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20.02.20, 14:26
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Kommission fordert Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
Zitat:
Kommission fordert Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
Der Rundfunkbeitrag soll aus Sicht einer Expertenkommission zum Januar 2021 von derzeit monatlich 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übergab am Donnerstag in Berlin ihren Bericht mit dieser Empfehlung an die Bundesländer, die in der Sache das letzte Wort haben und darüber noch entscheiden müssen.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Im April 2015 war die Höhe von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesunken. Seither gab es keine Änderungen. In der Regel wird alle vier Jahre neu entschieden. Die nächste Beitragsperiode dauert von 2021 bis 2024. 2018 lagen die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bei rund acht Milliarden Euro, für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer ähnlich hohen Zahl.
Der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger überreichte den Bericht an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Fischer-Heidlberger sagte, er sei überzeugt, dass mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine ausreichende Finanzierung gesichert sei. Er appellierte an die Länder, zügig das Ganze umzusetzen.
Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Erhöhung schon seit Längerem vorgeschlagen
Die KEF erstellt ihren Bericht auf Grundlage des Finanzbedarfs, den die Sender bei der Kommission zuvor angemeldet haben. So ist es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehalten. Bereits in einem Entwurf vor einigen Monaten hatte das Gremium den Betrag 18,36 Euro genannt und ist in ihrer Abschlussbetrachtung dabei geblieben.
Am 12. März könnten die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Berlin das Thema Rundfunkbeitrag aufgreifen und einen Beschluss fassen. Danach würde sich ein mehrstufiger Prozess anschließen. Am Ende müssen sowohl die Länderchefs als auch die Landtage aller 16 Bundesländer einer Änderung des Rundfunkbeitrags zugestimmt haben.
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