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myGully |
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17.02.20, 17:07
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#1
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Illegales Autorennen 22-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Zitat:
Illegales Autorennen
22-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Eine Frau starb, als ein 22-Jähriger nach einem Autorennen in ihren Wagen krachte. Jetzt wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
17.02.2020, 16:11 Uhr

Kleve: Der Hauptangeklagte (2.v.r) mit seinen Anwälten im Gericht
Roland Weihrauch/ dpa
Nach einem illegalen Autorennen mit einem Todesopfer im nordrhein-westfälischen Moers hat das Landgericht Kleve den 22-jährigen Fahrer wegen Mordes verurteilt.
Er bekam am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche Verletzungen erlitten, als der hochmotorisierte Wagen gegen ihr Auto prallte. Sie starb drei Tage nach dem Vorfall.
Der 22-Jährige soll mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gefahren sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte er keinen Führerschein und war mit dem Auto seines Vaters unterwegs, einem mehr als 500 PS starken Mercedes-AMG.
Die Geschwindigkeit sei "halsbrecherisch" gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angeführt. Der 22-Jährige habe die Möglichkeit des Todes anderer Verkehrsteilnehmer erkannt und billigend in Kauf genommen.
Die Verteidigung des Unfallfahrers sprach von einer "Wahnsinnstat", ging aber von Fahrlässigkeit aus. "Er hat ernsthaft darauf vertraut, dass ein solches Geschehen nicht stattfinden werde."
Kurz bevor das Urteil fiel, hatte der Angeklagte erklärt: "Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht mehr."
Sein mitangeklagter Bekannter musste sich wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Er wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt - das Strafmaß lag deutlich über der Forderung der Anklage, die auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.
ala/dpa
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Quelle:
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Die folgenden 13 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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Amiganer (18.02.20), AtPeterG (18.02.20), Avantasia (17.02.20), Beyond Birthday (17.02.20), BLACKY74 (17.02.20), HappyMike34 (18.02.20), karfingo (19.03.21), MunichEast (17.02.20), nachtmasse (18.02.20), nolte (17.02.20), painjester (17.02.20), Schmicky (17.02.20), sydneyfan (18.02.20) |
17.02.20, 17:56
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Als jemand der gerne auch mal etwas schneller fährt bin ich 100% vom Urteil überzeugt.
Wer 160 km/h in der Stadt fährt nimmt jeden Tod in kauf.
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei Beyond Birthday bedankt:
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18.02.20, 11:34
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#3
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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was ich nicht verstehe: der fahrer wird wegen mordes verurteilt, der beifahrer wegen "einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge"
entweder ist es mord oder nicht......müsste es nicht heissen "beihilfe zum mord während eines verbotenen kraftfahrzeugrennen" oder sowas ähnliches
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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18.02.20, 11:37
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#4
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Der Angeklagte kann immer noch Rechtsmittel einlegen oder? Wer weiß ob es dann bei diesem Urteil bleibt. Falls ja, ob dieses Urteil abschreckt und auch in Zukunft ausgesprochen wird bei ähnlichen Vorfällen.
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18.02.20, 12:31
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#5
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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@bambamfeuerstein:
Ich versuche es mal als "Schmalspurjurist" kurz zu erklären.
Nur der Fahrer hat ein Mordmerkmal erfüllt, deswegen wurde er wegen Mordes verurteilt.
Da der Beifahrer nicht gefahren ist, sondern die Fahrweise des Fahrers "nur" billigend in Kauf genommen hat (die Folgen) ... mit seiner Teilnahme an einem verbotenen Rennen... konnte er nicht wegen Mordes verurteilt werden.
Die einzelnen Mordmerkmale kann man sich im § 211 StGB anschauen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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18.02.20, 12:49
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Wo steht in dem Artikel, dass der Mitangeklagte Beifahrer war?
Ich gehe eher davon aus, dass es sich dabei um den zweiten Teilnehmer des Strassen Rennens handelt.
Weil, alleine? Dann ist es ja kein Rennen.
Meines Erachtens würde der Tatbestand des §315d StGB auch nicht erfüllt, wenn man Beifahrer in einem Wagen bei einem solchen Rennen ist?
=> [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Der Beifahrer, sofern nicht Ausrichter oder Organisator eines Strassen Rennens, erfüllt die TB-Merkmale mit Sicherheit nicht.
Geändert von Fietze (18.02.20 um 12:58 Uhr)
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18.02.20, 13:52
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#7
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.451
Bedankt: 22.958
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Der Mitangeklagte war nicht der Beifahrer sondern "nur" ein Bekannter.
Zitat:
Sein mitangeklagter Bekannter
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Also ein weiterer Teilnehmer des Rennens in einem anderem Fahrzeug, die sich beide kannten.
Dann wiederum trifft 315d zu.
edit
bitte, danke, gern geschehen
Geändert von MotherFocker (18.02.20 um 14:11 Uhr)
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18.02.20, 14:09
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#8
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Stimmt Fietze…es war ein weiterer Fahrer, der am Rennen beteiligt war.
An den Urteilen ändert sich aber deswegen nichts.
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19.03.21, 15:41
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#9
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Profi
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 1.445
Bedankt: 3.349
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Zitat:
Tödliches Rennen in Moers
BGH hebt Mord-Urteil in Raserprozess auf
Das Verfahren um ein tödliches Autorennen in Moers muss neu aufgerollt werden. Der wegen Mordes verurteilte Fahrer des Unfallwagens ist erfolgreich in Revision gegangen. Die lebenslange Haft wurde aufgehoben.
Nach einem tödlichen Autorennen in Moers im April 2019 hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten aufgehoben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden, wie das Landgericht Kleve am Freitag mitteilte.
Das Gericht hatte den Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, im Februar vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen war der Mann in Revision gegangen. Der zweite Angeklagte und Kontrahent bei dem Rennen hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe wurde beim BGH bestätigt.
Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war laut Gericht am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig.
Die Frau war laut Gericht an Hirnschäden infolge des Aufpralls gestorben. Der Angeklagte habe sich am Unfallort nicht um die Schwerstverletzte gekümmert, sondern sei geflohen.
Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.
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Quelle:
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Sonicsnail:
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19.03.21, 17:12
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#10
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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Zitat:
Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.
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Naja, das ist eine Aussage, die das Gericht in einer entsprechenden Würdigung wahrscheinlich verwerfen wird. Ist zwar traurig, wenn sie das nicht schon in ihrem ursprünglichen Urteil getan hat, aber nicht zu ändern.
Bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte so schnell nicht mehr aus dem Knast kommt und den Rest seines Lebens zu Fuß unterwegs ist...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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19.03.21, 18:00
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#11
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
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Hoffen wir das es bei dem Urteil bleibt.
Dem möchte ich nicht selbst im Straßenverkehr begegnen - " Hell on wheels".
Lebenslänglich ist perfekt. Und jeden Tag zwangsweise mit Roller in den Verkehrsgarten!
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Jeder Tag ohne Zettel am Zeh ist ein guter Tag!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei acherontia bedankt:
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19.03.21, 18:05
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#12
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Zitat:
Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde.
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Und natürlich wusste die Dame die aus der Seitenstraße mit ihrem Auto kam dass der junge Mann mit 3fach höherer Geschwindigkeit als zulässig angefahren kommt.
Mit 60/70 km/h in einer 50er Zone möglicherweise, aber mit rund 160 km/h? Das muss man doch wissen dass es genau so passiert. Auch als Frau.
Nach der Aussagekraft des Angeklagten ist also seiner Meinung nach die Frau Schuld an dem Unfall. Oder wie genau darf man das jetzt deuten? Immerhin war die Straße ja gut einsehbar. Unglaublich!
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20.03.21, 07:04
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 293
Bedankt: 423
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Ja ist schon pervers, was dieser Mörder, der er ist, nun äußert, um seine Haut zu retten. Ob andere wohl eben so erfolgreich argumentieren? "Ich wollte ihn nicht töten, sonst hätte ich ihm doch in den Hals gestochen. Nein ehrlich, die 37 Stiche in den Rücken sollten nur ein bisschen pieksen!"
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Experte in schlechten Vergleichen
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