Gerichtsentscheidung:"Identitäre Bewegung"darf"gesichert rechtsextrem"genannt werden
Zitat:
Gerichtsentscheidung
"Identitäre Bewegung" darf "gesichert rechtsextrem" genannt werden
Niederlage für die "Identitäre Bewegung" in Deutschland: Die Gruppe dürfe vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Anhänger der "Identitären Bewegung" in Berlin (Archivaufnahme) Paul Zinken/ picture alliance / Paul Zinken/d
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die "Identitäre Bewegung" laut einer Gerichtsentscheidung als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der "Identitären Bewegung", [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zu unterlassen, zurück.
Die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, erklärte das Gericht. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten.
Besonders die zentrale Forderung der "Identitären Bewegung" nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen "Reinheit" aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Schon vor Jahren war die "Identitäre Bewegung" Deutschland in den Blick des Verfassungsschutzes geraten: Mitglieder haben Kontakte in die rechtsextremistische Szene, Führungskräfte waren früher selbst Teil rechtsextremistischer Organisationen, hinzu kommen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Im Juni 2016 hatte der Verfassungsschutz die Gruppe deshalb bereits zum Verdachtsfall erklärt.