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14.02.20, 11:38
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Chuck Norris sein Vater
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Bundestag zu Wohnungsmarkt: Mietpreisbremse verlängert und verschärft
Zitat:
Insbesondere in großen Städten bleibt der Wohnungsmarkt angespannt. Nun hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. Für Mieter soll es leichter werden, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft: Bis 2025 dürfen die Mieten - in besonders betroffenen Bezirken - bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen. Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert.
Außerdem wird es Mietern künftig erleichtert, bei zu hohen Mieten zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückzufordern zu können. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.
Die Mietpreisbremse bezieht sich aber nur auf Bestandswohnungen, nicht auf Neubauten. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird über den Mietspiegel ermittelt. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer.
"Preisbremse wirkt"
Die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt, sagte SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde. Die Linkspartei wiederum verlangte eine deutlich stärkere Begrenzung des Mietanstiegs.
Berlin geht noch weiter
Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo die gezahlten Mieten bei sieben Euro lägen. Bei neuen Vermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt. Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen.
Eilantrag gegen Berliner Deckel abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig abgewiesen. Den Antrag hatten drei Immobilienunternehmen gestellt. Sie wollten erreichen, dass das BVerfG Vorschriften zu dem Mietendeckel vorläufig außer Kraft setzt. Doch der Eilantrag sei verfrüht, so die Richter. Dieser wäre nur dann zulässig, wenn das Gesetzgebungsverfahren bereits vollständig abgeschlossen sei. Bisher habe das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz in zwei Lesungen beschlossen. Der Senat oder der Präsident des Abgeordnetenhauses könnte aber noch eine dritte Lesung verlangen.
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Zitat:

Wohnhäuser in München - die bayerische Landeshauptstadt ist das teuerste Pflaster in Deutschland.
(Foto: picture alliance / Matthias Balk/dpa/Archivbild)
Trotz Mietpreisbremse stiegen die Mieten in den vergangenen Jahren vielerorts zügig weiter. Der Bundestag nennt die Maßnahme trotzdem einen Erfolg. Daher wird das Instrument nun verlängert und auch verschärft.
Die Mietpreisbremse wird nachgeschärft und um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert. Das hat der Bundestag beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD betonte, die Mietpreisbremse wirke. Daher sei die Verlängerung um fünf Jahre "eine ganz wichtige Weichenstellung".
Die geplante Verschärfung besteht darin, dass Mieter künftig zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückfordern können. Die Mietpreispremse deckelt seit 2015 in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Sie bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde der Mietenanstieg dadurch in den vergangenen Jahren moderat verlangsamt. Erhebungen des Mieterbunds zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung - auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen. Die Miete wurde lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hatte. Das wird jetzt geändert.
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, sagte im Bundestag, dass die 2015 eingeführte Mietpreisebremse wirke und verlängert werden müsse. "Wir haben ein riesig großes Problem insbesondere in den Ballungsräumen und in den Städten, nämlich der Anstieg der Mieten bei Neuvermietung", so Högl.
Mit der Mietpreisbremse werde Zeit gewonnen, um die Probleme bei Wohnungsmieten zu lösen, sagte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wichtig sei nun, dass in Deutschland mehr gebaut werde. Ohne den Beschluss des Bundestags wäre die im April 2015 eingeführte Mietpreisbremse in wenigen Wochen ausgelaufen.
Linke enthält sich
Die Oppositionsparteien FDP und AfD lehnten die vorgeschlagene Mietpreisbremse hingegen ab. Die FDP kritisierte, dass der Bau von neuen Wohnungen nötig sei, um die Ballungsgebiete zu entlasten. Auch führe die Mietpreisbremse zur "unangemessenen Benachteiligung" bei den mehrheitlichen privaten Vermietern, die nun zusätzliche Rückstellungen bilden müssten und Investitionen in beispielsweise neue Heizungen zurückfahren würden, kritisierte Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion.
Für die Linke, die sich in der Abstimmung enthielt, gehen die Regelungen zum Schutz der Mieter dagegen nicht weit genug. "Der Gesetzentwurf kommt zu spät und greift zu kurz. Mit halbherzigen Reförmchen bekommen wir den Mietwahnsinn nicht in den Griff", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Caren Lay.
Der Eigentümerverband Haus & Grund mahnte, die Mietpreisbremse dürfe keine Dauereinrichtung sein. Bund, Länder und Kommunen hätten es versäumt, den Mietwohnungsmarkt vor allem durch mehr Neubau zu entlasten. Private Vermieter und Wohnungssuchende seien die Leidtragenden.
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