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19.02.20, 10:02
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Legende
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NetzDG: Verschärfte Gesetze gegen Hass und Hetze
Zitat:
Passwortherausgabe und Meldepflicht ans BKA: Das Kabinett hat die umstrittene Gesetzesverschärfung von Justizministerin Lambrecht gegen Hass im Internet beschlossen. Nun muss der Bundestag entscheiden.
Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war sich die Große Koalition einig, dass sie entschiedener gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen wollte. Justizministerin Christine Lambrecht setzte dafür nicht nur auf härtere Strafen bei Beleidigungen, sondern vor allem auf eine Verschärfung des 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Sie kündigte ihr Vorhaben bereits Ende vergangenen Jahres an. Ein erster Referentenentwurf wurde kurz danach öffentlich, aus dem hervorging, dass künftig etwa Soziale Netzwerke sogenannte Bestandsdaten und Nutzungsdaten zum Beispiel an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben haben.
Mit dem Passwort etwa von Facebook erschließen sich aber beispielsweise nicht nur die Identität eines Nutzers, sondern zugleich auch seine privaten Mails im angeschlossenen Messenger-Dienst. Die Befürchtung, intime Kommunikation könne so mitgelesen werden, liegt nahe.
Das regelt das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Die meisten User dürfte es beunruhigen, dass die Passwortherausgabe auch nach einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ein Bestandteil des heute vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpakets geblieben ist. Google sieht darin sogar das Risiko einer "Online-Hausdurchsuchung". Die SPD-Justizministerin hat zwar klargestellt, dass eine Passwortherausgabe nur nach Anordnung durch einen Richter zu bekommen ist und nur beim Verdacht schwerer Straftaten erfolgen darf.
Aber die Passwortherausgabe steht noch vor einem ganz praktischen Problem. Facebook und Co. dürfen nach geltendem Datenschutzrecht gar keine Passwörter der Nutzer speichern, die sie herausgeben könnten. Lediglich sogenannte Hash-Werte dieser Passwörter werden gespeichert, mit dem ein Dienstleister nur deren Richtigkeit überprüfen kann. Beruhigen dürfte das aber nur halb, denn auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Lambrecht verteidigt die Regel als Klarstellung einer ohnehin schon bestehenden Verpflichtung. Die nun klare Regel über die Auskunft sei für die Strafverfolgung und für die Gefahrenabwehr von zentraler Bedeutung.
Herzstück: Die neuen Meldepflichten
Das eigentliche Kernstück in dem Gesetzentwurf sind aber die neuen Meldepflichten. Lambrecht möchte, dass sich künftig nicht mehr der einzelne User über auffällige Posts bei den Netzwerken beschweren muss, sondern künftig auch Facebook & Co. diese Inhalte dem Bundeskriminalamt von sich aus melden müssen. Dafür soll das Bundeskriminalamt sachlich und personell aufgestockt werden. Die Ministerin sprach in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Anfang November 2019 von 400 neuen Stellen.
Die Netzwerke müssen Posts immer dann melden, wenn "konkrete Anhaltspunkte" bestehen, dass sie etwa den Tatbestand einer Volksverhetzung oder Morddrohung erfüllen, also nicht bei ganz normalen alltäglichen Beleidigungen. Diese neue Meldepflicht sieht BKA-Chef Holger Münch als einen wesentlichen Baustein, um gegen Hetze im Netz vorzugehen. "Hasskriminalität hat ein demokratiegefährdendes Maß erreicht", sagte Münch noch Anfang Februar auf dem europäischen Polizeikongress. Und mit diesen neuen Kompetenzen könne dem nun etwas entgegengesetzt werden.
"Umfassende Datenbank beim BKA"
Die verpflichteten Dienste-Anbieter klingen angesichts ihrer neuen Aufgabe weniger euphorisch. Google schreibt in seiner Stellungnahme, dass dadurch "eine umfassende Datenbank beim Bundeskriminalamt über Nutzer und die von ihnen geposteten Inhalte zum Zwecke der Strafverfolgung" aufgebaut werde, die ihresgleichen suche.
Die rechtliche Einordnung von Kommentaren auf den sozialen Netzwerken sei zudem eine hochkomplexe Angelegenheit, kritisiert auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Damit steige die Gefahr, dass auch völlig harmlose Inhalte gemeldet werden. "Das Bundeskriminalamt bekommt neben den beanstandeten Äußerungen die digitalen Adressdaten zur Identifizierung/Verifizierung des Nutzers, und zwar auch dann, wenn sich der Inhalt bei näherer Betrachtung als nicht strafbar erweist", so der DAV.
FDP sieht Bürgerrechte in Gefahr
Es sind nicht nur verschiedene Verbände, die das Vorhaben kritisch sehen, auch die Opposition erhebt Zweifel, ob für den eigentlich richtigen Kampf gegen Hasskriminalität Lambrechts Weg der richtige ist. Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FDP, schreibt zu dem Gesetzesvorhaben auf Twitter: "Das NetzDG wird immer mehr selbst zum Problem für Bürgerrechte und Meinungsfreiheit, anstatt erhoffte Lösungen anzubieten."
Tatsächlich könnte die neue Meldepflicht sogar über das hinausgehen, was einst die heftig bekämpfte Vorratsdatenspeicherung wollte: private Kommunikation Ermittlern unfreiwillig preisgeben. Bei der Vorratsdatenspeicherung ging es nämlich bei einem Verdacht einer konkreten schweren Straftat nur um sogenannte Verkehrsdaten, die der Telefonanbieter ausschließlich bei sich länger speichern sollte: also wer, wann und wo mit wem telefoniert hat. Um den Inhalt der Gespräche ging es dabei nicht.
Ermittler haben stets darüber geklagt, dass ihnen das Ermittlungsinstrument "Vorratsdatenspeicherung" nicht mehr zur Verfügung steht, nachdem es gerichtlich gestoppt wurde. Es mag da vielleicht nicht so überraschen, dass die Stellungnahme etwa des Deutschen Richterbunds zum erweiterten NetzDG besonders positiv ausfällt: "In besonderer Weise verdient die in dem Referentenentwurf vorgesehene Meldepflicht für Diensteanbieter (…) uneingeschränkte Zustimmung".
Noch muss das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden, bevor es in Kraft treten kann.
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19.02.20, 13:58
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.358
Bedankt: 3.181
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Dringend müssen diese Stasi-Parteien abgewählt werden. Unter Schwarz-Rot werden Gesetze generiert, die die eigene Justiz dauernd kippen muss. Anstatt das als Ansatz zu sehen, die Richtung zu überdenken, wird immer weiter ausgetestet, was vllt doch durchkommt.
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