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[Brisant] Neuer Bußgeldkatalog Ab 21 km/h zu viel ist jetzt der Führerschein weg

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Ungelesen 27.04.20, 18:03   #1
Avantasia
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Standard Neuer Bußgeldkatalog Ab 21 km/h zu viel ist jetzt der Führerschein weg

Zitat:

Der im Februar verabschiedete neue Bußgeldkatalog für Autofahrer tritt am 28. April in Kraft - und er enthält drastische Verschärfungen. Hingegen werden Radfahrer künftig bevorzugt behandelt. FOCUS Online zeigt, wo Autofahrer besonders abkassiert werden.

Nachdem der Bundesrat der Straßenverkehrsnovelle der Regierung bereits im Februar zugestimmt hatte, treten die neuen Bestimmungen ab Dienstag, den 28.4. in Kraft. Viele Verkehrsverstöße werden teurer, außerdem kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Einige Beispiele:

1. Tempolimit: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig viel höhere Strafen und verlieren auch schneller den Führerschein:

Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

2. Rettungsgasse: Wer sie nicht bildet, zahlt hohe Strafe


Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Das war bislang erst möglich, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beiziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam. Die Höhe der Bußgelder für diese Vergehen bleibt unverändert und betragen 240, 280 und 320 Euro – dazu immer mit zwei Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

3. Parkverstöße: Neuer Geldregen für Gemeinden

Auch Parkregeln zu missachten, wird teurer - viele finanziell klamme Gemeinden dürften sich schon über höhere Einnahmen freuen. Bis zu 100 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt sind möglich. Wer sein Auto etwa an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro. Werden jeweils Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt. 55 Euro kostet auch das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.

4. Radfahrer werden stark bevorzugt


Velo-Nutzer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.

5. Blitzer-Apps: Nutzung wird teuer


Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen ( die Einschätzung eines Verkehrsrechts-Experten dazu finden Sie hier). Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

"Schwächere Verkehrsteilnehmer schützen"


Die neuen Regeln sollen laut eines Tweets des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vor allem "schwächere Verkehrsteilnehmer" wie Radfahrer und Fußgänger schützen.
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Ungelesen 27.04.20, 19:06   #2
Schmicky
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Punkt 4 ist für Radfahrer sau gefährlich.
Dabei gibt es noch mehr tote.

Aber auch, werden einige Autofahrer / Motorradfahrer öfters zu Fuß gehen dürfen.
Dazu müssen die Blitzen und auch Polizisten, Sie erst einmal bekommen.

Bei der Rettungsgasse, noch zu billig, 4 stelligen Betrag müsste es sein und mit 5 Punkte und 6 Monaten Fahrverbot. Und dazu die MPU (Idiotentest)

Der Letzte Punkt "Schwächere Verkehrsteilnehmer schützen"
, kann ich mir nicht vorstellen, dass das was bringt.

Ansonsten finde ich es richtig.
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Gruß Schmicky
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Ungelesen 28.04.20, 06:02   #3
Shao-Kahn
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Mit Maske keine Fotos
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Ungelesen 28.04.20, 08:22   #4
lilprof
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Ich finde die Verschärfungen ok und den Bezug zu den "schwächeren Verkehrsteilnehmern" glaubwürdig.
Bei den Geschwindigkeitsübertretungen muss ich mich als Mopedfahrer an die eigene Nase packen - da bin ich mal leicht lappenmäßig gefährdet

Besonders wichtig finde ich das Vorbeifahren mit Mindestabstand. Häufig erlebe ich als Radfahrer dichtes Vorbeifahren, selbst wenn die Gegenspur frei ist und ausreichend Platz für gebührenden Abstand wäre.
Leider lassen sich hier Übertretungen selten nachweisen - von daher ist es wohl eher eine optimistische Wunschvorstellung
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Ungelesen 28.04.20, 09:20   #5
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert.
Ich weiß nicht wie es in anderen Städten aussieht aber bei uns ist es bereits so und es funktioniert einfach nicht. Da wird munter geplaudert anstatt sich auf den Verkehr zu konzentrieren und es gab schon viele Unfälle.

Wie sieht es eigentlich aus wenn sich Fahrradfahrer durch Autos die z.B. vor einer roten Ampel oder im Stau stehen hindurchschlängeln? Auch sehr oft erlebt und brand gefährlich wenn es für die Autos wieder vorwärts geht. Da ist nichts mit "Sicherheitsabstand".
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Ungelesen 28.04.20, 09:52   #6
Shao-Kahn
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Auch wenn ich dem zustimme, dass Radfahrer einen besonderen Schutz genießen sollten, sollten sich die Radfahrer auch an die Verkehrsregeln halten. Das Durchschlängeln ist mMn nicht das Schlimmste.

Radfahrer wechseln rechte- und pflichtentechnisch zwischen PKW und Fußgänger als Verkehrsteilnehmer nach eigenem gutdünken.

So lande es passt, sind es Verkehrsteilnehmer mit den gleichen Rechten wie sie der motorisierte Verkehrsteilnehmer hat. Sobald die Pflichten des PKW nachteilig werden oder einfach nur der Fußgänger die "besseren" Rechte hat, wird ohne Nachdenken gewechselt.

Z.B. Radfahren (und das nicht zu langsam) durch die volle Fußgängerzone oder falsch herum in die Einbahnstraße.
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Ungelesen 28.04.20, 10:21   #7
MunichEast
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Ob Radfahrer sich nun nicht ordnungsgemäß Verhalten und sich selbst gefährden ist Sache der Polizei und der Ordnungsämter. Als Auto- oder LKW Fahrer hat man eine höhere Sorgfaltspflicht, da man in der stärkeren Position ist. Es bringt nichts zu lamentieren man hatte doch Vorfahrt, wenn der Radfahrer unter dem Auto liegt. Natürlich ärgern einen rücksichtslose Verkehrsteilnehmer, aber wie oft denkt man lobend über den Radfahrer vor einem nach, der anständig fährt ?

Die neue Versordnung sehe ich skeptisch. Gerade der alte Bußgeldbereich wäre ausreichend hätte man in auch angewandt. Was bringen höhere Strafen, wenn schlicht das Personal in der Verkehrsüberwachung fehlt. Mein Nachbar, ein Rentner, fährt immer mit seiner Auto falsch herum in den Kreisverkehr um so schneller direkt vor seinem Haus zu parken.

In der nahen Einkaufsstraße fahren regelmäßig Autos durch die rote Fußgängerampel, selbst mit querenden Fußgängern. Die Polizei weiß davon und hat mir geraten Vorsicht walten zu lassen, auch wenn ich als Fußgänger grün habe. Sie können dort aus Personalmangel nicht kontrollieren.

Solche Auswüchse entstehen bei fehlender Kontrolle und da helfen strengere Gesetze oder Bußgelder nichts.
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Ungelesen 28.04.20, 10:26   #8
Caplan
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Der Witz ist ja eher, das genau die Radfahrer die kleien Schweinchenmentaltiaet an den Tag legen, die in einem Alter sind, wo sie entweder selbst PKW-fahrer sind oder allenernstes noch irgendeinen Erziehungsauftrag haben. Das ist eigentlich eher " unertraegliche" Dummheit.
Wie ueblich, gibt es da auch sonne und sonne.

Geändert von Caplan (28.04.20 um 11:23 Uhr)
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Schmicky (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 10:40   #9
Shao-Kahn
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
[...]wie oft denkt man lobend über den Radfahrer vor einem nach, der anständig fährt ?[...]
Genauso oft, wie man lobend über PkW, LkW oder Bus denkt. Selbst wenn ein Traktor sich absolut ordnungsgemäß, halt nur deutlich langsamer und breiter/länger/höher, durch den Straßenverkehr bewegt, denkt man nicht lobend über den Fahrer nach, sondern ist genervt. Das ist kein Argument.

Die Tatsache, dass man als PKW-Fahrer die höhere Sorgfaltspflicht hat, Ist richtig und sinnig. Aber, wenn man umsichtig in die Einbahnstraße fährt, sollte man davon ausgehen können, dass man sich richtig verhällt. Wenn ein Radfahrer unerlaubter Weise von der anderen Seite (und das machen die) hineinfährt, entsteht eine Gefahrensituation, die der Autofahrer nicht vermeiden kann. Hier hat der Radfahrer kein Interesse daran, über die stärkere Position nach zu denken. Hier gibt es einen Vorteil

Wenn der Straßenverkehr die rote Ampel sieht, dann wird flott über den Gehweg ausgewichen. Da ist dann von Abstand zu Fußgängern keine Rede mehr.

Die Besten, sind noch die No-1-Helden, die ohne Licht und Reflektoren in schwarzer Kleidung bei herbstlichem Schmuddelwetter in der Dunkelheit unterwegs sind.
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Zitat:
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Das ist kein Argument.
Ich bin mir halt nicht sicher ob eine Diskussion über manche verkehrswidrigen Radfahrer oder Autofahrer ein erhöhter Bußgeldkatalog löst.
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Ich bin mir halt nicht sicher ob eine Diskussion über manche verkehrswidrigen Radfahrer oder Autofahrer ein erhöhter Bußgeldkatalog löst.
Nö, das tut es nicht. Wenn sich alle an die Regeln halten würden, bräuchten wir keine Strafen.
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Kirkwscks4eva (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 10:59   #12
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In meinen Augen ist es nur eine weitere Beschneidung der Autofahrer.

Angefangen mit dem Umstellen der Punkteregelung und Fortführung mit dem neuen Strafenkatalog, der so nebenbei von Scheuer so durchgewunken wurde.
Ob es dabei um die Sicherheit geht, wage ich doch zu bezweifeln. Im Endeffekt geht es nur noch um die Kohle. Und mit wem läßt sich die meiste Kohle generieren ?
Mit dem Autofahrer.

Und die Sicherheit der Fahrradfahrer ist m.E. nur ein Vorwand, weil die selten wegen ihrer Vergehen überprüft werden.
Fahren ohne Licht... ich seh doch was
Fahren mitten auf der Strasse... die Strasse gehört mir
Rote Ampel... gilt nicht für mich
Fußgänger .... ich bin schneller, mach dich aus dem Weg
Einbahnstrasse... egal, ich darf das
30er Zone .... ich bin schneller
usw.
usw.
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Ungelesen 28.04.20, 11:16   #13
karfingo
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Bußgeld für Radfahren auf dem Fußweg wurde auf 100 Euro erhöht.
Quelle: ADFC
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Ungelesen 28.04.20, 11:37   #14
Wornat1959
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Dazu:

Zitat:
Mo, 2020-04-27 17:27 Berlin (dpa)
Neue Bußgelder: Mehr Schutz für Fußgänger, Radfahrer und Umwelt

Eben mal richtig Gas geben? In zweiter Reihe parken, am besten noch auf dem Radweg? Wer es mit den Verkehrsregeln nicht ganz so genau nimmt, sollte schon mal sein Kleingeld zählen und sich mit dem öffentlichen Nahverkehr vertraut machen. Ab Dienstag drohen höhere Strafen und schneller ein Fahrverbot.

Berlin (dpa) - Ab diesem Dienstag gelten wesentlich höhere Bußgelder und Fahrverbote für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder. Dabei geht es darum, den Verkehr vor allem innerorts für Fußgänger und Fahrradfahrer sicherer zu machen und umweltfreundliche Antriebe zu fördern. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht aber auch strengere Ahndungen für Verkehrsverstöße außerhalb von Ortschaften vor. «Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer», sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in «Flensburg», bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Und wer frei nach dem Motto des Schlagers von Popsänger Markus Mörl «Ich will Spaß, ich geb Gas» nur 21 km/h zu schnell durch die Radarfalle brettert, kann künftig zu Fuß nach Hause gehen, der Führerschein ist dann für einen Monat weg.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein «ausreichender Seitenabstand» vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Bei ADAC, FDP und vor allem der AfD stießen die neuen Regelungen auf teils heftige Kritik. «Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung», sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur.

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es «teilweise an Maß und Mitte». Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte - für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei «praxisfern und überzogen».

Die AfD sprach gar von einem «Bußgeldkatalog des Schreckens». Tausende Autofahrer würden «kriminalisiert», erklärte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel. Eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h - das könne bei einem plötzlichen Erreichen einer Tempo-30-Zone kurzzeitig schon mal passieren - solle ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, schrieb Spaniel. Berufskraftfahrern oder Handwerkern drohe dann neben einem Bußgeld von 80 Euro ein Fahrverbot, das häufig auch zu einer Entlassung führe. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die neuen Regeln gar eine «Führerschein-Vernichtungsmaschine».

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, kritisierte jedoch, dass die neuen Regeln dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen würden. Es fehle an Erleichterungen für die Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden. Verkehrssicherheitszonen, in die nur Lastwagen einfahren dürften, die einen Abbiegeassistenten haben, seien ebenfalls nicht in Sicht. Scheuer sei auch angesichts der Corona-Pandemie in der Pflicht, zügig nachzubessern. «Gerade jetzt ist mehr Platz für Rad- und Fußverkehr notwendig, um die geltenden Abstandsgebote überhaupt einhalten zu können», betonte Gelbhaar.

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Kurt Bodewig, begrüßte in weiten Teilen die Neuerungen: «Beim Schutz von Radfahrenden geht die Novelle in die richtige Richtung. Auch härtere Strafen bei der Rettungsgasse können helfen, dass Einsatzkräfte schneller am Unfallort sind.» Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete die Erhöhung der Bußgelder positiv. Die GdP habe sich bereits in der Vergangenheit kritisch zur im internationalen Vergleich geringen Höhe der sogenannten Discount-Bußgelder hierzulande geäußert, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff.

Der Gewerkschafter verwies jedoch darauf, dass die Verschärfung der Sanktionen auch zu möglicher Mehrarbeit führen könne. «Wenn künftig schon bei geringeren Verstößen der Verlust des Führerscheins droht, ist zu erwarten, dass die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen Bußgeldbescheide und Anordnungen von Fahrverboten - und damit in letzter Konsequenz auch die Zahl der Gerichtsverfahren in Sachen Verkehrsverstößen - steigen wird», gab Schilff zu bedenken. Dies dürfe nicht dazu führen, dass die Polizeibeschäftigten der Verkehrsüberwachung, die zumeist ohnehin schon sehr stark belastet seien, künftig noch mehr Zeit «am Schreibtisch» oder in langwierigen Gerichtsverhandlungen mit der Bearbeitung von in der Praxis häufig sehr eindeutigen Delikten verbringen müssten.

Die Umweltorganisation Greenpeace nahm die neue Verordnung zum Anlass, um Kommunen aufzufordern, den Straßenraum anders aufzuteilen. «Mit den neuen Regeln für den Straßenverkehr können Städte leichter und schneller mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger schaffen», sagte Greenpeace-Verkehrsexpertin Marion Tiemann. «Nun müssen sie diese Möglichkeiten auch nutzen.»
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Und:

Zitat:


Bundesweit neuer Bußgeldkatalog
Für Falschparker und Raser wird es jetzt teurer

28.04.20 | 07:43 Uhr

Schnell das Gaspedal durchtreten, obwohl 30 auf dem Schild steht? Oder kurz anhalten auf dem Streifen für Radfahrer? Dafür zahlen Verkehrssünder ab Dienstag mehr: Denn es gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Er soll vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen.

Ab diesem Dienstag gelten wesentlich höhere Bußgelder für Verkehrssünder und Fahrverbote werden schneller ausgesprochen. Das sieht die Novelle der bundesweiten Straßenverkehrsordnung vor. Dabei gehe es darum, den Verkehr vor allem innerorts für Fußgänger und Fahrradfahrer sicherer zu machen und umweltfreundliche Antriebe zu fördern, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Vorteile bringen sie für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

21 Kilometer pro Stunde zu schnell - Führerschein weg

Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bisher mit bis zu 25 Euro - jetzt mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Um den Führerschein für einen Monat zu verlieren, reicht es laut der neuen Verordnung, 21 Kilometer pro Stunde zu schnell zu fahren.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können dagegen einfacher ausgewiesen werden.

FDP findet neue Bußgelder "praxisfern und überzogen"

Bei ADAC, FDP und vor allem der AfD stießen die neuen Regelungen auf teils heftige Kritik. "Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur.

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es "teilweise an Maß und Mitte". Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte. Für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei "praxisfern und überzogen".

Den Grünen gehen die neuen Regeln nicht weit genug

Die AfD sprach von einem "Bußgeldkatalog des Schreckens". Tausende Autofahrer würden "kriminalisiert", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die neuen Regeln gar eine "Führerschein-Vernichtungsmaschine".

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, kritisierte jedoch, dass die neuen Regeln dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen würden. Es fehle an Erleichterungen für die Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden. Verkehrssicherheitszonen, in die nur Lastwagen einfahren dürften, die einen Abbiegeassistenten haben, seien ebenfalls nicht in Sicht.

Scheuer sei auch angesichts der Corona-Pandemie in der Pflicht, zügig nachzubessern. "Gerade jetzt ist mehr Platz für Rad- und Fußverkehr notwendig, um die geltenden Abstandsgebote überhaupt einhalten zu können", betonte Gelbhaar.

Schluss mit "Discount-Bußgeldern"

Die Umweltorganisation Greenpeace nahm die neue Verordnung zum Anlass, um Kommunen aufzufordern, den Straßenraum anders aufzuteilen. "Mit den neuen Regeln für den Straßenverkehr können Städte leichter und schneller mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger schaffen", sagte Greenpeace-Verkehrsexpertin Marion Tiemann. "Nun müssen sie diese Möglichkeiten auch nutzen."

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Kurt Bodewig, begrüßte in weiten Teilen die Neuerungen: "Beim Schutz von Radfahrenden geht die Novelle in die richtige Richtung. Auch härtere Strafen bei der Rettungsgasse können helfen, dass Einsatzkräfte schneller am Unfallort sind." Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete die Erhöhung der Bußgelder positiv. Die GdP habe sich bereits in der Vergangenheit kritisch zur im internationalen Vergleich geringen Höhe der deutschen "Discount-Bußgelder" geäußert, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 27.04.2020, 19:30 Uhr
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Stefan Gelbhaar schreibt ausführlich dazu:
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Mit Maske keine Fotos
Ist beim Autofahren verboten. Wird noch teurer.
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Die Diskussion führt doch zu nix..

Radfahrer haben im Strassenverkehr einfach nichts zu suchen,Sie sollen alle samt eine Schulung machen.

Ich bin selbst Motorradfahrer, hab es oft erlebt, wie rücksichtslos Radfahrer gegen LKW oder PKW mitfahren. Und die LKW und PKW Fahrer müssen aufpassen.
Radfahrer: "Augen zu und durch, es passiert schon nichts"

Das wird im Strassenverkehr nie funktionieren.

Erst gestern fuhr ich gemütlich eine Tour, was sah ich, gerade das Deutschland weit ist das Gesetz draussen, fahren Radfahrer nebeneinander auf der Straße , unterhalten sich r , fahren freihändig im Strassenverkehr. Und machen kein Platz (Behindern den Verkehr)

Es steht deutlich dabei (erster Post)
Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert


-----------

Der Witz ist auch noch, um den Radfahrer zu überholen sollen innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Abstand eingehalten werden.
Wenn zwei Nebeneinander fahren und die ganze Spur von 2,60 Meter einnehmen, sollen die die anderen Teilnehmer (PKW LKW etc.), auf den Randstreifen (ins Feld fahren) im Gegenverkehr fahren, damit die Meter eingehalten werden?

Ist etwas "Spitz" gesagt, aber ist doch wahr.--.......
__________________
Gruß Schmicky

Geändert von Schmicky (28.04.20 um 13:11 Uhr)
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Ungelesen 28.04.20, 13:20   #17
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Schmicky Beitrag anzeigen

Der Witz ist auch noch, um den Radfahrer zu überholen sollen innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Abstand eingehalten werden.
Wenn zwei Nebeneinander fahren und die ganze Spur von 2,60 Meter einnehmen, sollen die die anderen Teilnehmer (PKW LKW etc.), auf den Randstreifen (ins Feld fahren) im Gegenverkehr fahren, damit die Meter eingehalten werden?
Das ist der Sinn der Sache. Du überholst Autos auch nur wenn es der Gegenverkehr zuläßt. So sollen dichte Vorbeifahrten an Radfahrern vermieden werden.
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betaalpha (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 13:35   #18
Schmicky
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Da haste was falsch verstanden, es geht mir nicht um die PKW/LKW etc., es geht mir um den Abstand.

Wenn, zwei Radfahrer einer rechts und der andere links auf der Fahrbahn der 2,60 Meter breiten Spur fahren, muss ausserorts 2 Meter Abstand gehalten werden.
Ergo PKW/LKW fahren 80% im Feld und 20% rechte Seite des Fahrzeuges auf der der Strasse.


Ich zitiere mich mal selbst.
Zitat:
Es steht deutlich dabei (erster Post)
Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert
Die Radfahrer behindert aber andere Teilnehmer.


--------------------


Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Das ist der Sinn der Sache. Du überholst Autos auch nur wenn es der Gegenverkehr zuläßt. So sollen dichte Vorbeifahrten an Radfahrern vermieden werden.
Versteh ich das so, dass wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren, und viel Gegenverkehr ist, das ich mit 10-15 km/H dahinter her fahren muss.

Dass soll ein Witz sein, oder?

Obwohl die Radfahrer den Verkehr behindern?

Das wird nämlich 100% so kommen. Und PKW oder LKW Fahrer sind dann Schuld, wenn dann was passiert.
__________________
Gruß Schmicky

Geändert von Schmicky (28.04.20 um 13:55 Uhr)
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Ungelesen 28.04.20, 15:31   #19
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Das wird nämlich 100% so kommen.
Wieder jemand mit Glaskugel.

Wie wäre es mit abwarten?
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Zitat:
Zitat von Schmicky Beitrag anzeigen

Dass soll ein Witz sein, oder?

Obwohl die Radfahrer den Verkehr behindern?
Deswegen wurde das extra aufgenommen, da manche nicht realisieren das Radfahrer die gleichen Rechte wie PKW Fahrer haben. Ja, Du mußt Deine Geschwindigkeit dem vorausfahrenden Verkehr, hier Radfahrer anpassen. Überholen bei freiem Gegenverkehr oder ausreichendem Abstand.
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Überholen bei freiem Gegenverkehr oder ausreichendem Abstand.
Das hätte eigentlich auch bisher selbstverständlich sein sollen, aber ohne saftige Bußgeldandrohung geht es halt mal wieder nicht.

Wenn ich daran denke, wie oft Autofahrer meinen, mich trotz Gegenverkehr überholen zu müssen und dabei haarscharf an mir vorbeifahren... Andersrum ist es übrigens auch nicht viel besser, wenn ich im Auto unterwegs bin, muss ich selbst bei wenig Verkehr regelmäßig auf den Radstreifen ausweichen, weil ein entgegenkommender Autofahrer unbedingt einen Radfahrer überholen muss, wenn wir auf gleicher Höhe sind, statt sich einfach fünf Sekunden zurückfallen zu lassen und erst zu überholen, wenn wieder genug Platz ist.
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Ungelesen 28.04.20, 17:34   #22
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Zitat:
Zitat von karfingo Beitrag anzeigen
Bußgeld für Radfahren auf dem Fußweg wurde auf 100 Euro erhöht.
Quelle: ADFC
Du kannst mir bestimmt auch sagen, wieviele Blitzer es in Deutschland für Radfahrer gibt ?
j0j0_1 ist offline   Mit Zitat antworten
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Kirkwscks4eva (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 17:52   #23
csesraven
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Zitat:
Zitat von Schmicky Beitrag anzeigen
Die Diskussion führt doch zu nix..

Radfahrer haben im Strassenverkehr einfach nichts zu suchen,Sie sollen alle samt eine Schulung machen.

Ich bin selbst Motorradfahrer, hab es oft erlebt, wie rücksichtslos Radfahrer gegen LKW oder PKW
Ach einer der Spaßfahrer, die sich permanent der STVO entziehen? Keine Blitzer, da von vorne kein Nummernschild, Grenzwerte bzgl Lautstärke ist immer noch Grauzone, Manipulationen an jeder 2. Maschine zu Lasten der Umwelt etc pp

An den Richtlinien für Motorräder muss ganz dringen etwas getan werden.
csesraven ist offline   Mit Zitat antworten
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betaalpha (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 18:16   #24
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von karfingo Beitrag anzeigen
Bußgeld für Radfahren auf dem Fußweg wurde auf 100 Euro erhöht.
Quelle: ADFC
Sehr schön und wie soll man die Gelder einfordern wenn die Fahrradfahrer keine Kennzeichnung haben?
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
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j0j0_1 (28.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 19:46   #25
nichdiemama
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Sehr schön und wie soll man die Gelder einfordern wenn die Fahrradfahrer keine Kennzeichnung haben?
Das geht schon, keine sorge. Ich sehe öfter polizei, die radfahrer anhalten und direkt verarzten. Das muss nicht immer alles per "fernabsatz" und zeitverzögert passieren.
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.04.20, 19:55   #26
Avantasia
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Bei uns in der Einfahrt steht die Polizei oft und macht gezielt Fahrradkontrollen.

Gut das ich weder Rad noch Auto fahre. Belastet mich jetzt irgend wie gar nicht.
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Avantasia ist offline   Mit Zitat antworten
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