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23.03.20, 18:04
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Rentenkomission will neue Beamte in die gesetzliche Versicherung holen
Zitat:
Gefühltes Gerechtigkeitsproblem
Rentenkommission will neue Beamte in gesetzliche Versicherung holen
Die Rentenkommission wird der Bundesregierung laut einem Medienbericht empfehlen, neue Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Weniger Geld sollen sie im Alter aber deshalb nicht bekommen.
22.03.2020, 11:27 Uhr

Beamte haben eine höhere Lebenserwartung und beziehen darum länger Rente als gesetzlich Versicherte DPA
Die Rentenkommission der Bundesregierung wird offenbar vorschlagen, neue Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Dabei gehe es nicht darum, dass die Beamten im Alter weniger Geld zur Verfügung hätten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ("FAS") unter Berufung auf Mitglieder des Gremiums. Der Staat könnte für die Beamten eine Zusatzversorgung aufbauen, hieß es.
Die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente sähen die Kommissionsmitglieder auch nicht als Beitrag zur Stärkung der gesetzlichen Rente. Die Rentenkasse profitiere davon nur so lange, bis die Beamten ihre Rente ausgezählt bekämen - dann stiegen die Kosten, weil Beamte eine höhere Lebenserwartung hätten und darum länger Rente bekämen als die übrigen Rentenversicherten. Allerdings löse die Einbeziehung von Beamten ein gefühltes Gerechtigkeitsproblem der Rente.
Empfehlung: Beitragssatz bis 24 Prozent des Bruttolohns
Die Rentenkommission aus zehn Politikern, Wissenschaftlern und Sozialexperten soll Vorschläge für die gesetzliche Rente nach 2025 erarbeiten. Bislang ist vorgesehen, dass die Kommission Ende der Woche ihren Bericht vorlegt.
Nach SPIEGEL-Informationen konnte sich die Kommission in vielen Punkten nur auf breite Korridore einigen, es soll mehrere Sondervoten geben. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder wird demnach ein gesetzliches Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent befürworten, zudem soll dieses Niveau künftig auf einer anderen Datengrundlage berechnet werden. Dadurch würde das Sicherungsniveau rechnerisch zwar steigen, an der Höhe der tatsächlichen Rentenzahlungen würde sich allerdings nichts ändern.
Der Beitragssatz soll sich nach dem Willen der Runde zukünftig zwischen 20 und 24 Prozent des Bruttolohns bewegen. Bis 2025 ist gesetzlich festgeschrieben, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz zugleich nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen soll.
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