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[Recht & Politik] Verfahren: „Partei“-Plakate mit „Nazis-töten“-Schriftzug sind legal

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Ungelesen 19.01.20, 03:42   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Standard Verfahren: „Partei“-Plakate mit „Nazis-töten“-Schriftzug sind legal

Zitat:
Der Staatsschutz kassierte in Bielefeld provokante Plakate der Satirepartei „Die Partei“ ein. Die Staatsanwaltschaft gab sie zurück.


"Nazis töten", die zensierte Fassung. In Bielefeld gab es Ärger um die Plakate der "Partei".
Foto: Robert B. Fishman / imago
18.01.2020, 16:13

Berlin/Bielefeld.

-Bei einer Neonazi-Demo hatte der Staatsschutz Plakate der „Partei“ beschlagnahmt
-Darauf standen Dinge wie „Nazis töten.“
-Es folgte ein Rechtsstreit – sind die Plakate legal oder überschreiten sie eine Grenze?

Die Satirepartei „Die Partei“ hat in Bielefeld auf eine Demonstration von Neonazis mit provokanten Plakaten reagiert. Darauf stand: „Hier könnte ein Nazi hängen“, und „Nazis töten.“ Der Staatsschutz hatte die Plakate vor Beginn der Demonstration im November beschlagnahmt, es kam zum Streit – sind die Plakate legal oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Verfahren nun eingestellt. Die Plakate will „Die Partei“ noch an diesem Freitag wieder aufhängen.

Die Partei: Plakate waren keine Aufforderung zur Straftat


Die juristische Frage, die es für die Staatsanwalt zu klären galt, lautete: Sind die Plakate als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen? Nein, heißt es aus der Behörde. „Aus Rechtsgründen, weil sich der Anfangsverdacht nicht weiter erhärtet hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft unserer Redaktion.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, sei als gering eingeschätzt worden. „Man muss das im Gesamtkontext betrachten“, erklärte der Sprecher.

„Nazis töten.“ – warum das auf Plakaten stehe darf


Doch die Plakate lassen Raum für Interpretationen. Der Aufdruck „Nazis töten.“ sei aber keine Aufforderung, sagte Lena Oberbäumer vom Ortsverband der Partei gegenüber der „Neuen Westfälischen“: „Der entscheidende Unterschied ist der Punkt auf dem Plakat.“


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Schließlich sei unstrittig, dass [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und weiterhin töten. Oberbäumer verweist in diesem Zusammenhang auf [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Auch der Anschlag in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Für die Staatsanwaltschaft war die Zeichensetzung jedoch nicht ausschlaggebend. „Von uns kommt diese Erklärung nicht“, sagte der Sprecher dieser Redaktion, „sonst könnte man Gesetze ja relativ leicht umgehen“.

Partei will Bestätigung, dass Beschlagnahmung rechtswidrig war


Konkret ging es um die Paragrafen 111 und 126 des Strafgesetzbuches, diese regeln die Störung des öffentlichen Friedens und die Androhung von beziehungsweise Aufforderung zu Straftaten.

Dass das Verfahren eingestellt und die Plakate der Partei zurückgegeben wurden, reicht dem Ortsverein nicht aus. Er will nun anwaltlich ein Schreiben erwirken, das bestätigt, dass die Beschlagnahmung rechtswidrig war. (yah)

Die Partei – Mehr zum Thema:

Bereits zur Europawahl hatte die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], Heß oder Speer warb. Doch das Konzept ging offensichtlich auf: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
Avantasia (19.01.20), betaalpha (19.01.20), pauli8 (20.01.20), Uwe Farz (19.01.20)
Ungelesen 19.01.20, 18:27   #2
bigobelix
Süchtiger
 
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"Nazis töten" ist eine Aufforderung oder eine Feststellung? Bin verunsichert.
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bigobelix ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei bigobelix:
Samonuske (19.01.20)
Ungelesen 19.01.20, 18:32   #3
Avantasia
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Eine Feststellung sonst wäre kein PUNKT am Ende, würdest du aber auch Wissen,
wenn du den Beitrag überhaupt gelesen hättest.

Also wieder mal nur ein völlig unsinniger Kommentar. ^^

Allerdings solltest du dir gut überlegen ob du in meinen Bereichen wirklich trollen möchtest,
denn Trolle kicke ich grundsätzlich.
__________________

Avantasia ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.01.20, 10:15   #4
Schwammkopf2011
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Eine Aufforderung kann sowohl mit einem Ausrufezeichen, als auch einem Punkt beendet werden. Es kommt also darauf an, ob du deiner Aufforderung einen gewissen Nachdruck verleihen willst oder nicht. Die Staatsanwaltschaft beruft sich laut Artikel auch nicht ausschlaggebend auf das Satzzeichen.
In diesem Sinne:

Zitat:
Zitat von Avantasia
...würdest du aber auch Wissen,
wenn du den Beitrag überhaupt gelesen hättest.
Mich würde bei der Geschichte Interessieren wie die Akzeptanz wäre, wenn dort nicht Nazi stehen würde, sondern etwas anderes. Die Begründung von Frau Oberbäumer ist schließlich auch in anderen Fällen anwendbar.

Insgesamt aber eine witzige Aktion und irgendwie traurig vom Staatsschutz, dass die Rechtsgrundlage im Vorfeld nicht ausreichend geprüft wurde.
Schwammkopf2011 ist offline   Mit Zitat antworten
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