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[Brisant] Polizei treibt Gebühren ein

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Ungelesen 13.02.20, 06:33   #1
lilprof
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Standard Polizei treibt Gebühren ein

Zitat:
Koffer am Bahnsteig stehen lassen: 550 Euro

Wer einen Koffer versehentlich oder absichtlich am Bahnsteig stehen lässt, löst mitunter einen Einsatz der Bundespolizei aus. Das kann teuer werden - die Beamten verschicken zum Teil saftige Gebührenbescheide.


Wer durch eine nicht genehmigte Protestaktion, einen vergessenen Koffer oder das Zeigen verbotener Symbole einen Einsatz der Bundespolizei auslöst, kann dafür kräftig zur Kasse gebeten werden. Wie das Online-Magazin "Telepolis" berichtet, wurden auf Basis der seit Oktober geltenden Gebührenordnung für die Bundespolizei inzwischen erste Zahlungsaufforderungen verschickt.

"Telepolis" befürchtet angesichts hoher Gebühren, die auch Demonstranten und Menschen, die zivilen Ungehorsam leisten, treffen könnten, eine "Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür". Die "Westdeutsche Zeitung" hatte im Januar über eine Frau berichtet, deren 30 Minuten lang unbewacht abgestellter Koffer im Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Kostenpunkt: 550 Euro.

Die Gebührenordnung hatte Innenminister Horst Seehofer von der CSU eingeführt. Die Höhe der geforderten Zahlung richtet sich für einen "Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde" nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Eine Identitätsfeststellung stellt die Bundespolizei mit 53,75 Euro in Rechnung. Wer vor Ort in Gewahrsam genommen wird, zahlt 6,51 Euro - und zwar für jede angefangene Viertelstunde.
Nicht alles soll über Steuer finanziert werden

Hintergrund für die Einführung der neuen Gebührenordnung durch das Bundesinnenministerium war nach Angaben eines Sprechers die Überlegung, "dass nur Maßnahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der jedermann gewidmeten Gefahrenabwehr durch die von der Allgemeinheit zu zahlenden Steuern finanziert werden sollen". Für Kosten, die "durch eine spezielle, dem Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei entstanden sind", solle dagegen derjenige zahlen, der diese erforderlich gemacht habe, sagte er auf Anfrage.

Als Beispiel nannte er etwa das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole bei einer Kundgebung. Das Ganze soll nach dem Willen der Bundesregierung auch abschreckende Wirkung entfalten. Die durch die Polizei erhobene Gebühr könne "zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen", sagte der Sprecher des Innenministeriums.
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Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür!?
Es gibt offensichtlich eine von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei, die jetzt umgesetzt wird.
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Ungelesen 13.02.20, 07:22   #2
MunichEast
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Zitat:
Wer vor Ort in Gewahrsam genommen wird, zahlt 6,51 Euro - und zwar für jede angefangene Viertelstunde.
Das wird rechtlich nicht haltbar sein.
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Ungelesen 13.02.20, 08:54   #3
amounet
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Die Grundidee finde ich schon richtig, wer auf Demos verfassungsfeindliche Symbole zeigt sollte mehr als den Zeigefinger bekommen. Viele Polizeieinsätze, Kind/Hund bei Hitze im Auto, Koffer/Rucksack einfach mal abgestellt, wer macht sowas ohne an die Konsequenzen zudenken.
Gewahrsam ist aber eine oft subjektive Entscheidung der beklagt werden kann.
amounet ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.02.20, 09:09   #4
betaalpha
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Zitat:
Koffer/Rucksack einfach mal abgestellt, wer macht sowas ohne an die Konsequenzen zudenken.
Das passiert auf Flughäfen und Bahnhöfe jeden Tag.*
Reisende, die sich schnell irgendwie, irgendwo im Fremden informieren müssen.
In den '70 hat es keinen interessiert, in den '90 noch hat man sich das einfach mal angesehen und heute schreit man aus lauter Angst Bombenalarm.
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Ungelesen 13.02.20, 21:42   #5
lilprof
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Zitat:
Zitat von betaalpha Beitrag anzeigen
In den '70 hat es keinen interessiert, in den '90 noch hat man sich das einfach mal angesehen und heute schreit man aus lauter Angst Bombenalarm.
Gut so, lieber ein Fehlalarm zu viel als fast 200 Tote wie 2004 in Madrid.
Leider sind gerade Bahnhöfe und Züge eine idealer Plazierungsort für Kofferbomben, von daher sollte hier schon sehr sorgfältig überwacht werden.

Die Frage ist halt, wer die Kosten zu tragen hat.
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Kirkwscks4eva (13.02.20)
Ungelesen 13.02.20, 23:53   #6
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Zitat:
Zitat von lilprof Beitrag anzeigen
Gut so, ....
Naja, eher Angst als...
So mancher läßt deswegen vermutlich mit Absicht einen Koffer stehen.*
Und erreicht genau damit sein Ziel. Angst und Einschüchterung.*
Da gefällt mir der Satz von Helmut Schmidt besser!


*
Zitat:
...noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt.
Zitat:
Ein Rechtsstaat, den man sich leisten können muss.
Krass!
betaalpha ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.02.20, 07:48   #7
talkie57
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Zitat:
Zitat von betaalpha Beitrag anzeigen
So mancher läßt deswegen vermutlich mit Absicht einen Koffer stehen.
Also wenn ich einen Koffer stehen lasse kommt das A-(B/C) Team :-))
der musste einfach sein
talkie57 ist offline   Mit Zitat antworten
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MotherFocker (15.02.20)
Ungelesen 13.02.20, 22:22   #8
Uwe Farz
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Ich finde das schon ziemlich krass:
Zitat:
Gebühren für Maßnahmen der Polizei
Bezahlte Repression

Die Bundespolizei hat eine besondere Gebührenordnung eingeführt. In Konflikt mit der Staatsmacht zu kommen, kann nun extra teuer werden.

Sie sind auf einer Auswärtstour ihres Lieblingsvereins und fahren mit dem Zug in der Stadt des Erzfeindes ein. Vor lauter Begeisterung zünden Sie einen Bengalo. Wenn es schlecht läuft, erwischt sie die an Bahnhöfen zuständige Bundespolizei. Sie werden festgehalten, ihre Personalien aufgenommen, im schlimmsten Fall werden sie sogar noch auf die Wache mitgenommen und bis nach Spielende festgehalten. Sie müssen sich auf eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einstellen. Strafe genug. Sollte man denken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) denkt aber anders. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) diesem Szenario noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.

Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss.

„Besondere Gebührenverordnung des BMI“ nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. Auch wenn sich das Bengalo von alleine entzündet, wird die Polizei von Fahrlässigkeit sprechen. Für die Staatskasse ist das gut. 2,78 Millionen Euro soll die Bundespolizei durch die Gebühren im Jahr eintreiben. Und wer weiß schon, ob die Polizei nun nicht auch mal die eine oder andere unnötige Maßnahme extra durchführt.
Die Polizeigewerkschaft frohlockt

Ganz unbekannt ist das Prinzip nicht. Wer etwa als Betrunkener aufgegriffen wird, muss für den Polizeieinsatz und die Unterbringung in der Ausnüchterungszelle schon jetzt zahlen. In Berlin kostet das Gewahrsam für „hilflose, nicht vorläufig festgenommene Personen“, also Betrunkene oder Berauschte, 208,89 Euro zuzüglich der Fahrt auf die Wache. Nachts wird es teurer. Damit hat es sich dann aber auch, denn betrunken zu sein, ist ja – noch – nicht verboten. Weil der Polizeieinsatz hier mehr eine Hilfe darstellt als eine Drangsalierung, kann man sogar ein gewisses Verständnis dafür aufbringen.

Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven Polizeistaats zu verstehen. Kein Wunder also, dass etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft bereits vor der Verabschiedung frohlockte: „Das kann teuer werden!“ Und das kann es wirklich. In NRW sind inzwischen die ersten Rechnungen verschickt worden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, soll eine Frau nun 550 Euro blechen, weil sie am Düsseldorfer Hauptbahnhof ihren Koffer vergessen hatte. Als sie nach einer halben Stunde ausfindig gemacht wurde, war der Fundort bereits abgesperrt und ein Sprengstoffhund unterwegs.

Die Fans der Maßnahme freut auch, dass Abschiebekosten für „illegal“ Eingereiste leichter umgelegt oder Fußballvereine für Einsätze bei Spielen zur Kasse gebeten werden können. Ein Rechtsstaat, den man sich leisten können muss.
Quelle:
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Ungelesen 14.02.20, 06:28   #9
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Schon seit jeher ein Unding, dass dem Staat (hier die Behörden) sich Dienste zusätzlich bezahlen lassen.

Man denke nur an die Kosten für einen Pass/Passersatz, obwohl die Ausweispflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Irgendwie sinnbefreit...

Also demzufolge auch rechtlich absolut haltbar, denn für die Polizei gibt es auch eine gesetzlich geregelte Pflicht der Störungsbeseitigung. Über anfallende Kosten schwieg sich bis jetzt das Gesetz aus ^^

Seehofers Katalog lässt sich sicher noch erweitern.
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Ungelesen 14.02.20, 06:48   #10
Caplan
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Und?
Ich sehe es als Strafzoll und nicht als legitimierte Befreiung, alles um sich herum zu vergessen. Bei manchen ist es schon ein Vorteil das der Kopf angewachsen ist, den wuerde sie sonst auch noch vergessen.
Und ja, es entstehen zusaetzliche Aufwendungen. Von unoetigen Fahrten, bis Ausruestungsabnutzung, von Beamten, die an anderer Stelle voruebergehend nicht zur Verfuegung stehen, weil sie jedem Hansel das Gepaeck hinterherschleppen DUERFEN, bishin zu unnoetigen Sperrung und Stillegung von Verkehr und Versorgung...usw, usw..

Ich weiss, ein Trauma, vor allem der leicht erzieherische Effekt..
Aber wirkt sich anscheinend positiv auf den Herzkreislauf aus, wie man liest.

Geändert von Caplan (14.02.20 um 14:38 Uhr)
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