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[Brisant] 67 Polizisten vom Dienst suspendiert

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Ungelesen 26.04.20, 12:51   #1
Uwe Farz
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Standard 67 Polizisten vom Dienst suspendiert

Polizei - München:67 Polizisten in Bayern vom Dienst suspendiert
Zitat:
München (dpa/lby) - In Bayern sind 67 Polizisten suspendiert. Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst enthoben (Stand: 01. April).

Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die "Führung der Dienstgeschäfte" verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht.

Der Beamte kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz(BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Rente.

In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. Zuerst hatte die "BILD" darüber berichtet.
Quelle:
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Kinderpornographie, Drogen, Reichsbürger - in anderen gleichlautenden Berichten ist noch von Vergewaltigung die Rede - was ist da eigentlich los?
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Ungelesen 26.04.20, 19:43   #2
gerhardal
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Sorry, diesen Bericht sollte man etwas differenzierter sehen, als mit der Bemerkung, was ist da eigentlich los.

In Bayern gibt es mehr als 40.000 Polizisten. Dass es da eine Anzahl schwarzer Schafe gibt, ist nachvollziehbar, aber auch nicht entschuldbar.

Dass es angesichts der nicht gerade üppigen Bezahlung und einer Tätigkeit, die nicht jedermanns Sache ist, mangels Bewerbungen auch Leute genommen werden, die nicht hierfür geeignet sind, kommt vor.

Wenn es bei 40000 Polizisten in Bayern im Jahr es 67 Vorfälle gibt, 25 suspendiert wurden und 7 einen Strafbefehl bekommen, dann ist das nicht gerade viel.

Stellt euch eine Stadt mit 40000 Leuten vor und dort wären nicht mehr Vorkommnisse.
Das könnten 2 Dorfpolizisten regeln.

Außerdem bekommen Polizisten aus welchen Gründen auch immer, mehr Anzeigen als Normalbürger. Wenn ein Verdachtsmoment auftritt, erfolgt eine Suspendierung bis zum Gerichtsurteil. Wenn ein Urteil über ein Jahr ergeht (egal ob 365 Tagessätze oder 1 Jahr auf Bewährung) fliegt er, ohne Pensionsansprüche, d.h. Hartz 4 Niveau im Regelfall.

Somit besteht von den 67 bei den meisten derzeit keinerlei Nachweis eines Fehlverhaltens.

Dies nur zur Erklärung.

Mir ist klar, dass nicht ein Fehlverhalten zu dulden ist , aber die vorgebrachte summarische Beurteilung von Uwe Farz finde ich auch nicht angebracht.

Ist nur meine Meinung und als Überlegung für die Allgemeinheit.
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Ungelesen 26.04.20, 20:00   #3
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Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
...

Wenn es bei 40000 Polizisten in Bayern im Jahr es 67 Vorfälle gibt, 25 suspendiert wurden und 7 einen Strafbefehl bekommen, dann ist das nicht gerade viel.

Außerdem bekommen Polizisten aus welchen Gründen auch immer, mehr Anzeigen als Normalbürger.

Bei einer Anzeige wird man nicht automatisch suspendiert, die klassischen Anzeigen durch Bürger aus niederen Motiven fallen da in der Regel raus.

Die Landespolizisten haben einen harten Job mit nicht einfachen sozialen Rahmenbedingungen. Die geringe Bezahlung bei massiven Überstunden kommen noch drauf. Viele Polizisten haben noch einen Nebenjob, trotz der Überstunden.

Was ich hier aber anmerken möchte, als Polizist hat man eine andere Position im Vergleich zum Rechnungsführer in einer Bundeswehrverwaltung oder Finanzamt. Das ethische und moralische Maß ist aus gutem Grund sehr hoch und sollte es immer sein, ungeachtet der niedrigen Bewerberzahlen.

Ein Freund von mir, wurde als Bundesbeamteranwärter nach der Ausbildung nicht in die Probe übernommen, weil er in der Dienstunterkunft ein Foto außen an der Tür hatte, es zeigte ihn grinsend mit Mittelfinger. Die Personalentscheidung war vernichtend und er ungeeignet für den Bundesdienst. Er ist heute übrigens Kommissar in Niedersachsen. Man kann sich über diese harte Maßhnahme streiten, aber Beamte mit Dienst an der Waffe müssen im und außer Dienst besonderer Verantwortung gerecht werden. Die Suspendierung halte ich für wichtig und passiert nicht aus der hohlen Hand heraus.
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Ungelesen 26.04.20, 21:14   #4
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Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Außerdem bekommen Polizisten aus welchen Gründen auch immer, mehr Anzeigen als Normalbürger.
Unsere Freunde und Helfer dürfen sich am "blauen Bonus" erfreuen—was schon beim Vertrauensvorschuss, auf den sich Polizisten als Zeugen vor deutschen Gerichten berufen können, anfängt. Polizisten sind keine Normies; der Vergleich hinkt.

Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Mir ist klar, dass nicht ein Fehlverhalten zu dulden ist , aber die vorgebrachte summarische Beurteilung von Uwe Farz finde ich auch nicht angebracht.
Es geht auch nicht nur um die Quantität, sondern die Qualität der Verbrechen. Umso wichtiger wenn es um ein institutionelles Instrument geht.
muavenet ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.04.20, 20:15   #5
gerhardal
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Zitat:
Man kann sich über diese harte Maßhnahme streiten, aber Beamte mit Dienst an der Waffe müssen im und außer Dienst besonderer Verantwortung gerecht werden. Die Suspendierung halte ich für wichtig und passiert nicht aus der hohlen Hand heraus
Gebe ich dir zu 100 % recht.

Wie oben schon gesagt, schwarze Schafe gibt es überall und nicht ein einziger Fall ist entschuldbar!!

Mich stören nur verallgemeinernde Aussagen wie : was ist das los
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Ungelesen 26.04.20, 22:32   #6
Schmicky
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Eher ist die Frage, wie viele noch dahinter stecken.....

Ich sehe es mit zwei Augen.
Einmal ja, es sind nur Menschen bzw. schwarze Schafe....

Zum anderen, Polizisten sind das Gesetz, dürfte daher überhaupt nicht vorkommen.

Wenn die sich strafbar machen, kommen die trotzdem noch leicht davon.
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Gruß Schmicky
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Ungelesen 27.04.20, 15:28   #7
Uwe Farz
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Hier ist der Vorgang etwas ausführlicher:
Zitat:
67 bayerische Polizisten suspendiert: So ist die Lage in Franken


NÜRNBERG - Die Polizei schützt Bürger vor Straftaten, immer wieder werden die Beamten aber selbst straffällig. Neue Zahlen offenbaren, wie oft sie verfolgt werden - und warum.
Das Hoheitszeichen der Polizei verpflichtet. Doch nicht alle Einsatzkräfte halten sich selbst an das Gesetz. 67 Beamte der bayerischen Polizei sind derzeit vom Dienst suspendiert.

Die Liste liest sich wie Einträge von Schwerverbrechern im Bundeszentralregister: Drogenmissbrauch, Einbruchsdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Kinderpornografie, Vergewaltigung. Diese Aufstellung bezieht sich aber nicht auf gewöhnliche Kriminelle, sondern auf Amtsträger, deren Aufgabe es ist, Bürgerinnen und Bürger vor solchen Straftaten zu schützen. 67 bayerische Polizisten haben sich in gesetzwidrig verhalten und sind in Folge dessen von ihrem Dienstherren suspendiert worden (Stand: 1. April).

Eine Anfrage des FDP-Fraktionschefs Martin Hagen ans bayerische Innenministerium förderte die Zahl der laufenden Suspendierungen zutage. "Im vergangenen Jahr beschäftigten mich die beiden Polizisten, die ihren Beamtenstatus verloren hatten, weil die der Reichsbürgerszene nahestanden", erklärt Hagen auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. "Ich wollte wissen, wie viele Polizistinnen und Polizisten derzeit vom Dienst suspendiert sind."
In 25 Fällen kommt es zur Anklage

Im Antwortschreiben heißt es außerdem, dass von den 67 suspendierten bayerischen Polizeivollzugsbeamten, 20 vorläufig des Dienstes enthoben sind. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Ministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. Aus der Antwort geht auch hervor, in welchen Präsidien die betroffenen Beamten arbeiten.

In Mittelfranken werden fünf Fälle aufgelistet, die Anlässe für disziplinarische Maßnahmen sind unter anderem wegen "mehrerer (gefährlicher) Körperverletzungen", "Verletzung des Dienstgeheimnisses", "mehrerer Eigentumsdelikte". Den größten Anteil nimmt das Polizeipräsidium München mit ganzen 22 Fällen ein. Darunter fallen Drogendelikte, Kinderpornografie, Verstöße gegen das Waffengesetz. Erwähnt sind aber auch Vorgänge aus der Bereitschaftspolizei (Rauschgift, Vergewaltigung) und aus dem Bayerischen Landeskriminalamt (Vergewaltigung, Strafvereitelung im Amt). Bei einigen Fällen hält sich das Innenministerium mit näheren Angaben allerdings zurück, da die Ermittlungen noch laufen.

Suspendiert der Dienstherr einen Polizisten, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die "Führung der Dienstgeschäfte" verboten werden. Dazu reicht schon alleine der Verdacht. Der Beamte kann aber auch gleich nach Artikel 39 Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Dann wird der Polizist wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf sein Ruhegehalt.
Beamtenstatus verloren

Der Fall, auf den sich der FDP-Politiker Martin Hagen bezieht, ging bundesweit durch die Presse. Ein damaliger Ausbilder am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei im oberbayerischen Ainring fiel auf, weil er teils öffentlich wiederholt an der Legitimität der Justiz und an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland gezweifelt hatte.

Der Beamte, dem die Szene der sogenannten Reichsbürger nahe stand, war der Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 nach wie vor Bestand habe. Nach der Suspendierung des Hauptkommissars der Bereitschaftspolizei hat ihn das Verwaltungsgericht München im April vergangenen Jahres mit einem entsprechenden Urteil aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Quelle:
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Eine summarische Beurteilung meinerseits kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Gerade Polizeibeamte, die sich den Reichsbürgern zugehörig fühlen, haben im Polizeidienst absolut nichts verloren.
Zitat Eidespflicht:
Zitat:
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.

(4) 1In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. 2Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Quelle:
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Diese Fälle mit "Reichsbürger" Polizisten haben in letzter Zeit bundesweit zugenommen.
Diese Leute stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Uwe Farz ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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dette1
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Standard Gleiches Recht für alle.

Egal ob Friseur, Verkäufer, Polizist oder Richter. Jeder muss sich an Gesetze halten. Da sollte es auch keine Vorzugsbehandlung geben.
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