Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
18.03.20, 20:07
|
#1
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.100
Bedankt: 18.425
|
Urteil in Bonn: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Zitat:
Urteil in Bonn
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten milde Strafen gefordert: Im Bonner Prozess um die Cum-Ex-Steuertricks hat das Gericht die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten: Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten milde Strafen gefordert Oliver Berg/ dpa
Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist dem Landgericht Bonn zufolge eine Straftat. Das hat das Gericht zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden. Die Angeklagten bekamen Haftstrafen auf Bewährung.
Den Aktienhändler Martin S. verurteilte das Gericht wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem ordnete das Gericht den Einzug von 14 Millionen Euro aus seinem Vermögen an. Der zweite Angeklagte Nicholas D. erhält wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen ein Jahr Haft auf Bewährung. Die ebenfalls am Prozess beteiligte M.M.Warburg-Gruppe muss wegen der Cum-Ex-Geschäfte rund 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen.
Das Gericht kam im Fall von Martin S. dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Für Nicholas D. hatte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft gefordert. Die Anklage verwies dabei auf die umfassende Zusammenarbeit der beiden Händler mit den Ermittlern.
Die Verteidiger der beiden Aktienhändler sprachen sich ebenfalls für milde Strafen aus. Ein Anwalt der M.M.Warburg-Gruppe hatte gefordert, dass eine Einziehung von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften durch das Gericht unter anderem aus Gründen der Verjährung unterbleiben solle.
Die beiden Händler sollen laut Anklage von 2006 bis 2011 mit Aktiendividenden getrickst und den deutschen Staat um rund 440 Millionen Euro gebracht haben. Das Gericht hatte das Verfahren wegen des Ausbruchs des Coronavirus verkürzt.
Umfangreiche Aussage
Die Angeklagten hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht umfassend ausgesagt. Schon in einer Zwischenbilanz im September hatte das Gericht mitgeteilt, dass der Tatbestand von Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall grundsätzlich erfüllt sei.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.
Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, dabei entstand ein milliardenschwerer Schaden für den Steuerzahler. Bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Auch das Landgericht Wiesbaden prüft, ob es Anklage zulässt gegen mehrere Beschuldigte, darunter den Rechtsanwalt Hanno Berger.
|
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:52 Uhr.
().
|