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[Recht & Politik] Bundesgericht entscheidet: Linksradikales Internetportal bleibt verboten

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Ungelesen 29.01.20, 19:34   #1
Sonicsnail
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Standard Bundesgericht entscheidet: Linksradikales Internetportal bleibt verboten

Zitat:
Klagen abgewiesen
Bundesgericht entscheidet: Linksradikales Internetportal bleibt verboten


Seit knapp zweieinhalb Jahren ist die Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" verboten. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums war umstritten. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Die linksradikale Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19) "Linksunten.Indymedia" sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.

Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt, sagte Kraft.
Klagen abgewiesen

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten - als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden. "Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte", sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Anwälte der Kläger kündigten an, mit den Fällen wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie sehen Grundrechte beschnitten. Der Zweck des Vereinsverbots sei "ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen", sagte Rechtsanwalt Sven Adam, der einen Kläger vertrat.

Das Bundesinnenministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgesprochen. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Die Verhandlung in Leipzig knapp zweieinhalb Jahre später fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Am Samstag war es bei einer Solidaritäts-Demonstration gegen das Verbot der Internet-Plattform zu Krawallen gekommen.
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Ungelesen 29.01.20, 20:22   #2
Kirkwscks4eva
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Das gibt Ärger!
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Ungelesen 29.01.20, 20:27   #3
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Völlig richtige Entscheidung. Ein Verbrecher Portal das permanent und explizit zu Straftaten und Anarchie aufgerufen hat. Hier haben sich Linksterroristen und AntiFa ihrer Verbrechen gerühmt.
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Ungelesen 30.01.20, 07:05   #4
lilprof
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Noch ist die Seite online!
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Ungelesen 30.01.20, 10:09   #5
MunichEast
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Ich glaube ihr bringt da etwas durcheinander ! Linksunten.Indymedia ist eine Subplattform von Indymedia und nur die Sub ist verboten und offline. Was man noch im Netz findet sind alte archivierte Spiegelbilder. Kein aktives Unterforum.
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Ungelesen 30.01.20, 10:38   #6
Kirkwscks4eva
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Indymedia hätten sie auch gleich verbieten sollen. Es ist halt keine reine Informationsplattform wie behauptet wird. Ich möchte aber die Vielzahl der mir aufgefallenen Artikel jetzt nicht weiter anführen. Es soll sich jeder selbst eine Meinung bilden.
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Ungelesen 30.01.20, 11:13   #7
SUNWARRIOR
Sorgenloser Taugenichts
 
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Kommt ja auch niemand auf die Idee youtube zu verbieten, nur weil irgendjemand illegalen Content hochgeladen hat. Zumal der justiziable Content auf linksunten im Promillebereich ist.
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"Die gefährlichsten sind die Mittelextremisten. Das sind die Angepassten die, die Schnauze halten.
Die von nichts wissen wollen, denen es allein um ihr eigenes Wohlbefinden geht."
- Lothar König
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Ungelesen 30.01.20, 20:17   #8
nolte
Echter Freak
 
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Schon komisch, dass da erst ein 'Verein' konstruiert werden muss um einen Grund für das Verbot von alternativen Medien zu haben. linksunten.indymedia.org war und ist kein Verein.

Was soll das?
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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betaalpha (31.01.20), nachtmasse (31.01.20)
Ungelesen 31.01.20, 02:29   #9
Uwe Farz
working behind bars
 
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Kommentar in der "taz":
Zitat:
Urteil zu linksunten.indymedia
Eher schikanös als rechtsstaatlich

Überzeugen die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts, sich aus formalen Gründen nicht mit dem Verbot von indymedia zu befassen? Nein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen das Verbot der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia ohne Prüfung abgelehnt. Die Justiz verweigert sich.

Nein, das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Webseite linksunten.indymedia nicht „bestätigt“, auch wenn manche Medien das nun so formulieren. Denn das Gericht hat die Gründe des Verbots aus formalen Gründen erst gar nicht geprüft. Damit ist auch der Vorwurf an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière nicht ausgeräumt, er habe die linksradikale Webseite nach den G20-Krawallen von Hamburg vor allem aus symbolischen Gründen verboten.

Die Rechtsschutzverweigerung durch das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht überzeugend. Es ist ja nicht so, dass hier Leute aus Neugier und allgemeinem Interesse das Gericht angerufen haben. Es waren vielmehr genau die Personen, die vom Verfassungsschutz und vom Innenministerium verdächtigt wurden, sie hätten linksunten.indymedia betrieben. Sie waren und sind ganz konkret von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen betroffenen und haben damit ein klares Rechtsschutzbedürfnis.

Dass sie laut Bundesverwaltungsgericht erst dann eine gerichtliche Prüfung des Verbots erreichen können, wenn sie sich offiziell als Verantwortliche outen – mit allen eventuellen straf- und haftungsrechtlichen Folgen –, das wirkt eher schikanös als rechtsstaatlich.

Allerdings ist auch nach dem Verbot von linksunten.indymedia die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland nicht in Gefahr. Auch heute kann linke und linksradikale Politik auf vielen Internetportalen diskutiert werden. „de.indymedia.org“ ist nur das bekannteste Beispiel. „Solidarität mit linksunten. Bullenwache in Flammen“ wird dort gerade getitelt. Mit Problemen muss ein Portal aber rechnen, wenn es nicht nur Diskussionen über strafbare Praktiken zulässt, sondern zum Posten strafbarer Inhalte geradezu offensiv einlädt.

Wer auch das in einer Demokratie für unverzichtbar hält, sollte sich daran erinnern, dass es in Deutschland nicht nur Linksradikale, sondern auch Rechtsextremisten gibt. Die Auslegung der Presse- und Meinungsfreiheit an der Grenze zur Illegalität gilt im Verfassungsstaat natürlich nicht nur für Linke, sondern auch für Rechte. Würde im Interesse des freien Diskurses ein Portal akzeptiert, in dem regelmäßig zu Straftaten aufgerufen wird, dann gälte dies tendenziell auch für die gewaltbereite Rechte. Will man das wirklich? In dieser Zeit?
Quelle:
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Ungelesen 31.01.20, 09:01   #10
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Allerdings ist auch nach dem Verbot von linksunten.indymedia die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland nicht in Gefahr. Auch heute kann linke und linksradikale Politik auf vielen Internetportalen diskutiert werden. „de.indymedia.org“ ist nur das bekannteste Beispiel. „Solidarität mit linksunten. Bullenwache in Flammen“ wird dort gerade getitelt. Mit Problemen muss ein Portal aber rechnen, wenn es nicht nur Diskussionen über strafbare Praktiken zulässt, sondern zum Posten strafbarer Inhalte geradezu offensiv einlädt.

Wer auch das in einer Demokratie für unverzichtbar hält, sollte sich daran erinnern, dass es in Deutschland nicht nur Linksradikale, sondern auch Rechtsextremisten gibt. Die Auslegung der Presse- und Meinungsfreiheit an der Grenze zur Illegalität gilt im Verfassungsstaat natürlich nicht nur für Linke, sondern auch für Rechte. Würde im Interesse des freien Diskurses ein Portal akzeptiert, in dem regelmäßig zu Straftaten aufgerufen wird, dann gälte dies tendenziell auch für die gewaltbereite Rechte. Will man das wirklich? In dieser Zeit?


Ich muss der TAZ da wirklich zustimmen.
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Ungelesen 31.01.20, 10:50   #11
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Zitat:
...dass es in Deutschland nicht nur Linksradikale, sondern auch Rechtsextremisten gibt.
Wenn ich diesen Teil ausklammer, dann kann ich dem auch zustimmen.
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Ungelesen 02.02.20, 00:43   #12
docma242
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Und du klammerst diesen Teil aus, weil du dich angesprochen fühlst? ^^
docma242 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.02.20, 09:17   #13
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Ich bin strafrechtlich ein völlig unbeschriebenes Blatt, bis auf zu schnelles Fahren oder falsch Parken habe ich mir nichts vorzuwerfen.
Mir geht es um das allgegenwärtige Mischen und Vertauschen von Begriffen. Demonstranten die bei RWE einbrechen sind Aktivisten. Linke protestieren und zeigen Haltung. Recht marschieren auf.
Wer Straftaten vor dem Hintergrund politischer Anschauungen begeht ist Extremist und kein Radikaler!
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Ungelesen 02.02.20, 11:35   #14
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Aber wenn Rechtsextremisten als "Rechtsradikale" bezeichnet werden, ist von dir merkwürdigerweise kein Einwand zu vernehmen. Strange.....not. ^^
__________________
Files down? -> PN mit Link zum Angebot!
Probleme mit dem Entpacken?
...schreib' eine PN!
Keine Reups auf RG!
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Ungelesen 02.02.20, 12:12   #15
Schwammkopf2011
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Wo sollte das denn der Fall gewesen sein? In den meisten Berichten, Artikel etc. wird munter zwischen allen gängigen Begriffen gewechselt, damit es keine Unterscheidung mehr gibt. Da wird ein rechter, zum radikalen, zum Extremisten und dann zum Nazi. Da brauchst du dir nur den "ttt-Bericht" über rechte Mobilmachung anschauen.
Wenn du allerdings auf Seiten verkehrst wo das so offensichtlich getan wird, dann bist du selber Schuld.
Und auch wenn es dir schwer fallen mag zu glauben, auch einer rechter ist bis zu dem Zeitpunkt einer Straftat, maximal rechtsradikal.
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