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02.03.20, 21:33
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Silent Running
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Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord in Freiburg "Dann machen wir Hälfte-Hälfte"
Zitat:
Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord in Freiburg
"Dann machen wir Hälfte-Hälfte"
Ein Strafverteidiger aus Freiburg soll einen verschuldeten Koch beauftragt haben, einen Drogendealer zu töten, um an dessen Geld zu kommen. Nun hat der Anwalt Suizid begangen und der Koch steht wegen Mordes vor Gericht.
02.03.2020, 21:46 Uhr

Angeklagter Andreas J.: "Er ist irgendwann auf mich los, ich wollte einfach in die Luft schießen"
Patrick Seeger/ dpa
"Ich hatte nie den Plan, einen Menschen zu töten." Andreas J. spricht leise. Immer wieder bittet ihn die Vorsitzende Richterin, lauter zu sprechen. Der 33-Jährige kauert mehr auf der Anklagebank, als dass er sitzt. Den Zuhörern im Saal IV des Landgerichts Freiburg hat er den Rücken zugewandt. Dort sitzen die Freunde von Niklas E. Mit zwei Schüssen in den Kopf hat Andreas J. den 24-Jährigen am 17. Juli 2019 getötet.
Laut Anklage war es ein Auftragsmord. Den Auftrag soll Andreas J. von dem Freiburger Strafverteidiger Guntram L. bekommen haben. So sagt es der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses: "Das kam alles von Guntram, alles." Andreas J. gibt die Schüsse zu. Doch er will aus einer Art Notwehr gehandelt haben. Der beschuldigte Anwalt kann sich nicht mehr verteidigen. Guntram L. hat sich im November in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Seit Montag muss sich Andreas J. nun allein wegen Mordes verantworten.
Vor Gericht äußert Andreas J. sich stockend. Zwischen seinen Ausführungen macht er lange Pausen und blickt Hilfe suchend zu seinem Verteidiger. Dieser sitzt zumeist schweigend neben seinem Mandanten, während Andreas J. sich zunehmend in Widersprüche verstrickt. "Ich habe nie mit dem Gedanken gespielt, da mitzumachen, das durchzuziehen", sagt er irgendwann. Richterin Eva Kleine-Cosack kommentiert es trocken: "Nun ist Herr E. aber tot."
Andreas J. hatte "weit über 40.000 Euro" Schulden
Der Angeklagte und der Anwalt sollen sich Ende 2018 kennengelernt haben. Andreas J. arbeitete als Koch in einer Freiburger Gaststätte, der Strafverteidiger soll dort Stammgast gewesen sein. "Ich habe wahnsinnig zu ihm aufgeschaut", sagt der Angeklagte. Guntram L. war ein paar Jahre älter und schien beruflich erfolgreich zu sein. "Das hat mir imponiert."
Andreas J. hatte Geldsorgen. Nach dem Hauptschulabschluss machte er eine Lehre als Koch, war bei der Bundeswehr und arbeitete zunächst als Fernfahrer, dann als Koch. Nebenbei habe er einen - wie er es nennt – Swingerklub betrieben, was ihm ein Verfahren wegen Zuhälterei eingebracht habe. Er sagt, dass er "weit über 40.000 Euro" Schulden habe. 3000 Euro habe er sich von Guntram L. geliehen. Wenig später, im Mai 2019, soll der Anwalt ihm von seinem Mordplan berichtet haben.

Richterin Eva Kleine-Cosack: "Nun ist Herr E. aber tot."
Patrick Seeger/ dpa
Der Verteidiger habe ihm "ganz beiläufig" von einem Mandanten berichtet, einem Drogendealer, der 100.000 Euro bei ihm gelagert hätte. "Den müssen wir nur aus dem Weg räumen und dann machen wir Hälfte, Hälfte", habe er gesagt. Laut Anklage soll Niklas E. tatsächlich 164.000 Euro, nicht 100.000 Euro bei Guntram L. verwahrt haben.
Der Anwalt soll auch noch mit weiteren kriminellen Geschäften geprahlt haben, sagt der Angeklagte. Mal sei es um Drogen, mal um Prostituierte, mal um illegalen Waffenbesitz gegangen. Nach der Tat soll er Andreas J. 50.000 Euro gezahlt haben.
Auch die Mordwaffe samt 50 Schuss Munition soll der Anwalt Andreas J. übergeben haben. Mit einer Pistole Marke Ceska, 9 Millimeter, hat er Niklas E. in jener Julinacht erschossen.
"Wenn die Polizei kommt, dann sagst Du, Du hast in Notwehr gehandelt"
Niklas E. soll Guntram L. kurz zuvor nach einer Schusswaffe gefragt haben. Der Drogendealer soll sich von Rockern bedroht gefühlt haben. Unter dem Vorwand, dass ihm dort eine Waffe übergeben werde, soll der Anwalt ihn in ein Gewerbegebiet in Freiburg-Haid geschickt haben. Dort wartete Andreas J.
Der Anwalt habe ihm versichert, dass ihm nichts passieren werde. Die Polizei würde ihnen nie auf die Schliche kommen. "Und wenn die Polizei kommt, dann sagst Du, Du hast in Notwehr gehandelt." Er habe ihm auch gesagt, er solle sein Handy zu Hause lassen und mit dem Fahrrad zum Tatort fahren. Die Pistole habe er in einem Jutebeutel dabei gehabt. Er sollte durch die Tasche schießen, damit keine Patronenhülsen am Tatort zurückbleiben.
Gegen 23.30 Uhr sei Niklas E. mit dem Auto vorgefahren, er sei ausgestiegen und auf Andreas J. zugegangen. Der Angeklagte habe dann "mit Vernichtungswillen zwei Schüsse auf den Kopf" von Niklas E. abgegeben, trägt der Oberstaatsanwalt Matthias Rall in seiner Anklage vor. Niklas E. habe mit keinem Angriff gerechnet. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus Habgier gemordet.
Angeklagter sagt, er habe die Waffe verkaufen wollen
Noch in der Nacht habe der Anwalt die Kleidung von Andreas J. abgeholt, um sie in seinem Kachelofen zu verbrennen. Auch den Lauf der Waffe habe Guntram L. mitgenommen, um ihn in den Neckar zu werfen. Andreas J. sagt, er selbst habe alle anderen Teile der Waffe in einem See versenkt.
In seiner polizeilichen Vernehmung hatte Andreas J. noch gesagt, dass er damals mit Tötungsabsicht zum Tatort gefahren sei. Vor Gericht sagt er nun, er habe gar nicht vorgehabt, Niklas E. zu töten. Er habe ihm stattdessen die Ceska von Guntram L. für 1500 Euro verkaufen und das Geld behalten wollen.
Die Vorsitzende Richterin ist erstaunt. "Wie, aber Sie sollten ihn doch erschießen?" Wie habe er dem Anwalt denn hinterher erklären wollen, dass er ihn nicht erschossen, sondern ihm seine Waffen verkauft habe? Andreas J. weiß darauf keine Antwort.
"Ich wollte einfach in die Luft schießen"
Er sagt, er habe quasi aus Notwehr gehandelt. Aus Angst vor einer Attacke durch Niklas E. habe er geschossen. Nun klingt es, als halte er sich doch noch an den Rat, den der tote Anwalt ihm für den Fall seiner Inhaftierung gegeben habe. Drei Schüsse habe er abgegeben, sagt er, in den Boden und in die Luft. "Er ist irgendwann auf mich los, ich wollte einfach in die Luft schießen", sagt er: "Ich hatte Panik, totale Panik." Ob er Niklas E. getroffen habe, habe er nicht gewusst, er habe nicht hingeschaut, sondern sei weggelaufen.
"Das ist dermaßen an den Haaren herbeigezogen, was Sie bisher heute hier angegeben haben", sagt Oberstaatsanwalt Rall. Er appelliert an den Angeklagten, die Wahrheit zu sagen. "Nehmen Sie Ihr Herz in die Hand!", sagt er. "Der andere, der dafür verantwortlich ist, ist tot. Aber Sie haben die Waffe geführt." Niklas E. starb durch zwei Schüsse in den Kopf. "Das passiert nicht aus Versehen, weil man in die Luft schießt." Der Oberstaatsanwalt fasst die Aussage von Andreas J. an diesem Tag schließlich in einem Satz zusammen: "Alle anderen sind Schuld, nur ich nicht."
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