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25.05.20, 16:01
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Verfassungsgericht in Thüringen Abgeordnete dürfen Babys in Sitzungssaal mitbringen
Zitat:
Verfassungsgericht in Thüringen
Abgeordnete dürfen Babys in Sitzungssaal mitbringen
Die Grünenabgeordnete Madeleine Henfling wurde 2018 des Plenums verwiesen, weil sie ihr Baby dabei hatte. Ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts könnte nun zum Signal für andere Parlamente werden.
25.05.2020, 15.46 Uhr

Thüringer Abgeordnete Madeleine Henfling (Grüne): 2018 sorgte ihr Fall für Empörung
Michael Reichel/ dpa
Vor etwa zwei Jahren sorgte der Fall der Abgeordneten Madeleine Henfling in Deutschland für Diskussionen. Die Thüringer Grünenpolitikerin musste damals den Plenarsaal verlassen, weil sie ihr Baby zur Sitzung mitgebracht hatte. Anderen Abgeordneten in Thüringen soll das künftig nicht mehr passieren. Sie haben einem Gerichtsentscheid zufolge fortan das Recht, ihre Babys zu Landtagssitzungen mitzubringen.
Darauf verständigten sich bei einer Verhandlung vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Weimar Vertreter des Landtages und der Grünenfraktion. Die Richter schlugen einen Vergleich in dem Rechtsstreit vor. Das Mitnahmerecht gilt für Kinder im Alter bis zu einem Jahr, wenn sie die Sitzungen des Parlaments nicht stören, heißt es in dem Vergleich, den beide Seiten akzeptierten.
Er enthält zudem den Passus, dass die Thüringer Landtagspräsidentin bei älteren Kindern nach ihrem Ermessen entscheidet, ob sie zu einer Plenarsitzung mitgebracht werden können. Geklagt hatten die Abgeordnete Henfling sowie die Landtagsfraktion der Grünen.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, sprach von einem Signal auch für andere Parlamente. "Erstmals gibt es zur Mitnahme von Kindern eine schriftlich fixierte und damit verbindliche Regelung."
Sind Politik und Familie vereinbar?
Wie der MDR berichtet, hatten Grünenfraktion und Landtagspräsidium bereits vor der Verhandlung Einigungswillen signalisiert, weil nach dem Vorfall vor fast zwei Jahren bereits Kleinkinder in den Plenarsaal mitgebracht werden konnten und im Landtag in Erfurt ein Stillzimmer eingerichtet worden sei.
Anders als andere berufstätige Eltern haben Abgeordnete kein Recht auf Elternzeit. Der Fall von Henfling hatte 2018 eine Diskussion über die Vereinbarkeit von Politik und Familie ausgelöst. Bemühungen um mehr Kinderfreundlichkeit gab es in den Parlamenten jedoch schon vorher. Schon 2017 hat der Bundestag ein Spielzimmer eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen brachte die Grünenabgeordnete Verena Schäffer bereits 2016 ihr Baby mit in den Plenarsaal - und bekam dafür Applaus.
asc/dpa
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Quelle:
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Hier der Artikel (Interview) aus dem Jahr 2018 >>>
Nach Verweis im Thüringer Landtag
"Es geht mir nicht mal darum, mein Kind im Plenarsaal zu stillen"
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