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[Recht & Politik] "Hetze und Falschbehauptungen": Gericht straft Broder für Roth-Kritik ab

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Ungelesen 08.05.20, 17:18   #1
BLACKY74
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Standard "Hetze und Falschbehauptungen": Gericht straft Broder für Roth-Kritik ab

Zitat:

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth darf einen Publizisten weiter hart kritisieren.
(Foto: imago images/Metodi Popow)

Das Oberlandesgericht Dresden entscheidet: Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth darf einem populären Publizisten weiterhin ein fragwürdiges Geschäftsmodell unterstellen. Die Politikerin war vorher Opfer von "Hetze" geworden, wie das Gericht feststellt.

Der Publizist Henryk M. Broder ist mit einer Klage gegen Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth gescheitert. "Die sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden. Der Beschluss sei im schriftlichen Verfahren Ende April ergangen und nicht öffentlich verhandelt worden. Den Angaben nach ging es um eine Äußerung Roths, dass Broders "Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht". Der Senat habe das als zulässige Meinungsäußerung eingestuft.

Nach einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" unter Berufung auf den schriftlichen Gerichtsbeschluss darf die Grünen-Politikerin dies nun weiter behaupten. In einem Interview mit der Zeitung vom Oktober 2019 hatte Roth gesagt: "Aus Worten werden ganz schnell Taten" und forderte: "Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs."

"Hetze", nicht "farbenfrohe Darstellung"

Die Aussage Roths in dem Interview hat aus Sicht des Gerichts einen wahren Tatsachenkern. Der Zivilsenat des OLG habe auf mehrere Texte des Autors verwiesen. Broder hatte Roth demnach unter anderem als "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" bezeichnet. Das könne unschwer als "Hetze" eingestuft werden, "auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich "farbenfrohen Darstellung" für sich in Anspruch nimmt", zitierte die Zeitung aus dem Beschluss.

Ebenso verwiesen die Richter auf zwei Texte Broders, die objektiv unwahre Behauptungen enthielten - beide zum Nachteil Roths. Vor Broder war bereits der Publizist Roland Tichy mit einer Klage gegen Roth vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert.
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Ungelesen 08.05.20, 18:43   #2
Lord_Wellington
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Broder - auch so einer, der sich andauernd auf die Meinungsfreiheit beruft, wenn er hetzt und lügt (siehe Gerichtsbeschluss). Aber wenn man ihn mit seinen eigenen Lügen konfrontiert, hat es sich ganz schnell mit der Meinungsfreiheit. Pure Doppelmoral. Kennt man ja von seinen Spießgesellen.
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