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Deutschland hält Meinungs- und Pressefreiheit nicht aus
Zitat:
Politik Indymedia Linksunten
Das Verbot per Vereinsgesetz ist ein Novum
Rechtsanwalt Sven Adam sieht in der Untersagung von Indymedia Linksunten einen Eingriff in die Meinungsfreiheit
Von Niels Seibert 28.01.2020, 16:11 Uhr Lesedauer: 4 Min.

Bei einer Demonstration in Freiburg halten Demonstrierende ein Banner mit der Aufschrift "Free Indymedia" hoch, um gegen das Verbot der Internetplattform «linksunten.indymedia.org» zu protestieren.
Foto: dpa/Patrick Seeger
Was sind die zentralen Argumente Ihrer Klage gegen das Verbot von »Indymedia Linksunten«?
Zentrale Elemente unserer Klage sind erstens: Es gibt diesen Verein gar nicht, es gibt keinen Vorstand, keine eingetragenen Vereinsstrukturen oder sonst irgendwas. Er ist ein vom Bundesinnenministerium erfundenes Konstrukt. Zweitens: Selbst wenn es diesen Verein gäbe, ist jedenfalls der Kläger – und die anderen Personen, die die Verbotsverfügung zugestellt bekommen haben – nicht Teil dieses Vereins. Und sollte es nach Ansicht des Gerichts doch einen Verein geben, dann hätte er drittens materiell-rechtlich nicht verboten werden dürfen, weil für den Fall des staatlichen Einwirkens auf ein presserechtlich zu beurteilendes Organ das sogenannte Telemediengesetz Anwendung findet.
Sven Adam

privat
Sven Adam ist Rechtsanwalt für Sozial- und Strafrecht in Göttingen. Er vertritt einen der Kläger, denen die Verbotsverfügung von »Indymedia linksunten« zugestellt worden ist. Die Internetplattform wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2017 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten.
Was regelt das Telemediengesetz?
Es sieht entsprechende Regularien und staatliche Eingriffsmöglichkeiten vor, wie gegen elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vorgegangen werden kann, wenn man der Auffassung ist, dass sie gefährlich sind oder strafrechtsrelevante Inhalte publizieren.
Indymedia linksunten hatte keine Redakteure und keine eigenen Autoren, sondern lediglich Moderatoren. Warum verstehen Sie die Plattform trotzdem als Presseorgan?
Indymedia linksunten hatte Technik und Software zur Verfügung gestellt, anhand derer andere Menschen öffentlich publizieren konnten. Die Webseite bot die Möglichkeit, Presse zu betreiben. Auch das unterliegt dem Schutz der Pressefreiheit. Diese wird sehr weit gefasst und macht sich nicht nur an der Frage fest, ob man das beruflich betreibt oder materielle Interessen damit verfolgt.
In Ihrer über 100-seitigen Klagebegründung argumentieren Sie ausführlich mit der Meinungs- und Pressefreiheit. Warum sehen Sie diese verletzt?
Die Verbotsverfügung argumentiert mit einer Handvoll Artikeln, die angeblich strafrechtsrelevante Inhalte gehabt hätten. Das ist der Kern der Verbotsbegründung. Die Internetseite Indymedia linksunten hatte jedoch über 200 000 Beiträge. Also über 99,9 Prozent der Inhalte hatten keine Strafrechtsrelevanz, sind aber gleichzeitig mit verboten worden. Das Gros dieser Internetseite ist ein Austausch von vielfältigen Meinungen gewesen. Wir haben es also mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit zu tun, weil eine Internetseite mit der schweren Keule des vollständigen Verbotes lahmgelegt worden ist. Das kann nicht rechtmäßig sein.
Außerdem haben wir in der Klage auch herausgearbeitet, dass diese paar beanstandeten Artikel keine strafrechtsrelevanten und auch keine verfassungswidrigen Inhalte enthalten haben, sondern alles, was darin artikuliert worden ist, als Teil der Meinungsfreiheit gelten muss.
Das sah das Bundesinnenministerium anders und sprach von öffentlicher Aufforderung und Billigung von Straftaten. Wie muss der Staat Ihrer Meinung nach auf solche Beiträge reagieren?
Wenn auf irgendeiner Internetseite beispielsweise ein Gewaltaufruf steht, dann kann nach dem Telemediengesetz der Betreiber dieser Internetseite aufgefordert werden, diesen zu beseitigen. Wenn er dem nicht nachkommt, dann bekommt er Ordnungsgelder oder der Server wird lahmgelegt. Das geht ja alles. Und das wäre eine ganz andere Eingriffstiefe als das Totalverbot über das Vereinsrecht.
Ist dieser Verbotsversuch des Bundesinnenministeriums ein neues staatliches Instrument, um missliebige Publikationen zu unterbinden?
Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf eine Internetseite ist eine neue und besondere Entwicklung. Wenn sich das durchsetzt, können am Ende auch einzelne Blogs oder andere Medien im Internet über diesen Weg verboten werden.
Aber nicht nur das. In unserem Fall wird so getan, als gäbe es einen Verein, der diese Internetseite betrieben hat. Und wenn allein diese Konstruktion ein solches Verbot rechtfertigt, dann ist in Zukunft vielleicht nicht nur eine Internetseite betroffen, sondern andere Zusammenschlüsse oder beispielsweise Wohnprojekte und alles, was nicht rechtlich verfasst ist.
Haben Sie eine Einschätzung, wie das Gericht entscheiden wird?
Im schlimmsten Fall weist es die Klage ab und sagt, wir seien nicht klagebefugt. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass gegen ein Vereinsverbot nur der betroffene Verein klagen kann, also die Prüfung und Aufhebung des Verbots nur durch den Verein selbst betrieben werden kann. Jetzt haben wir das Problem, dass die Kläger nicht als Verein, sondern als Einzelpersonen klagen, da nach unserer Auffassung dieser Verein nicht existiert. Selbst das Bundesinnenministerium räumt ein, nicht zu wissen, wer Teil dieses »Vereins« ist.
Wir stehen also vor einer ziemlich hohen Hürde, weil das Bundesverwaltungsgericht eine Ausnahme zulassen müsste. Und das macht das Bundesverwaltungsgericht nur sehr selten. Deswegen könnte es sein, dass die Richter uns einfach sagen, wir kommen erst gar nicht zu der Frage, ob das Verbot rechtmäßig ist oder nicht.
Die Pressestelle des Gerichts hat »nd« gegenüber vor einem halben Jahr noch mitgeteilt, das sei eine sehr komplexe Sache. Wenn das Gericht jetzt sagen würde, aus formalen Gründen fällen wir keine inhaltliche Entscheidung, dann wäre das bestürzend. Und wenn ich es richtig verstehe, würden Ihnen die Mittel genommen werden, die Meinungsfreiheit juristisch zu verteidigen?
Ja, das würde für uns bedeuten, dass unser Rechtsschutz verkürzt und uns schlicht verunmöglicht wird, dieses Verbot einer materiell-rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Und deswegen versuchen wir, hier einen Ausnahmefall zu generieren. Irgendwer muss ja klagen können. Und unsere Mandaten sind diejenigen, die das geltend machen und einen Stellvertreterkampf führen, weil ihnen die Verbotsverfügung zugestellt wurde.
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Quelle: neues-deutschland
Zusammengefasst: Das Bundesinnenministerium erschafft sich ein Konstrukt, in dem Fall ein Verein, und verbietet dann eine linke Meinungsplattform. Zugegebenermaßen eine linke radikale Plattform. Aber gegen rechts muss man aber auch zu radikalen Mitteln greifen. Eine linke Meinungs- und Informationsplattform über rechte Umtriebe wird abgeschaltet. Das ist typisch Deutsch!
Auch nochmal hervorzuheben ist es, dass alle elf angestrengten Strafverfahren gegen linksunten im Sande verlaufen sind bzw. eingestellt wurden. Es gab schlichtweg keine Belege für Straftaten und die angeblichen Waffenfunde waren einfach Fake-News aus dem Bereich der inneren Sicherheit bzw. das übliche aufbauschen gegen links.
Reporter ohne Grenzen haben auch ganz deutlich Stellung bezogen: „Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig“.
Recht haben sie. Für mich war das ein ernstzunehmendes Infoportal über rechte Netzwerke. Aus dem sich viele Journalisten bedienen durften.
Wer sich einen kleinen Einblick verschaffen möchte, der kann das gerne tun. Seit ein paar Tagen gibt es die Seite als Archiv zu erleben. Google -> linksunten indymedia archiv
Mitbedenken sollte man aber, dass hier jeder Hans und Franz seine Meinung anonym kundtun konnte. Wirklich jeder! Bedenkt das mit.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei nachtmasse bedankt:
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29.01.20, 07:21
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#2
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 603
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Zitat:
Zitat von nachtmasse
Mitbedenken sollte man aber, dass hier jeder Hans und Franz seine Meinung anonym kundtun konnte. Wirklich jeder! Bedenkt das mit.
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Diese "Ausrede" zählt auf der Gegenseite auch nicht. Und es sollte heutzutage kein großes Problem darstellen, die Website wo anders zu hosten. Sie sollten es als unfreiwillige Werbung verstehen und gut ist.
Ob die Untersagung rechtmäßig war, haben Gerichte zu entscheiden.
Zitat:
Zitat von nachtmasse
... und verbietet dann eine linke Meinungsplattform. Zugegebenermaßen eine linke radikale Plattform. Aber gegen rechts muss man aber auch zu radikalen Mitteln greifen.
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Der Zweck heiligt also wieder die Mittel...
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29.01.20, 07:49
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#3
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
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"Deutschland hält Meinungs- und Pressefreiheit nicht aus"
sehr richtig, das gilt allerdings für ALLE Meinungen außerhalb des verordneten Mainstreams
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei acherontia bedankt:
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29.01.20, 09:31
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#4
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Auf der Indymedia Seite werden Menschen die rechts bzw. rechtsradikal sind mit Namen und Anschrift und Fotos veröffentlicht. Die Seite indymedia gibt es immer noch. Ob solche Aktionen etwas mit Pressefreiheit zu tun haben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Man könnte ja auch Material über strafrechtliche Dinge sammeln und Anzeige erstatten und die Beweise den Behörden übergeben anstatt Menschen an den Pranger zu stellen und vielleicht auch den einen oder anderen Kollateralschaden in kauf zu nehmen.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Kirkwscks4eva bedankt:
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29.01.20, 12:22
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#5
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 603
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Bei anderen schimpft sich das "doxing",
Zitat:
Doxing (von englisch dox, Abkürzung für documents ‚Dokumente'), auch doxxing, ist das internetbasierte Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten, zumeist mit bösartigen Absichten gegenüber den Betroffenen. Zum Teil geht damit auch die Identifikation von anonymen Personen einher. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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hier nennt es sich bestimmt Widerstand
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Schwammkopf2011 bedankt:
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