares CO2-Budget für Deutschland ist rund 6,7 Gt CO2 (SRU 2020). Um das Klima möglichst schnell wirksam zu schützen, müssen insbesondere Maßnahmen mit geringen Vermeidungskosten und sehr hohen Einsparungseffekten ergriffen werden. Ein schneller Kohleausstieg ist dabei wesentlich einfacher und volkswirtschaftlich günstiger als die Reduzierung von Treibhausgasen in anderen Branchen, z.B. dem Verkehrssektor oder der Stahl- oder Zementindustrie. Eine volkswirtschaftlich verträgliche und mit den internationalen Klimaschutzzielen kompatible Minderung der Treibhausgasemissionen lässt sich nur mit einem Kohleausstieg bis etwa 2030 realisieren (Parra et al. 2019; Oei et al. 2020a). Ein späterer Kohleausstieg, der dennoch ein Paris-kompatibles CO2-Budget einhält, wäre nur bei einer Reduktion der Kohleverstromung um bis zu 2/3 in der nächsten Legislaturperiode möglich (SRU 2017).
Die absehbare Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele – von minus 40 % auf minus 50 % oder gar minus 55 % in 2030 – würde zudem eine proportionale Verschärfung auch in Deutschland nach sich ziehen oder zumindest gefordert werden (Hainsch et al. 2020). Wenn Deutschland seine Emissionen weniger als proportional reduzieren wollte, müssten andere EU-Staaten mehr Reduktionen leisten, da die EU sich als Ganzes dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat und entsprechend ihre Beiträge berichten muss.
Zahlreiche Studien belegen, dass ein schnellerer Kohleausstieg bis 2030 möglich wäre (z.B. Oei et al. 2019, Kittel et al. 2020, Oei et al. 2020c). Vor diesem Hintergrund kommt Verheyen (2020) zu dem Schluss, dass der “Reduktionspfad der Bundesregierung – niedergelegt im Klimaschutzgesetz und dem KVBG-E [Kohleverstromungsbeendigungsgesetz … ] aus völkerrechtlicher und grundrechtlicher Perspektive nicht ausreichend” ist.
Zudem gibt es in Deutschland eine breite gesellschaftliche Mehrheit für die international vereinbarten Klimaschutzziele. Zwei Drittel der deutschen Haushalte befürworten den Kohleausstieg (IASS, 2020). Und die Wählerinnen und Wähler würden einen rascheren Kohleausstieg bis 2030 einem späteren Ausstiegszeitpunkt vorziehen (Rinscheid & Wüstenhagen, 2019).
Der Kohleausstieg kann kostengünstiger und effektiver gestaltet werden, als im Gesetzentwurf vorgesehen
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres lag der Anteil der Kohle an der deutschen Nettostromerzeugung lediglich bei rund 20 %. Im Jahr 2019 betrug dieser noch 29 %, im Jahr 2018 sogar 37 %. Es zeigt sich, dass der Ausbau erneuerbarer Energien, günstige Gaspreise und gestiegene Preise für Emissionszertifikate die Kohlestromproduktion auch ohne ein Ausstiegsgesetz und ohne Entschädigungszahlungen allein aus wirtschaftlichen Gründen stark zurückdrängen (AG Energiebilanzen, 2020a, 2020b, 2020c, Fraunhofer ISE 2020).
Zum Einhalten des Pariser Klimaschutzabkommens muss der Ausbau der Photovoltaik und der Windkraft in Deutschland vervielfacht werden. Bei der Photovoltaik muss beispielsweise eine Verfünffachung der jährlichen neu installierten Leistung erreicht werden. Hiermit würden rund 200.000 neue zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen, während durch den Braunkohleausstieg etwa 18.500 Arbeitsplätze betroffen wären (DIW, Wuppertal Institut, Ecologic 2018). Bei einem derart schnellen Photovoltaikausbau ist aber ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken bereits in wenigen Jahren ökonomisch nicht mehr möglich. Ein in die Länge gezogener Kohleausstieg wird darum auch den für den Klimaschutz nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien verhindern.
Die Entschädigungszahlungen sind rechtlich nicht zwingend
In einem vom BMU beauftragten Gutachten für die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen kommen Schomerus und Franßen (2018) zu dem Schluss, dass ein Kohleausstiegsgesetz nicht einer entschädigungswürdigen Enteignung gleichkommt, sondern vielmehr eher nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung ist. Ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen entsteht damit nicht. Allerdings empfehlen die Gutachter Übergangs- und Härtefallregelungen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (2018) kommt in seiner Ausarbeitung zur Stilllegung von Kohlekraftwerken zu dem Ergebnis, dass kein generelles Recht darauf besteht, von gesetzlichen Neuregelungen ausgenommen zu werden, bis sich einmal getätigte Investitionen vollständig amortisiert haben. Im vorliegenden Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz wurde dies nicht berücksichtigt.
Es gibt keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für weitere Zwangsumsiedlungen
Besonders betroffen von der jetzigen Planung des Kohleausstiegs sind die Wohnstätten in den Braunkohlegebieten. Tatsächlich gibt es keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Dörfer für die Gewinnung von Braunkohle zu zerstören und Menschen gegen ihren Willen umzusiedeln. Das geplante Gesetz schreibt jedoch unbegründet dem Tagebau Garzweiler II solch eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit zu – obwohl im Tagebaukomplex Garzweiler-Hambach mit über 700 Millionen Tonnen eine ausreichende Menge Kohle ohne weitere Umsiedlungen gewonnen werden kann (Oei et al. 2020b).
Um ein auf Deutschland berechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, das einer Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75 Grad entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2020 nur noch maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung und der RWE sehen eine Fortführung der Kohleverstromung bis 2038 vor. Daraus resultiert eine Verfeuerung von 630 Millionen Tonnen Braunkohle – ein Vielfaches dessen, was für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele zulässig, aber dennoch ohne weitere Umsiedlungen realisierbar ist (Oei et al. 2020b, siehe auch SRU 2020).
Auch in anderen Braunkohlerevieren sind ausreichend Kohlevorräte zugänglich, ohne dass weitere Dörfer zerstört werden müssten. Dies betrifft drohende unnötige Umsiedlungen im Lausitzer Revier, im Tagebaufeld Mühlrose von Nochten 2, sowie im Mitteldeutschen Revier das Dorf Pödelwitz, dessen weiteres Bestehen vom Tagebau Vereinigtes Schleenhain bedroht ist (DIW, Wuppertal Institut, Ecologic 2018; Umweltbundesamt 2019).
Fossiles Gas ist nur begrenzt als Übergangstechnologie geeignet
Im Rahmen des Kohleausstiegs plant die Bundesregierung die Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerke finanziell zu fördern. Beispielsweise wird so ein neues Gaskraftwerk am Standort Jänschwalde geplant. Fossile Gaskraftwerke führen jedoch – unter Einbeziehung der Emissionen bei der Rohstoffgewinnung und beim Transport – zu einem Umfang an Treibhausgasemissionen, der nicht mit dem Ziel der angestrebten Klimaneutralität vereinbar ist (Hainsch et al. 2020). Statt der finanziellen Förderung von neuen Gaskraftwerken müsste der Ausbau der erneuerbaren Energien stärker forciert werden. Dies ist, je nach rechtlicher Regelung, auch ohne staatliche Zuschüsse möglich. Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die Versorgung von Deutschland und Europa mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewährleistet werden kann (z.B. Bartholdtsen et al. 2019). Löffler et al. (2019) weisen in diesem Zusammenhang nach, dass bei einem beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien zusätzliche Gaskraftwerke zu “Stranded Assets” werden, was gegen eine vorherige Subventionierung durch Steuergelder spricht.
Aktuelle Links
Offizielle Internetseite des Bundestags mit dem geplanten Ablauf der Sitzung und den Links zu den Gesetzesentwürfen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). Veröffentlichung 24.02.2020
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland. (Teil des Entwurfs des Kohleausstiegsgesetz im §42). (pdf erzeugt am 23.6.2020) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
(zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)
Quellen
AG Energiebilanzen. 2020a. Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland. Daten für die Jahre von 1990 bis 2018 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
AG Energiebilanzen. 2020b. Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2019 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
AG Energiebilanzen. 2020c. Energieverbrauch in Deutschland. Daten für das1. Quartal 2020 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bartholdtsen, Hans-Karl, Anna Eidens, Konstantin Löffler, Frederik Seehaus, Felix Wedja, Thorsten Burandt, Pao-Yu Oei, Claudia Kemfert, Christian von Hirschhausen. “Pathways for Germany’s Low-Carbon Energy Transformation Towards 2050”. Energies 2019, 12(15), 2988. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
DIW, Wuppertal Institut, Ecologic. 2018. “Die Beendigung der energetischen Nutzung von Kohle in Deutschland: Ein Überblick über Zusammenhänge, Herausforderungen und Lösungsoptionen”. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ (Löschel, A., Grimm, V., Lenz, B., Staiß, F.) 2020. Klimaschutz vorantreiben, Wohlstand stärken – Kommentierung zentraler Handlungsfelder der deutschen Energiewende im europäischen Kontext. Juni 2020. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Fraunhofer ISE. 2020. Jährlicher Stromerzeugung in Deutschland. (online) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (25.5.2020)
Hainsch, Karlo, Hanna Brauers, Thorsten Burandt, Leonard Göke, Christian von Hirschhausen, Claudia Kemfert, Mario Kendziorski, Konstantin Löffler, Pao-Yu Oei, Fabian Präger and Ben Wealer. 2020. “Make the European Green Deal Real – Combining Climate Neutrality and Economic Recovery” DIW Berlin: Politikberatung kompakt 153. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
IASS. 2020. “Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende 2019”. Potsdam. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Kittel, Martin, Leonard Goeke , Claudia Kemfert , Pao-Yu Oei Christian von Hirschhausen. 2020. “Scenarios for Coal-Exit in Germany – A Model-Based Analysis and Implications”. European Context. Energies 13, 2041. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Löffler, Konstantin, Thorsten Burandt, Karlo Heinsch, Pao-Yu Oei. 2019. “Modeling the low-carbon transition of the European energy system – A quantitative assessment of the stranded assets problem”. Energy Strategy Reviews, Volume 26, November 2019, 100422. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Oei, Pao-Yu, Isabell Braunger, Catharina Rieve, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen. 2020b. “Garzweiler II: Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus”. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 150. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Oei, Pao-Yu, Leonard Göke, Claudia Kemfert, Mario Kendziorski und Christian von Hirschhausen. 2019. “Erneuerbare Energien als Schlüssel für das Erreichen der Klimaschutzziele im Stromsektor”. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 133. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Oei, Pao-Yu, Mario Kendziorski, Philipp Herpich, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen. 2020a. “Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist”. DIW Berlin- Politikberatung Kompakt 148. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Oei, Pao-Yu, Hauke Hermann, Philipp Herpich, Oliver Holtemöller, Benjamin Lünenbürger, Christoph Schult. 2020c. “Coal phase-out in Germany – Implications and policies for affected regions”. Energy Volume 196. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Parra, Paola Yanguas, Niklas Roming, Fabio Sferra, Michiel Schaeffer, Ursula Fuentes Hutfilter, Anne Zimmer, Tino Aboumahboub, Bill Hare. 2018. “Science based coal phase-out pathway for Germany in line with the Paris Agreement 1.5°C warming limit: Opportunities and benefits of an accelerated energy transition”. Climate analytics. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Rinscheid, Adrian, Rolf Wüstenhagen. 2019. “Policy Brief: German voters would prefer a more ambitious timeline to phase out coal”. Nature Energy, Vol. 4, 1016-1017. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Schomerus, Thomas, Gregor Franßen. 2018. “Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohle-Kraftwerken”. Essen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
SRU. 2017. “Kohleausstieg jetzt einleiten: Stellungnahme” Berlin. SRU. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
SRU. 2020. “Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa: Umweltgutachten 2020”. Berlin. SRU. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Statistik der Kohlewirtschaft e.V.. 2018. “Der Kohlenbergbau in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2018”. Essen, Bergheim. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Umweltbundesamt, 2019, “Klimaschutz und Kohleausstieg: Politische Strategien und Maßnahmen bis 2030 und darüber hinaus” Climate Change | 27/2019. Dessau-Roßlau. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Verheyen, Roda. 2020. Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung am 25.Mai 2020. Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weitere Gesetze (KVBG) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestages. 2018. “Stilllegung von Kohlekraftwerken”. WD 3 -3000-360/18.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Edit:
Ebenfalls von Scientists for Future dazu:
Zitat:
Ein teuer erkaufter, zu langsamer Kohleausstieg
Scientists for Future zum vorliegenden Gesetzentwurf
26.06.2020 – Zur bevorstehenden Entscheidung über das Kohleausstiegsgesetz und den Kabinettsbeschluss am 24.06. zum Vertrag über den Ausstieg aus der Braunkohle nehmen die Scientists for Future Berlin (S4F) Stellung.
In einer Beurteilung des Gesetzentwurfs wird hervorgehoben, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen und Emissionsminderungen nicht ausreichen werden, um die international verabredeten Treibhausgasreduktionen einzuhalten. Ohne zusätzliche Eingriffe droht Deutschland sowohl nationale als auch internationale Klimaschutzvereinbarungen zu verfehlen, womit auch entsprechende Strafzahlungen verbunden sind. Gerade die Kohleverstromung, und hier besonders die CO2-intensive Braunkohleverstromung, ist der entscheidende Hebel, um die erforderlichen Emissionsminderungen doch noch zu erreichen: „Ein schneller Kohleausstieg bis 2030 technisch möglich, wesentlich einfacher und volkswirtschaftlich günstiger als die Reduzierung von Treibhausgasen in anderen Branchen, z.B. der Stahlindustrie oder dem Verkehrssektor,“ äußert sich der Energiewissenschaftler Dr. Pao-Yu Oei. Die großen Reduktionspotentiale bei Stromerzeugung aus Kohle müssen genutzt werden, um Spielräume für die wesentlich komplexeren Herausforderungen in anderen Sektoren zu schaffen.
Auch kann der Kohleausstieg kostengünstiger und effektiver gestaltet werden als im Gesetzentwurf vorgesehen. Prof. Volker Quaschning weist darauf hin, dass in den ersten sechs Monaten dieses Jahres der Anteil der Kohle an der deutschen Nettostromerzeugung bei knapp unter 20 Prozent lag, Tendez abnehmend: Im Jahr 2019 betrug dieser noch 29 Prozent, im Jahr 2018 sogar 37 Prozent. Quaschning: „Der Ausbau erneuerbarer Energien, günstige Gaspreise und gestiegene Preise für Emissionszertifikate haben auch ohne Ausstiegsgesetz und Entschädigungszahlungen die Kohlestromproduktion allein aus wirtschaftlichen Gründen stark zurück drängt.“ Im Klartext heißt das: die Braunkohleunternehmen erhalten mehr Geld als angemessen wäre, denn wegen des sich stark ändernden Energiemarkts werden Braunkohlekraftwerke zunehmend unrentabler und würden in Zukunft auch ohne Ausstiegsgesetz abgeschaltet werden.
Der vorliegende Vertragsentwurf zwischen der Bundesregierung und den Braunkohleunternehmen hingegen sieht Entschädigungszahlungen von deutlich über vier Mrd. Euro vor. Dazu liegen auch aus dem Bundesumweltministerium und vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags kritische Gutachten vor. „Ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen entsteht nach Ansicht der Gutachter nicht, allerdings empfehlen die Autoren Übergangs- und Härtefallregelungen,“ sagt dazu der Energiefachmann Jürgen Blümer.
Das globale CO2-Budget zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels ist begrenzt. Als ein Land, das pro Kopf gerechnet deutlich mehr Treibhausgase emittiert als im weltweiten Durchschnitt und das zugleich zu den wohlhabendsten Ländern zählt, hat Deutschland die technischen und finanziellen Möglichkeiten, stärkere Anstrengungen zu unternehmen. Die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen, die hier getroffen werden, die technologischen Entwicklungen für ein nachhaltiges Wirtschaften, die Erforschung zukunftstauglichen Prozesswissens – all das hat größere Auswirkungen, als direkt messbar ist. Unser Land kann weltweit auf diesen Zukunftsfeldern eine Führungsrolle übernehmen.
Für die Emissionsminderung ist der vorliegende Gesetzentwurf lediglich eine teuer erkaufte Chance mit unsicherem Ergebnis.
Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
Prof. Dr. Volker Quaschning, *protected email*
Dr. Pao-Yu Oei, *protected email*, 01577-2856573
Hinweis: Am heutigen Freitag findet um 14:30 Uhr im Berliner Invalidenpark, direkt neben dem Bundeswirtschaftsministerium die Eröffnung der einwöchigen Ausstellung “Galerie des Scheiterns” von Fridays for Future Berlin statt. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]) Als S4F-Redner wird Dr. Timmo Krüger, Leibniz Institut (IRS), dort sprechen.
V.i.S.d.P. Franz Ossing, Scientists for Future, *protected email*
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
Geändert von Wornat1959 (26.06.20 um 12:30 Uhr)
Grund: Ergänzung um zweiten Artikel
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